Bachelorarbeit, 2018
54 Seiten, Note: 2,6
A. Einleitung
B. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
I. Definition der Ehe
1. Die Entstehung des Ehebegriffs in Art. 6 Abs. 1 GG
2. Die historische Entwicklung der Ehe
II. Die eingetragene Lebenspartnerschaft
III. Die Familie
1. Die Definition von Familie
2. Die Bedeutung von Familie
C. Abstammungsrecht und Kindschaftsrecht
I. Das Kindschaftsrecht ein kurzer Überblick
II. Das Abstammungsrecht
1. Verfassungsrechtlicher Elternbegriff
2. Mutterschaft
D. Der Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare
I. Möglichkeiten der Elternschaft
1. Das kleine Sorgerecht
2. Sukzessivadoption
3. Die Stiefkindadoption
4. Die gemeinschaftliche Adoption
5. Co-Mutterschaft
6. Elternschaft von schwulen Paaren
II. Mehrelternfamilien
E. Trans- und Intersexuelle Menschen
I. Unterschiede
1. Transsexuelle Personen
2. Intersexuelle Personen
II. Ehe
1) Transsexuelle
3) Intersexuelle
F. Fazit
Die Arbeit untersucht die rechtliche Entwicklung der Ehe und Familie in Bezug auf gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland. Das primäre Ziel ist es, die verbleibenden rechtlichen Hürden aufzuzeigen, die homosexuellen Paaren den Weg zur Elternschaft erschweren, wobei ein besonderer Fokus auf dem Abstammungsrecht liegt.
B. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.07.2017 die traditionelle Form der Ehe, zwischen Mann und Frau aufgegeben. Nunmehr haben auch Personen gleichen Geschlechts die Möglichkeit eine Ehe einzugehen, mit den gleichen Rechten und Pflichten des Eherechts, welches vorher nur heterosexuellen Paaren zustand. Seit dem 01.10.2017 steht das Institut der Ehe nun allen Menschen offen, egal ob homo- oder heterosexuell.
I. Definition der Ehe
Der Begriff der Ehe wird im Grundgesetz nicht näher definiert. Die Ehe wurde nach christlich-abendländischer Tradition und der herrschenden Meinung, als eine Verbindung zwischen Mann und Frau angesehen, welche eine auf Dauer angelegte gemeinsame Lebensgemeinschaft voraussetzte. Diese beruhte zudem auf einem freiwilligen Entschluss. Auch sollte sie durch die Mitwirkung des Staates zusammen kommen. Wichtig war es, dass die Ehe nur zwischen Personen verschiedenen Geschlechts zustande kam. Denn zu einer Ehe gehörte dies als Strukturprinzip. Die Ehe ist als Institutsgarantie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG unantastbar. Aus einer Ehe soll naturgemäß eine Familie hervorgehen. Aus biologischen Gründen können sich nur verschiedengeschlechtliche Paare fortpflanzen. Nach diesem Eheverständnis wäre eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren schier unmöglich, denn sie können naturgemäß keine Kinder Zeugen. Dafür würden sie eine Frau zum gebären oder aber einen Mann zum Zeugen benötigen. Würde man also dem Verständnis der Ehe folgen sich fortpflanzen zu müssen, dürften auch Zeugungsunfähige verschiedengeschlechtliche Paare nicht heiraten.
A. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet den gesellschaftlichen Wandel und den Weg zur Ehe für alle in Deutschland, inklusive der historischen Bedeutung von Outings und der Rolle des LSVD.
B. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare: Das Kapitel analysiert die gesetzliche Öffnung der Ehe, das traditionelle Eheverständnis und die historische Entwicklung hin zur modernen Liebesehe.
C. Abstammungsrecht und Kindschaftsrecht: Hier werden die Grundlagen des Kindschafts- und Abstammungsrechts sowie der verfassungsrechtliche Elternbegriff und die Mutterschaft erläutert.
D. Der Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare: Dieses Kapitel behandelt die rechtlichen Möglichkeiten zur Elternschaft, von Adoption über Co-Mutterschaft bis hin zur Mehrelternschaft.
E. Trans- und Intersexuelle Menschen: Diese Untersuchung widmet sich den rechtlichen Aspekten und Unterschieden für Trans- und Intersexuelle Menschen im Kontext des Ehe- und Familienrechts.
F. Fazit: Das Fazit fasst die Meilensteine der Rechtsentwicklung zusammen und kritisiert das Fehlen abschließender Regelungen im Abstammungsrecht trotz der Eheöffnung.
Ehe für alle, gleichgeschlechtliche Paare, Abstammungsrecht, Kindschaftsrecht, Regenbogenfamilie, Adoption, Sukzessivadoption, Stiefkindadoption, Co-Mutterschaft, Mehrelternfamilie, Transsexualität, Intersexualität, Lebenspartnerschaft, Familienrecht, Elternschaft
Die Arbeit analysiert die rechtliche Entwicklung in Deutschland, die schließlich zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geführt hat, und untersucht die damit einhergehenden rechtlichen Konsequenzen.
Die zentralen Themen umfassen das Eherecht, das Kindschafts- und Abstammungsrecht, verschiedene Formen der Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren sowie die rechtliche Situation von Trans- und Intersexuellen Personen.
Das Ziel ist die Darstellung der Rechtsentwicklung von Ehe und Familie in Bezug auf gleichgeschlechtliche Paare sowie die Identifikation rechtlicher Hürden, um den Weg zur Elternschaft für diese Paare zu erleichtern.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die insbesondere Gesetze, aktuelle Urteile des Bundesverfassungsgerichts sowie relevante fachwissenschaftliche Literatur und Positionspapiere auswertet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Eheverständnisses, des Abstammungs- und Kindschaftsrechts, die verschiedenen Wege zur Elternschaft (Adoption, Insemination) und die spezifische Lage von Trans- und Intersexuellen Menschen.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Ehe für alle, Regenbogenfamilie, Abstammungsrecht, Mehrelternschaft und elterliche Sorge charakterisiert.
Die Autorin diskutiert die Mehrelternschaft als notwendige Ergänzung für komplexe Familienkonstellationen, weist jedoch auf das derzeitige Zwei-Eltern-Prinzip im deutschen Recht als rechtliches Hindernis hin.
Die Autorin spricht sich für ein Verbot der Leihmutterschaft aus, um wirtschaftliche Interessen zu vermeiden und die Kommerzialisierung von Geburten zu verhindern.
Sie kritisiert die Forderungen nach einer allgemeinen Freigabe der Eizellspende in Deutschland, da diese ihrer Auffassung nach nicht zwangsläufig zur Gleichstellung beiträgt, sondern spezifische medizinische und ethische Fragen aufwirft.
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