Fachbuch, 2019
60 Seiten
1 Einleitung
2 Staat, Staatlichkeit und Governance – eine kurze Begriffsklärung
3 Die katholische Kirche im Mittelalter als Ko-Produzent von Staatlichkeit
3.1 Mitwirkung der Kirche an der Regierung
3.2 Mitwirkung der Kirche an der Verwaltung
3.3 Mitwirkung der Kirche am Rechtswesen
3.4 Mitwirkung der Kirche am Bildungswesen
3.5 Mitwirkung der Kirche am Sozial- und Gesundheitswesen
4 Moderne Staaten und ihre religiösen Ko-Produzenten von Staatlichkeit am Beispiel Pakistans
4.1 Ist Pakistan ein Staat?
4.2 Geschichte Pakistans
4.3 Der Islam als Ko-Produzent von Staatlichkeit in Pakistan
5 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
6 Literaturverzeichnis
6.1 Monographien und Sammelbände
6.2 Aufsätze in Fachzeitschriften und Beiträge in Sammelbänden
6.3 Internetquellen
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit religiöse Institutionen in historischen sowie zeitgenössischen „Räumen begrenzter Staatlichkeit“ als Akteure auftreten, die staatliche Funktionen übernehmen und somit als Ko-Produzenten von Staatlichkeit agieren. Dabei wird der Frage nachgegangen, wie sowohl die katholische Kirche des Mittelalters als auch der Islam im modernen Pakistan Governance-Aufgaben erfüllen und wie sich ihr jeweiliger Einfluss auf staatliche Strukturen legitimiert.
3.3 Mitwirkung der Kirche am Rechtswesen
Für das Rechtsverständnis des mittelalterlichen Menschen spielte die Religion und somit die Kirche eine entscheidende Rolle. Im Frühmittelalter, nach dem Niedergang des römisch geprägten Rechtswesens, war diese Rolle eine indirekte, indem die Kirche Einfluss nahm auf das von Stammesrechten geprägte Rechtswesen und „elementare rechtliche Normen in einen religiösen Begründungskosmos rückte“47. Im Hoch- und Spätmittelalter gelang der Kirche dann eine Wiederbelebung römischer Rechtstraditionen und damit eine wesentlich direktere Einflussnahme auf die weitere Entwicklung gerade auch der weltlichen Gerichtsbarkeit.
Im Frühmittelalter ging die römisch geprägte Rechtskultur in vielen Teilen des ehemaligen Imperium Romanum zunehmend verloren. In weiten Bereichen des späteren Reichsgebietes überwogen durch germanisches Stammesrecht geprägte Rechtstraditionen. Als ‚Gericht‘ diente hier das Thing, die Versammlung der wehrkräftigen Männer unter wechselndem Vorsitz. Dieses wurde von den Streitparteien angerufen, oder es lud diese zur Teilnahme ein (und nicht etwa vor, denn die Teilnahme war freiwillig.) Ziel des Things war es, in einer Fehde zwischen den Streitparteien zu vermitteln. Das Thing konnte seine Entscheidungen nicht durchsetzen, ob die Streitparteien den Vorschlag zur Schlichtung (meist in der Form von Zahlung von ‚Wergeldern‘) annahmen, blieb ihnen überlassen.48
Das frühmittelalterliche Rechtssystem war also eher ein durch Ehrbegriffe und Konsenssuche geprägtes ‚Gewohnheitsrecht‘ statt ein ‚Gesetzesrecht‘.50 Die Verhandlungen vor einem Thing ließen daher einige Grundsätze vermissen, die ein modernes Gerichtsverfahren prägen. So galt das Prinzip: ‚Wo kein Kläger, da kein Richter!‘51 War der Geschädigte ums Leben gekommen und hatte keine Verwandten, die für ihn Klage führten, oder war der Prozessgegner zu mächtig, um eine Klage zu riskieren, durfte man nicht auf eine ‚staatliche Instanz‘ hoffen, die das Klagsrisiko übernehmen würde. In der Verhandlung ging es weniger um Tatsachenaufklärung und Wahrheitsfindung, sondern vielmehr um verletzte Ehre, Rache oder Buße und Friedenswiederherstellung.
