Masterarbeit, 2018
76 Seiten
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Wandel des Sonderstatusverhältnisses in Deutschland und analysiert dessen historische Entwicklung und aktuelle Rechtslage. Sie untersucht die Abkehr vom traditionellen „besonderen Gewaltverhältnis“ hin zu einer neuen Rechtsfigur, dem „Sonderstatusverhältnis“. Dabei werden die zentralen Argumentationslinien und Debatten im Zusammenhang mit diesem Paradigmenwechsel beleuchtet.
Die Einleitung führt in die Thematik des Sonderstatusverhältnisses ein und definiert die relevanten Begrifflichkeiten. Anschließend wird die Aktualität des Themas und der Hintergrund der Arbeit dargelegt.
Im ersten Teil, „Historie“, wird die historische Entwicklung des „besonderen Gewaltverhältnisses“ von seinen Anfängen bis zur Gegenwart beleuchtet. Kapitel 1 behandelt die Entstehung der Rechtsfigur und ihre Ausprägung in der Rechtswissenschaft. Kapitel 2 analysiert die Entwicklung der Rechtsfigur im deutschen Kaiserreich und im republikanischen Deutschland, einschließlich der Staatsrechtslehre der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland.
Der zweite Teil, „Bestandsaufnahme“, widmet sich der aktuellen Rechtslage. Kapitel 3 untersucht die Abkehr vom „besonderen Gewaltverhältnis“ und die Auswirkungen der Strafgefangenentscheidung vom 14.03.1972. Kapitel 4 analysiert die Entwicklung des „Sonderstatusverhältnisses“ als neue Rechtsfigur und die Konturen dieser Figur. Kapitel 5 gibt einen Überblick über den derzeitigen Meinungsstand in der Rechtswissenschaft und die zentralen Streitpunkte in Bezug auf das Sonderstatusverhältnis.
Die Arbeit befasst sich mit den zentralen Themen der Grundrechtseinschränkung, des Sonderstatusverhältnisses, des „besonderen Gewaltverhältnisses“, der Eingliederungslage, der Rechtfertigungsmöglichkeiten für Grundrechtseinschränkungen, der Gesetzesvorbehaltslehre und der Wesentlichkeitstheorie.
Es bezeichnet ein Rechtsverhältnis, in dem Personen (z.B. Beamte, Soldaten, Strafgefangene) in einer engen Beziehung zum Staat stehen, was besondere Grundrechtseinschränkungen zur Folge haben kann.
Dies ist die historische Vorläuferfigur, die davon ausging, dass in bestimmten staatlichen Bereichen Grundrechte ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage eingeschränkt werden durften.
Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts markierte die Abkehr vom "besonderen Gewaltverhältnis" und stellte klar, dass auch in Sonderstatusverhältnissen Grundrechtseingriffe einer gesetzlichen Grundlage bedürfen.
Sie besagt, dass der Gesetzgeber alle wesentlichen Entscheidungen, insbesondere solche, die Grundrechte betreffen, selbst treffen muss und nicht der Verwaltung überlassen darf.
Ja, Grundrechte gelten grundsätzlich auch hier, können jedoch aufgrund der institutionellen Besonderheiten unter Beachtung des Gesetzesvorbehalts eingeschränkt werden.
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