Bachelorarbeit, 2018
91 Seiten, Note: 1,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1. Einleitung
2. Akzeptanz der Energiewende
2.1 Gleichberechtigungsgrundsatz
2.2 Akzeptanzprobleme
2.3 Bürgerbeteiligung als notwendige Voraussetzung bei der Umsetzung der Energiewende
2.4 Ableitung und Bewertung der Akzeptanzfaktoren
2.5 Orientierung am Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
3. Verfahrensablauf unter Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung
3.1 Szenariorahmen
3.2 Netzentwicklungsplan
3.3 Bundesbedarfsplan
3.4 Bundesfachplanung
3.5 Planfeststellung
4. Bodenschutz
4.1 Schutzgut Boden
4.2 Erwartete Beeinträchtigungen des Bodens
4.3 Vermeidung und Gefahrenabwehr
4.4 Altlastensanierung
5. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
5.1 Eingriffe in Natur und Landschaftsbild
5.2 Rechtsfolgen
5.2.1 Vermeidungsgebot
5.2.2 Kompensationsmaßnahmen
5.2.2.1 Ausgleichsmaßnahmen
5.2.2.2 Ersatzmaßnahmen
5.2.3 Naturschutzrechtliche Abwägung
5.2.4 Ersatzzahlungen
5.2.5 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen
5.2.6 Enteignung
6. Wasserrecht
6.1 Oberirdische Gewässer
6.1.1 Beurteilung und Bewertung des Gewässerzustands der oberirdischen Gewässer
6.1.2 Verschlechterungsverbot für oberirdische Gewässer
6.1.3 Verbesserungsgebot für oberirdische Gewässer
6.2 Grundwasser
6.2.1 Beurteilung und Bewertung des Gewässerzustands des Grundwassers
6.2.2 Verschlechterungsverbot für Grundwasser
6.2.3 Verbesserungsgebot für Grundwasser und Gebot der Trendumkehr
6.2.4 Ausnahmeprüfung
7. Fazit
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit den komplexen rechtlichen Fragestellungen bei der Verwirklichung von Erdkabelprojekten auf der Ebene der Höchstspannungs-Übertragungsnetzbetreiber. Ziel der Arbeit ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Problemstellungen, insbesondere in den Bereichen Bodenschutz und Wasserrecht, entlang des Verfahrensablaufs zu analysieren, um dem Vorhabenträger eine strukturierte Orientierungshilfe für die Praxis zu bieten.
4.1 Schutzgut Boden
Um einen effektiven Schutz des Bodens zu gewährleisten bedarf es zunächst einer Definition, was alles unter dem Begriff des Bodens zu verstehen ist. In §1 BBodSchG wird zunächst das Ziel des Gesetzes festgelegt, wonach die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen sind, schädliche Bodenveränderungen abgewehrt werden sollen und Altlasten saniert werden müssen, bzw. soweit wie möglich vermieden werden sollen. Das Ziel lässt sich somit in zwei große Bereiche unterteilen. Auf der einen Seite steht das quantitative Ziel, wodurch der Flächenverbrauch und die Bodeninanspruchnahme reduziert werden sollen, auf der anderen Seite steht das qualitative Ziel, wonach die verschiedenen Bodenfunktionen erhalten werden sollen. Das BBodSchG weißt in Bezug auf die Begriffsdefinition des Bodens eine Besonderheit auf. „Boden … ist die oberste Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in Absatz 2 genannten Bodenfunktion ist.“ Das Gesetz schützt somit nicht den Boden an sich, sondern lediglich die Funktionen des Bodens, welche in § 2 Abs. 2 BBodSchG aufgelistet werden. Sie bestehen aus der natürlichen, der Nutzungsfunktion und der Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.
