Masterarbeit, 2017
86 Seiten, Note: 1,8
1. Einleitung
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen
2.1 Hintergrund
2.2 Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen §§ 299 a, b StGB
2.3 Weitere relevante Antikorruptionsnormen
3. Industriekodizes der Pharma- und Medizintechnikindustrie
3.1 Gemeinsamer Standpunkt zur strafrechtlichen Bewertung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern
3.2 FSA Kodex Fachkreise
3.3 AKG Verhaltenskodex der Mitglieder
3.4 Kodex Medizinprodukte
4. Theoretische Überlegungen für die Festlegung von Kriterien zur Festlegung eines Fair-Market-Value
4.1 Begriffsdefinition Fair-Market-Value
4.2 Wissenschaftliche Publikationen zur Festlegung der Kriterien und Richtgrößen eines Fair-Market-Value
4.3 Beurteilung auf Basis des Vergütungsreferenzsystems des InEK
4.4 Beurteilung auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
4.5 Betrachtung der Urteile der Schiedsstelle des FSA e.V.
4.6 Betrachtung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
4.7 Zusammenfassung der theoretischen Überlegungen
5. Methodische Auswertung für die Festlegung von Kriterien zur Festlegung eines Fair-Market-Value
5.1 Online-Befragung mit Fachgruppenmitgliedern Healthcare Compliance des BCM
5.1.1 Fragebogenkonstruktion und Ablauf der Erhebung
5.1.2 Auswertung der Online-Erhebung
5.2 Auswertung des ZI-Praxis Panels
5.3 Fair-Market-Value am Beispiel von Honorarzahlungen der B. Braun Melsungen AG
6. Fazit und Ausblick
Die Masterthesis untersucht, wie Pharma- und Medizintechnikunternehmen in Deutschland angemessene Kriterien und Richtgrößen (Fair-Market-Value) für die Honorierung von Ärztinnen bei verschiedenen Dienstleistungen wie Fachvorträgen, Beratungen und Moderationen festlegen können, um gesetzlichen Antikorruptionsvorgaben und Compliance-Richtlinien zu entsprechen.
1. EINLEITUNG
„Ein niedergelassener, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassener Arzt handelt bei Wahrnehmung der ihm in diesem Rahmen übertragenen Aufgaben (§ 73 Abs. 2 SGB V, hier: Verordnung von Arzneimitteln) weder als Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB.“ (Bundesgerichtshof 2012: 2)
Dieses Urteil wurde im März 2012 vom Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofes verkündet. Die Verneinung der Anwendbarkeit von §§ 299, 331 ff. Strafgesetzbuch (StGB) auf niedergelassene Ärztinnen und der Appell des BGH an den Gesetzgeber, in diesem Bereich tätig zu werden, hat zur Notwendigkeit geführt die bisherigen Antikorruptionsnormen des Gesundheitswesens zu erweitern. Nach mehrfach diskutierten Versionen wurden am 04. Juni 2016 die §§ 299a, b StGB „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ als Ergänzung von § 299 StGB eingeführt.
Durch die Aktualität der Gesetzesänderung ergibt sich für viele Unternehmen ein verstärktes Interesse detailliertere Richtgrößen und Kriterien festzulegen, um einen angemessenen Marktwert zu ermitteln, nachdem Honorarzahlungen an Ärztinnen bemessen werden können. Demnach haben laut einer Veröffentlichung von PricewaterhouseCoopers (PwC), 62 Prozent der Pharmaunternehmen in Deutschland die Befürchtung bei Referententätigkeiten mit niedergelassenen Ärztinnen ein mittleres bis hohes Risiko einzugehen, in Korruptionsvorwürfe verstrickt zu werden. Bei Verträgen über Beratungsdienstleistungen steigt der Wert auf 75 Prozent der befragten Pharmaunternehmen (vgl. Bussmann et. al. 2013: 13).
