Masterarbeit, 2018
71 Seiten, Note: 2,8
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Vorgehensweise
2 §§ 8c, 8d KStG – aktuelle Rechtslage
2.1 Ausgangssituation des Verlustabzugs für Körperschaften
2.2 Entwicklungen des Körperschaftssteuergesetzes zum Verlustuntergang
2.2.1 Vorgängerregelungen des § 8c KStG
2.2.2 Regelungen des § 8c KStG
2.2.3 Ausnahmetatbestände
2.2.3.1 Sanierungsklausel (§ 8c (1a) KStG)
2.2.3.2 Konzernklausel (§ 8c (1) S. 5 KStG)
2.2.3.3 Stille-Reserven-Klausel (§ 8c (1) S. 6 ff. KStG)
3 Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich § 8c (1) S. 1 KStG
3.1 Sachverhalt
3.2 Verfassungsrechtlicher Hintergrund
3.3 Urteilsbegründung
3.4 Auftrag an den Gesetzgeber
3.5 Reaktion der Finanzverwaltung
4 Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich § 8c (1) S. 2 KStG
4.1 Sachverhalt
4.2 Kernaussagen
4.3 Bewertung
5 Einführung des § 8d KStG
5.1 Einführung der Norm des § 8d KStG zum 01.01.2016
5.2 Die Vorschrift des fortführungsgebundenen Verlustvortrages des § 8d KStG im Einzelnen
5.2.1 Antragstellung
5.2.2 Unterhaltung desselben Geschäftsbetriebes
5.2.3 Rechtsfolgen von fortführungsschädlichen Ereignissen
5.2.4 Effekte für die Gewerbesteuer
5.3 Rechtsfolgen des § 8d KStG
5.3.1 Nichtanwendung des § 8c KStG
5.3.2 Fortführungsgebundener Verlustvortrag und Zinsvortrag
5.3.3 Nachfolgendes schädliches Ereignis
6 Heilung der Verfassungswidrigkeit
6.1.1 Heilung der Verfassungswidrigkeit durch § 8d KStG
6.1.2 Heilung der Verfassungswidrigkeit durch Sanierungsklausel
7 Geplante Neufassung der §§ 8c, 8d KStG und Beurteilung
7.1 Unternehmenssteuerreformgesetz 2018
7.2 Beurteilung und Ausblick
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verlustabzugsbeschränkungen für Körperschaften gemäß §§ 8c, 8d KStG im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Sanierungsklausel.
2.2.1 Vorgängerregelungen des § 8c KStG
Die erste Regelung bezüglich des Verlustabzugs bei Körperschaften wurde im Zuge des Steuerreformgesetzes 1990 vom 25.7.1988 durch § 8 (4) KStG getroffen. Diese Regelung sollte in erster Linie der Bekämpfung des Missbrauchs von Verlustabzügen mittels eines sog. Mantelkaufs dienen. Ein Mantelkauf ist dann gegeben, wenn eine Kapitalgesellschaft erworben wird, die weder über einen Geschäftsbetrieb, noch über ein nennenswertes Betriebsvermögen verfügt, jedoch Verlustvorträge besitzt. Der Erwerber will sich nach Zuführung neuer Mittel die Gesellschaft nutzbar machen, indem er den Verlustvortrag mit den Gewinnen eines von ihm eingebrachten Geschäftsbetriebs verrechnet.
Voraussetzung für die Nutzung von Verlustabzügen nach § 8 (4) KStG war die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Körperschaft. Dahinter steckt der Gedanke, dass nur derjenige die Verluste geltend machen können soll, der diese auch erlitten hat. § 8 (4) S. 2 KStG statuierte, anhand eines Regelbeispiels, wann eine solche wirtschaftliche Identität gerade nicht gegeben war. Das war der Fall, wenn:
1. mehr als drei Viertel der Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen werden;
2. die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb einstellt und
3. die Gesellschaft danach ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen wiederaufnimmt.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften ein und erläutert die verfassungsrechtlichen Herausforderungen sowie das Vorgehen der Arbeit.