1 Einleitung: Die Arbeit führt in die Fragestellung ein, ob religiöse Institutionen als Ko-Produzenten von Staatlichkeit fungieren können, indem sie die historische Rolle der Kirche im Mittelalter mit der aktuellen Lage in Pakistan vergleicht.
2 Staat, Staatlichkeit und Governance – eine kurze Begriffsklärung: Dieses Kapitel klärt die theoretischen Grundlagen der Begriffe Staat und Governance, um eine methodische Basis für die Untersuchung der mittelalterlichen Verhältnisse zu schaffen.
3 Die katholische Kirche im Mittelalter als Ko-Produzent von Staatlichkeit: Die Untersuchung zeigt, wie die katholische Kirche in Bereichen wie Regierung, Verwaltung, Recht sowie Bildungs- und Sozialwesen zentrale staatliche Funktionen übernahm und damit die gesellschaftliche Ordnung des Mittelalters maßgeblich prägte.
4 Moderne Staaten und ihre religiösen Ko-Produzenten von Staatlichkeit am Beispiel Pakistans: Dieses Kapitel analysiert am Fallbeispiel Pakistan, wie der Islam heute in die politischen und gesellschaftlichen Prozesse eingebettet ist und welche parallelen Dynamiken zu vormodernen Staatskonzepten existieren.
5 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen: Die Ergebnisse werden synthetisiert, wobei Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen der mittelalterlichen Kirche und dem Islam als Akteure in heutigen Räumen begrenzter Staatlichkeit kritisch gegenübergestellt werden.
6 Literaturverzeichnis: Hier werden alle verwendeten Quellen, Monographien und Internetquellen zur wissenschaftlichen Nachvollziehbarkeit gelistet.
Staatlichkeit, Governance, Mittelalter, Katholische Kirche, Pakistan, Islam, Rechtsprechung, Verwaltung, Bildungswesen, Sozialwesen, Governancekollektiv, Herrschaftslegitimation, Ko-Produzent, Institutionen, Religion.
Die Arbeit untersucht die historische und aktuelle Rolle religiöser Institutionen als Ko-Produzenten von Staatlichkeit. Dabei wird analysiert, wie Kirche und Islam in Räumen begrenzter Staatlichkeit staatliche Funktionen wie Regierung, Verwaltung und Rechtswesen mitgestalten.
Die Schwerpunkte liegen auf den Governance-Funktionen der katholischen Kirche im europäischen Mittelalter und der Rolle des Islams im modernen Staat Pakistan.
Ziel ist es zu hinterfragen, inwieweit religiöse Akteure in unterschiedlichen historischen Epochen und geographischen Kontexten als notwendige oder prägende Faktoren für die Stabilität und Funktion von Staatlichkeit fungieren.
Es handelt sich um eine vergleichende Untersuchung, die politikwissenschaftliche Governance-Konzepte auf historische mittelalterliche Strukturen anwendet und diese mit modernen Fallbeispielen aus Pakistan kontrastiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Analyse der katholischen Kirche im Mittelalter als Governance-Akteur sowie in eine Fallstudie zu Pakistan, welche die Rolle des Islams in Regierung, Verwaltung, Rechtswesen, Bildung und Sozialwesen untersucht.
Staatlichkeit, Governance, Ko-Produzent, Mittelalter, Pakistan, Islam, Herrschaftslegitimation und Institutionen.
Pakistan dient als Vergleichsobjekt, da es einerseits international als Nationalstaat anerkannt ist, andererseits aber deutliche Spannungsfelder zwischen demokratischer Verfassung, militärischem Einfluss und islamischer Staatslegitimation aufweist, die eine Governance-Analyse interessant machen.
Laut der Arbeit war die Kirche ein Motor der Rechtsmodernisierung, da sie beispielsweise den Inquisitionsprozess einführte, der eine systematische Sachverhaltsaufklärung und Instanzenwege ermöglichte, die bis heute prägend sind.
Ein wesentlicher Unterschied ist laut Autor, dass es im Islam keine vergleichbar einheitliche Institution wie die „Kirche“ gibt, was den direkten institutionellen Einfluss begrenzt, während in Pakistan zusätzlich das Militär eine zentrale Rolle bei der Machtausübung spielt.
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