Bachelorarbeit, 2018
58 Seiten, Note: 2,0
1. Grundlegung
1.1. Forschungsfrage
1.2. Gang der Untersuchung
2. Anlageberatung
2.1. Einführung und Begriff der Anlageberatung
2.2. Aufsichtsrechtliche Grundlagen und inhaltliche Anforderungen
2.3. Zivilrechtliche Grundlagen und inhaltliche Anforderungen
2.3.1. Anlegergerechte Beratung
2.3.2. Objektgerechte Beratung
2.4. Merkmale einer qualitativ hochwertigen Beratung
2.5. Abgrenzung der Anlageberatung zu anderen Wertpapierdienstleistungen
2.5.1. Anlagevermittlung
2.5.2. Finanzportfolioverwaltung
2.5.3. Reines Ausführungsgeschäft
3. Interessen der beteiligten Parteien bei der Anlageberatung
3.1. Einführung
3.2. Anleger
3.3. Anlageberater
3.4. Emittent
3.5. Phasen der Anlageberatung
3.6. Vergütungsmodelle für Anlageberatung in Deutschland
3.6.1. Provisionsbasierte Beratung
3.6.2. Honorar-Anlageberatung
4. Auswirkung der MiFID II auf die Vergütung der Anlageberatung
4.1. Einführung
4.2. Zweck und Inhalt der MIFID II
4.2.1. Aufzeichnungspflicht
4.2.2. Interessenkonflikt
4.2.3. Product Governance
4.2.4. Beratung
4.3. Auswirkungen auf die Vergütung der Anlageberatung
4.4. Mögliches Provisionsverbot in Deutschland
5. Fazit
5.1. Ergebniszusammenfassung
5.2. Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II auf die Vergütungsmodelle der Anlageberatung in Deutschland. Dabei wird insbesondere die Forschungsfrage beleuchtet, ob durch die Verschärfung des Anlegerschutzes ein Provisionsverbot für Anlageberater in Deutschland sinnvoll und wahrscheinlich ist.
2.3.1. Anlegergerechte Beratung
In der Anlageberatung erteilt der Anlageberater nur Vorschläge und Empfehlungen, die endgültige Entscheidung liegt beim Anleger. In der anlegergerechten Beratung soll der Anleger darauf vorbereitet werden, seine Entscheidungen eigenverantwortlich zu treffen. Dazu muss er seine Entscheidungen richtig einschätzen und tragen können. Daher ist die Aufklärung über Chancen und Risiken essentiell. Eine Beratung kann demnach nicht formelhaft erfolgen, sondern richtet sich nach den Kenntnissen und Erfahrungen, Anlagezielen, finanziellen und persönlichen Verhältnissen sowie den Risikopräferenzen des Anlegers. Diese zivilrechtliche Exploration des Anlegers lässt sich mit dem § 64 Abs. 3 WpHG gleichsetzen.
Die genannten Anlegerangaben sind gem. § 83 WpHG ordnungsgemäß zu dokumentieren und mindestens fünf Jahre aufzubewahren (vgl. § 83 Abs. 8 WpHG). Die Dokumentation kann bspw. durch die Geeignetheitserklärung, bei persönlichen Gesprächen oder bei telefonischer Beratung durch die zusätzliche Aufzeichnung des Gesprächs nach § 83 Abs. 3 und 6 WpHG erfolgen.
Die Geeignetheitserklärung ist zwar von aufsichtsrechtlicher Natur, gehört aber durch die anlegergerechte Beratung auch zum Zivilrecht. Die Dokumentation bzw. Aufzeichnung hat folgende Angaben gem. § 83 Abs. 3 WpHG zu enthalten: Anlass der Beratung, Dauer des Beratungsgesprächs, alle Informationen und Angaben des Anlegers, die Grundlage für die Beratung waren (Kenntnisse und Erfahrungen, Anlageziel etc.), Finanzprodukte und Wertpapierdienstleistungen, die in der Beratung angesprochen wurden, die wesentlichen Anliegen und deren Gewichtungen sowie die vom Anlageberater ausgesprochenen Empfehlungen und deren wesentlichen Gründe.
