Bachelorarbeit, 2018
53 Seiten, Note: 1,3
1 EINLEITUNG
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2 DER DEAL ZWISCHEN E.ON UND RWE
2.1 Ausgangslage vor Einigung zwischen E.ON und RWE bezüglich der Zerschlagung von innogy
2.2 Einzelheiten des Deals
2.3 E.ON und RWE nach der Umstrukturierung
3 ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER BETRIEBSÄNDERUNG
3.1 Die Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG
3.1.1 Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen (S. 3 Nr. 1)
3.1.2 Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen (S. 3 Nr. 2)
3.1.3 Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben (S. 3 Nr. 3)
3.1.4 Grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen (S. 3 Nr. 4)
3.1.5 Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden oder Fertigungsverfahren (S. 3 Nr. 5)
3.2 Kollektivrechtliche Darstellung
3.2.1 Interessenausgleich und Sozialplanverfahren
3.2.2 Betriebsrat
3.2.2.1 Funktionen des Betriebsrats
3.2.2.2 Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Einzelbetriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat
3.2.2.3 Bildung eines Wirtschaftsausschusses
3.3 Individualrechtliche Darstellung
3.3.1 Altersteilzeitmodelle
3.3.1.1 Kontinuitätsmodell
3.3.1.2 Blockmodell
3.3.2 Wertguthaben
3.3.3 Versetzung
3.3.4 Auflösungsvertrag
3.3.5 Betriebsbedingte Änderungskündigung
3.3.6 Betriebsbedingte Beendigungskündigung
4 ARBEITSRECHTLICHE MAßNAHMEN IM SACHVERHALT E.ON UND RWE
4.1 Personalfreisetzung im Allgemeinen
4.2 Aktueller Stand der Personalfreisetzung im Sachverhalt
4.3 Direkte Personalfreisetzung
4.3.1 Aufhebungsvertrag
4.3.1.1 Sprinterklausel
4.3.2 Ruhestandsregelungen
4.3.3 Transfergesellschaften
4.3.4 Abfindungsregelungen
4.4 Indirekte Personalfreisetzung
4.4.1 Nichtverlängerung befristeter Arbeitsverträge
4.4.2 Einstellungsbeschränkungen
5 FAZIT
Die Bachelorarbeit untersucht die arbeitsrechtlichen Aspekte und Implikationen im Zusammenhang mit der geplanten Zerschlagung der RWE-Tochter innogy durch die Energiekonzerne E.ON und RWE. Das primäre Ziel ist es, die arbeitsrechtlichen Grundsätze bei Betriebsänderungen sowie die spezifischen Strategien zur Personalfreisetzung im Kontext dieser weitreichenden Umstrukturierung zu beleuchten.
3.1.1 Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen (S. 3 Nr. 1)
Eine Betriebseinschränkung liegt vor, wenn die Betriebskapazität dauerhaft reduziert wird. Dabei wird vom Betriebszweck nicht abgewichen. Es wird lediglich die Leistungsfähigkeit des Betriebes herabgesetzt. Dies kann zum einen durch Verringerung der Betriebsmittel erfolgen, indem technische Anlagen und Maschinen außer Betrieb gesetzt oder veräußert werden. Zum anderen gibt es die Einschränkung der personellen Leistungsfähigkeit des Betriebes durch Verringerung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer. Dabei spricht man von einer Betriebseinschränkung, wenn lediglich Personal abgebaut, jedoch zugleich sächliche Betriebsmittel beibehalten werden. Die Grenzwerte des § 17 Abs. 1 KSchG (Vgl. Tabelle 1) bestimmen, ob erhebliche Teile der Belegschaft von der bevorstehenden Betriebsänderung betroffen sind. Die Zahlen und Prozentangaben die vom BAG bestimmt wurden, finden bei kleinen Betrieben keine Anwendung.
