Masterarbeit, 2018
71 Seiten, Note: 2,8
Die Masterarbeit befasst sich mit der Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften im deutschen Körperschaftsteuerrecht, insbesondere mit den §§ 8c und 8d des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die ursprüngliche Fassung des § 8c KStG und analysiert, inwiefern die Einführung des § 8d KStG eine Heilung dieser Verfassungswidrigkeit darstellt. Darüber hinaus wird die geplante Neufassung der §§ 8c und 8d KStG im Rahmen des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2018 beurteilt.
Die Masterarbeit widmet sich zentralen Themen im deutschen Steuerrecht, insbesondere im Bereich des Körperschaftsteuerrechts. Die Arbeit befasst sich mit Verlustabzugsbeschränkung, Verfassungsmäßigkeit, §§ 8c und 8d KStG, Unternehmenssteuerreformgesetz 2018, Sanierungsklausel, fortführungsgebundener Verlustvortrag, Steueroptimierung und Rechtsfolgen für Steuerpflichtige. Die Untersuchung dieser Themenschwerpunkte ermöglicht ein tiefgreifendes Verständnis der komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge im Bereich des Körperschaftsteuerrechts.
Diese Paragrafen des Körperschaftsteuergesetzes regeln die Beschränkung des Verlustabzugs bei Körperschaften, insbesondere wenn ein qualifizierter Gesellschafterwechsel stattfindet.
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Verlustabzugsbeschränkung bei Anteilseignerwechseln zwischen 25 und 50 % gegen den Gleichheitssatz verstößt, weshalb der Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet wurde.
Der § 8d KStG wurde eingeführt, um unter bestimmten Voraussetzungen einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag zu ermöglichen und so die strengen Folgen des § 8c KStG zu mildern.
Die Mantelkaufregelung soll verhindern, dass Unternehmen nur zum Zweck des Nutzens ihrer steuerlichen Verlustvorträge aufgekauft werden (Handel mit Verlustmänteln).
Zu den wichtigsten Ausnahmen gehören die Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG), die Konzernklausel und die Stille-Reserven-Klausel.
Das Gesetz war ein Versuch der Bundesregierung, die Verlustabzugsbeschränkung verfassungsfest zu rehabilitieren und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.
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