Unter die natürliche Funktion des Bodens fällt die Funktion als Lebensraum vieler Organismen, sowie die Filter- und Pufferfunktion des Bodens. Die Nutzungsfunktion beschreibt, wofür der Boden jeweils genutzt wird. Die Archivfunktion beschreibt die chemischen und physikalischen Eigenschaften des Bodens und versucht somit zu erklären, was früher einmal im Boden gewesen sein könnte und wie er sich zusammensetzt. Hier stellt sich die Frage, ob es somit auch einen Boden gibt der keine der genannten Funktionen erfüllt und der somit laut Gesetz auch nicht schutzwürdig ist. Dies ist laut Expertenmeinung zu verneinen. Liest man im Gesetz die Begriffsdefinition des Bodens in § 2 Abs. 1 BBodSchG weiter, sind flüssige Bestandteile (Bodenlösung) und gasförmige Bestandteile (Bodenluft) miteingeschlossen. Explizit abgegrenzt wird das Grundwasser und die Gewässerbetten. Es bedarf somit einer Abgrenzung zwischen Bodenschutz und dem Wasserrecht. Diese Abgrenzung ist insbesondere auch für die verwaltungsrechtlich korrekte Behandlung von Vorsorge-, Untersuchungs-, und Sanierungsmaßnahmen, die Gewässer betreffen, von erheblicher Bedeutung.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Brisanz und Aktualität der Energiewende sowie des Netzausbaus ein und umreißt die rechtliche Zielsetzung und den Aufbau der Arbeit anhand des Projekts SuedOstLink.
2. Akzeptanz der Energiewende: Dieses Kapitel erörtert die gesellschaftlichen Akzeptanzprobleme, die Bedeutung der Bürgerbeteiligung und die methodischen Ansätze zur Bewertung von Akzeptanzfaktoren.
3. Verfahrensablauf unter Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung: Das Kapitel beschreibt die einzelnen Phasen des Planungsprozesses von der Szenariorahmen-Erstellung bis zur finalen Planfeststellung inklusive der jeweils notwendigen Beteiligungsschritte.
4. Bodenschutz: Es erfolgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Schutzgut Boden, den zu erwartenden baubedingten Beeinträchtigungen, den Vorsorgepflichten und der gesetzlichen Regelung zur Sanierung von Altlasten.
5. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung: Dieses Kapitel analysiert das vierstufige Modell der Eingriffsregelung, die Rechtsfolgen für den Vorhabenträger sowie die Mechanismen von Ausgleichs-, Ersatzmaßnahmen und Ersatzzahlungen.
6. Wasserrecht: Die Betrachtung konzentriert sich auf die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere das Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot für oberirdische Gewässer und das Grundwasser.
7. Fazit: Das Fazit fasst die zentrale Bedeutung einer fundierten juristischen Begleitung für die rechtssichere Planung und Umsetzung von Erdkabelprojekten zusammen und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.
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Die Arbeit bietet eine umfassende juristische Untersuchung der Anforderungen und Problemstellungen, die bei der Planung und Errichtung von Hochspannungs-Erdkabelprojekten für Übertragungsnetzbetreiber auftreten.
Zentral sind der Bodenschutz, das Wasserrecht sowie die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im Kontext des deutschen Planungs- und Genehmigungsrechts für Leitungsbauten.
Ziel ist es, einen strukturierten Überblick über die komplexen rechtlichen Herausforderungen bei Netzausbauprojekten zu geben und dem Vorhabenträger eine fundierte Arbeitshilfe für die praktische Umsetzung an die Hand zu geben.
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die den geltenden Gesetzesrahmen auf das beispielhafte Vorhaben SuedOstLink anwendet, ergänzt durch die Auswertung einschlägiger Fachliteratur und aktueller Rechtsprechung.
Der Hauptteil gliedert sich in den Verfahrensablauf, die detaillierte Bearbeitung der Schutzgüter Boden und Wasser sowie die rechtlichen Konsequenzen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Energiewende, Netzausbau, Erdkabel, Eingriffsregelung, Bodenschutz und Wasserrahmenrichtlinie charakterisieren.
Die Arbeit beleuchtet die Herausforderungen durch Bodenverdichtung, Wärmeentwicklung und Flächenverbrauch und erläutert die rechtlichen Pflichten zur Vermeidung und Gefahrenabwehr gemäß Bundesbodenschutzgesetz.
Kompensationsmaßnahmen sind zentraler Bestandteil der Eingriffsregelung; die Arbeit differenziert hierbei zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der Nutzung von Öko-Konten zur frühzeitigen Sicherung von Flächen.
Besonderes Augenmerk liegt auf dem Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot für oberirdische Gewässer und Grundwasser, wobei die Notwendigkeit einer frühzeitigen, transparenten Prognose für die Genehmigungsfähigkeit betont wird.
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