Es handelt sich um eine Betriebsstilllegung nach § 111 S. 3 Nr. 1 2. Alt. BetrVG, sofern endgültig darüber entschieden wird, dass die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft auf eine unbestimmte Zeit aufzulösen ist. Die unbestimmte Dauer spielt hierbei eine wichtige Rolle, denn sonst würde eine Betriebspause oder Betriebsunterbrechung vorliegen. Die Stilllegung ist strikt von einem Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB zu differenzieren. Bei einem Betriebsübergang handelt es sich um die Übertragung des Betriebs als Ganzes auf einen Erwerber, wobei der neue Arbeitgeber in das bereits bestehende Arbeitsverhältnis eintritt. Die Wesentlichkeitsschwelle des § 17 Abs. 1 KSchG definiert (vgl. Tabelle 1), ob es sich um eine Einschränkung oder Stilllegung eines wesentlichen Betriebsteils handelt. Die Tatsache, dass wenige Mitarbeiter für Abwicklungsarbeiten weiterbeschäftigt werden, stellt für die Betriebsstilllegung kein Hindernis dar.
1 EINLEITUNG: Einleitung in die Problematik von Unternehmensumstrukturierungen und Darstellung des Untersuchungsrahmens der Bachelorarbeit.
2 DER DEAL ZWISCHEN E.ON UND RWE: Analyse der Hintergründe, Details und strategischen Ziele des Tauschgeschäfts zwischen den Energiekonzernen E.ON und RWE.
3 ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER BETRIEBSÄNDERUNG: Detaillierte Betrachtung der kollektiven und individualrechtlichen Auswirkungen von Betriebsänderungen gemäß BetrVG.
4 ARBEITSRECHTLICHE MAßNAHMEN IM SACHVERHALT E.ON UND RWE: Erläuterung der konkreten Personalfreisetzungsmethoden und der vereinbarten Rahmenbedingungen bei der Umsetzung des Deals.
5 FAZIT: Zusammenfassende Bewertung der arbeitsrechtlichen Instrumente und des Integrationsprozesses im Kontext der Transaktion.
Betriebsänderung, E.ON, RWE, innogy, Personalfreisetzung, Betriebsrat, Interessenausgleich, Sozialplan, Umstrukturierung, Energiewende, Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag, Altersteilzeit, Transfergesellschaft, Kündigungsschutz.
Die Arbeit analysiert die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die sich aus der geplanten Zerschlagung der RWE-Tochter innogy im Zuge des Tauschgeschäfts zwischen E.ON und RWE ergeben.
Die zentralen Themen umfassen die Betriebsänderung gemäß BetrVG, die kollektivrechtliche Mitbestimmung, Instrumente der Personalfreisetzung sowie die Sicherung von Arbeitnehmerinteressen durch Sozialpläne.
Ziel ist es, die arbeitsrechtlichen Grundsätze bei derartigen Umstrukturierungen aufzuzeigen und ein Verständnis für die rechtlichen Problemstellungen und Prozessabläufe beim Personalabbau zu vermitteln.
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der einschlägigen Gesetzestexte (BetrVG, KSchG, AltTZG) in Verbindung mit einer Fallstudie zum E.ON/RWE-Deal.
Der Hauptteil behandelt die gesetzlichen Definitionen von Betriebsänderungen, die Rolle des Betriebsrats, sowie verschiedene direkte und indirekte Methoden der Personalfreisetzung, wie Aufhebungsverträge, Transfergesellschaften und Altersteilzeitmodelle.
Die wesentlichen Schlüsselwörter sind Betriebsänderung, Personalfreisetzung, Arbeitsrecht, E.ON, RWE, innogy, Sozialplan und Mitbestimmung.
Sie dient als Basis, um bei der Integration der innogy-Mitarbeiter faire Prozesse zu gewährleisten und betriebsbedingte Kündigungen im Rahmen der Transaktion weitgehend auszuschließen.
Die Unterscheidung ist rechtlich entscheidend, da bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB das Arbeitsverhältnis auf den Erwerber übergeht, während bei einer Stilllegung das Arbeitsverhältnis endet und Instrumente wie der Sozialplan greifen.
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