2 §§ 8c, 8d KStG – aktuelle Rechtslage: In diesem Kapitel wird die gesetzliche Ausgangssituation und die Entwicklung der Regelungen zum Verlustuntergang von den Anfängen bis zur aktuellen Fassung detailliert dargestellt.
3 Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich § 8c (1) S. 1 KStG: Dieses Kapitel analysiert den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, welches die Regelung des § 8c (1) S. 1 KStG für verfassungswidrig erklärte.
4 Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich § 8c (1) S. 2 KStG: Hier wird der Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Hamburg untersucht, der die Verfassungsmäßigkeit des § 8c (1) S. 2 KStG anzweifelt.
5 Einführung des § 8d KStG: Das Kapitel erläutert die Einführung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags als neue Option für Unternehmen nach schädlichen Anteilseignerwechseln.
6 Heilung der Verfassungswidrigkeit: Hier wird geprüft, ob die Einführung des § 8d KStG sowie die Sanierungsklausel geeignet sind, die festgestellte Verfassungswidrigkeit zu heilen.
7 Geplante Neufassung der §§ 8c, 8d KStG und Beurteilung: Das abschließende Kapitel analysiert die geplanten gesetzlichen Neuregelungen durch das Jahressteuergesetz 2018 und gibt einen Ausblick auf die künftige Rechtsentwicklung.
Verlustabzug, Körperschaftsteuergesetz, KStG, Verlustuntergang, § 8c KStG, § 8d KStG, Mantelkauf, Sanierungsklausel, Konzernklausel, fortführungsgebundener Verlustvortrag, Verfassungswidrigkeit, Bundesverfassungsgericht, Anteilseignerwechsel, Steuerrecht, Verlustnutzung
Die Arbeit analysiert die Regelungen zur Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften in Deutschland, insbesondere die §§ 8c und 8d KStG, und untersucht deren Verfassungsmäßigkeit sowie die Reaktion des Gesetzgebers auf die entsprechende Rechtsprechung.
Zu den Kernbereichen zählen der Verlustuntergang bei Anteilseignerwechseln, die Ausnahmeregelungen für Sanierungen und Konzerne, die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesverfassungsgerichts sowie die beihilferechtliche Behandlung durch die EU-Kommission.
Das Hauptziel ist es, die Vereinbarkeit der Verlustabzugsbeschränkungen mit dem Grundgesetz und anderen Rechtsnormen zu bewerten und die Wirksamkeit der gesetzgeberischen Maßnahmen zur "Heilung" verfassungswidriger Normen kritisch zu analysieren.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf einer umfassenden Auswertung von Gesetzestexten, Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH sowie der einschlägigen steuerrechtlichen Fachliteratur basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der aktuellen Rechtslage, die Analyse der verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Sätze 1 und 2 des § 8c KStG, die Erläuterung des neuen § 8d KStG sowie die Diskussion über eine mögliche Heilung der Verfassungswidrigkeit.
Wichtige Schlagworte sind Verlustabzugsbeschränkung, Körperschaftsteuer, Mantelkauf, Sanierungsklausel, § 8c KStG, § 8d KStG und Verfassungsmäßigkeit.
Der § 8d KStG soll insbesondere jungen und innovativen Unternehmen helfen, die häufigen Anteilseignerwechseln unterliegen, indem er den fortführungsgebundenen Verlustvortrag unter bestimmten Bedingungen ermöglicht.
Die Konzernklausel ist eine der Ausnahmeregelungen, die dazu dienen soll, konzerninterne Umstrukturierungen von den negativen Folgen des Verlustuntergangs zu befreien, sofern keine missbräuchlichen Gestaltungen vorliegen.
Der Autor steht den Heilungsversuchen kritisch gegenüber und argumentiert, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen oft über das Ziel der Missbrauchsbekämpfung hinausgehen und atypische Fälle erfassen, was die Verfassungsmäßigkeit weiterhin in Frage stellt.
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