Sobald alle Angaben dokumentiert wurden, ist die Geeignetheitserklärung dem Anleger unverzüglich, nach Abschluss der Anlageberatung und vor Abschluss eines Anlagegeschäfts, auszuhändigen. Falls der Anleger bspw. telefonisch beraten wurde und ihm die Geeignetheitserklärung nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt werden kann, muss sie ihm per Post zugestellt werden. Zudem muss ihm ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden, da die Erklärung ggf. nicht richtig oder nicht vollständig sein könnte. Der Anleger muss auf das Rücktrittsrecht und die Frist hingewiesen werden (vgl. § 64 Abs. 4 WpHG).
1. Grundlegung: Einführung in die Problematik der Finanzmarktkrise 2007/2008 und Ableitung der Forschungsfrage zur MiFID II und einem möglichen Provisionsverbot.
2. Anlageberatung: Definition der Anlageberatung sowie Erläuterung der aufsichts- und zivilrechtlichen Anforderungen inklusive der Abgrenzung zu anderen Wertpapierdienstleistungen.
3. Interessen der beteiligten Parteien bei der Anlageberatung: Untersuchung der Rollen und Interessen von Anleger, Berater und Emittent sowie eine detaillierte Betrachtung der Vergütungsmodelle in Deutschland.
4. Auswirkung der MiFID II auf die Vergütung der Anlageberatung: Analyse der neuen regulatorischen Pflichten durch die MiFID II und deren direkte Auswirkungen auf die Kostenstruktur und Vergütung der Anlageberatung.
5. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Anlageberatung, unter anderem unter Berücksichtigung von Robo-Advisor-Angeboten.
Anlageberatung, MiFID II, Provisionsverbot, Anlegerschutz, Honorarberatung, Vergütungsmodell, Wertpapierhandelsgesetz, Interessenkonflikt, Geeignetheitserklärung, Finanzdienstleistung, Produktgenehmigungsprozess, Transparenz, Anlegergerechte Beratung, Regulatorische Auswirkungen, Kapitalanlagen.
Die Arbeit analysiert, wie die EU-Richtlinie MiFID II die Vergütung in der Anlageberatung in Deutschland verändert und diskutiert, ob ein gesetzliches Provisionsverbot eine geeignete Maßnahme wäre.
Zentrale Themen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der Anlageberatung, die unterschiedlichen Vergütungsmodelle sowie die regulatorischen Neuerungen durch die MiFID II, insbesondere im Hinblick auf Transparenz und Anlegerschutz.
Das Ziel ist es, ein Verständnis für die komplexen Auswirkungen der neuen Finanzmarktregulierung auf die Vergütung zu schaffen und die Sinnhaftigkeit eines generellen Provisionsverbots kritisch zu hinterfragen.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Quellenanalyse, ergänzt durch eigene Annahmen und die Auswertung von Erkenntnissen aus dem britischen Markt als Referenzmodell.
Der Hauptteil widmet sich intensiv den Neuerungen durch die MiFID II (Aufzeichnungspflichten, Interessenkonflikte, Product Governance) und deren Konsequenzen für die Geschäftsmodelle von Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
Begriffe wie Anlageberatung, MiFID II, Provisionsverbot, Anlegerschutz, Interessenkonflikt und Honorarberatung bilden das Fundament der wissenschaftlichen Untersuchung.
Während bei der provisionsbasierten Beratung der Emittent den Berater vergütet, erhält der Berater in der Honorar-Anlageberatung ein direktes Honorar vom Anleger, was zu einer größeren Unabhängigkeit führt.
Es besteht die Sorge, dass ein Verbot zu einer Beratungslücke für Kleinanleger führen könnte, da diese für eine unabhängige Beratung womöglich nicht bereit sind, direkte Gebühren zu zahlen.
Es bezeichnet einen internen Genehmigungsprozess für Finanzprodukte, bei dem der Emittent sicherstellen muss, dass ein Produkt für einen bestimmten Zielmarkt geeignet ist, um Fehlberatungen zu minimieren.
Robo-Advisor könnten als kostengünstige, automatisierte Alternative dienen, um die durch Regulierungen entstehende Beratungslücke für Kunden zu schließen, die klassische Honorarberatung nicht in Anspruch nehmen möchten.
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