1. Einleitung: Diese Einführung erläutert die gesetzliche Ausgangslage, die durch Urteile des BGH zur Strafbarkeit von niedergelassenen Ärzten entstand, und begründet die Notwendigkeit für Unternehmen, klare Kriterien für einen Fair-Market-Value zu etablieren.
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen: Dieses Kapitel behandelt die strafrechtlichen Grundlagen, insbesondere das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, und analysiert die Betroffenheit verschiedener Akteure.
3. Industriekodizes der Pharma- und Medizintechnikindustrie: Hier werden die maßgeblichen Branchenkodizes sowie die zentralen Compliance-Prinzipien vorgestellt, die als Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen Industrie und medizinischen Einrichtungen dienen.
4. Theoretische Überlegungen für die Festlegung von Kriterien zur Festlegung eines Fair-Market-Value: Das Kapitel definiert den Fair-Market-Value und erarbeitet Kriterien auf Basis wissenschaftlicher Literatur sowie bestehender Referenzsysteme wie der GOÄ oder dem InEK.
5. Methodische Auswertung für die Festlegung von Kriterien zur Festlegung eines Fair-Market-Value: Dieser Abschnitt beschreibt die empirische Untersuchung mittels einer Expertenbefragung, analysiert Daten des ZI-Praxis Panels und evaluiert unternehmensinterne Daten zur Festlegung von Honoraren.
6. Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen, diskutiert die Anwendbarkeit der erarbeiteten Kriterien in der Praxis und gibt einen Ausblick auf künftige Entwicklungen im Bereich Healthcare Compliance.
Healthcare Compliance, Fair-Market-Value, Korruptionsbekämpfung, § 299a StGB, Äquivalenzprinzip, Honorarzahlungen, Medizinprodukteindustrie, Pharmaindustrie, Antikorruptionsgesetz, Compliance-Management, Vergütungsreferenzsystem, GOÄ, ärztliche Zusammenarbeit, Transparenzgebot, Dokumentationsprinzip
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung von Kriterien und Richtgrößen für die angemessene Vergütung (Fair-Market-Value) von Ärztinnen, die für Pharma- und Medizintechnikunternehmen in Deutschland als Referenten, Berater oder Mederatoren tätig sind.
Die zentralen Themen umfassen die gesetzlichen Antikorruptionsnormen im Gesundheitswesen, die Rolle der verschiedenen Industriekodizes sowie die praktische Bestimmung marktgerechter Honorarhöhe unter Einhaltung von Compliance-Prinzipien.
Das Ziel ist es, Unternehmen ein theoretisch fundiertes und methodisch abgesichertes Schema an die Hand zu geben, mit dem sie Compliance-konforme Honorare festlegen können, um strafrechtliche Risiken zu minimieren.
Die Autorin kombiniert eine fundierte Literaturanalyse rechtlicher und theoretischer Grundlagen mit einer quantitativen/qualitativen Online-Befragung von Compliance-Experten sowie einer statistischen Auswertung von Praxisdaten.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Gesetze, die Analyse der Branchenkodizes, die theoretische Erarbeitung von Bewertungskriterien sowie die empirische Untersuchung dieser Kriterien anhand von Expertenmeinungen und internen Unternehmensdaten.
Die Arbeit zeichnet sich insbesondere durch Begriffe wie Healthcare Compliance, Fair-Market-Value, Äquivalenzprinzip, § 299a StGB und Transparenzgebot aus.
Da die GOÄ ein weit verbreitetes System zur Abrechnung ärztlicher Leistungen ist, wird sie von vielen Unternehmen als Orientierungshilfe genutzt, auch wenn sie im strikten Sinne für andere Leistungsarten konzipiert wurde.
Es ist das grundlegende Prinzip der Arbeit, welches besagt, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten, nachvollziehbaren Leistung stehen muss, um den Verdacht einer unlauteren Beeinflussung auszuschließen.
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