Bachelorarbeit, 2018
98 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
1.I. Problemdarstellung
1.II. Zielsetzung dieser Arbeit
1.III. Gang der Untersuchung
2. Hintergründe zur Verabschiedung der EU-ATAD I
2.I. Problemfelder der internationalen Besteuerung
2.II. OECD-BEPS Projekt
2.III. Europäische Maßnahmen
3. Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach der aktuellen Fassung des AStG
3.I. Das Grundkonzept der Hinzurechnungsbesteuerung
3.I.A. Hintergrund
3.I.B. Zielsetzung
3.II. Die Rechtslage der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung
3.II.A. Persönlicher Anwendungsbereich
3.II.B. Sachlicher Anwendungsbereich
3.II.C. Rechtsfolgen
4. Analyse des Anpassungsbedarfs des AStG anhand wesentlicher Konzernfunktionen
4.I. Grundsätzliche Vorgaben für die Hinzurechnungsbesteuerung nach der EU-ATAD I
4.II. Auswirkung des Anpassungsbedarfs durch die EU-ATAD I auf ausgewählte Konzernfunktionen
4.II.A. Ausländische Finanzierungsgesellschaft
4.II.A.a) Anwendung der derzeitigen Rechtslage
4.II.A.b) Anpassungsbedarf der EU-ATAD I und Auswirkung auf die Hinzurechnungsbesteuerung der Finanzierungsfunktion
4.II.B. Ausländische Lizensierungsgesellschaft
4.II.B.a) Anwendung der derzeitigen Rechtslage
4.II.B.b) Anpassungsbedarf der EU-ATAD I und Auswirkung auf die Hinzurechnungsbesteuerung der Lizensierungsfunktion
4.II.C. Ausländische Vertriebsgesellschaft
4.II.C.a) Anwendung der derzeitigen Rechtslage
4.II.C.b) Anpassungsbedarf der EU-ATAD I und Auswirkung auf die Hinzurechnungsbesteuerung der Vertriebsfunktion
4.II.D. Ausländische Dienstleistungsgesellschaft
4.II.D.a) Anwendung der derzeitigen Rechtslage
4.II.D.b) Anpassungsbedarf der EU-ATAD I und Auswirkung auf die Hinzurechnungsbesteuerung der Dienstleistungsfunktion
4.II.E. Ausländische Holdinggesellschaft
4.II.E.a) Anwendung der derzeitigen Rechtslage
4.II.E.b) Anpassungsbedarf der EU-ATAD I und Auswirkung auf die Hinzurechnungsbesteuerung der Holdingfunktion
5. Fazit und Ausblick
Das Ziel der Arbeit ist es, den möglichen Anpassungsbedarf des deutschen Außensteuergesetzes (AStG) infolge der europäischen Anti-Tax Avoidance Directive I (EU-ATAD I) zu analysieren. Dabei wird untersucht, wie sich die neuen Vorgaben auf die steuerliche Behandlung typischer Konzernfunktionen ausländischer Tochtergesellschaften auswirken und welche Konsequenzen dies für die Strukturierung deutscher Konzerne hat.
Die Irish Co. 2 nutzt ihre Unterlizenz und generiert zudem im dritten Schritt aus Europa, dem Nahen Osten und Afrika (EMEA) Einkünfte aus den dort ansässigen Servicegesellschaften.
Die hohen Einkünfte der operativ tätigen Irish Co. 2 unterliegen einem niedrigen irischen Steuersatz von 12,5 %. Zudem wird der Gewinn durch die gezahlten Lizenzgebühren an die Dutch Co. geschmälert. Im vierten Schritt werden die Lizenzzahlungen der Irish Co. 2 über die Dutch Co. zur Irish Co. 1 unversteuert durch die Zins- und Lizenzrichtlinie der EU hochgeschleust. Die Gewinne werden dann im Steuerparadies vorerst unversteuert angehäuft (Schritt 5). Eine US-Besteuerung würde im Ergebnis erst anfallen, wenn die Irish Co. 1 ihre IP-Einkünfte durch eine Dividende an die Muttergesellschaft ausschüttet (Schritt 6).
Apple konnte durch das globale Ein- bzw. Zwischenschalten von Gesellschaften mehrere Milliarden Euro einsparen. Die Dutch Co. wurde beispielsweise aufgrund der Steuerfreistellung von Lizenzeinkünften in der EU lediglich als Durchlaufgesellschaft für die Lizenzzahlungen gegründet, um die höhere irländische Quellensteuerbelastung zu vermeiden. Die niederländische Gesellschaft war im Grunde eine funktions- und substanzlose Gesellschaft, da sie weder Mitarbeiter, noch Vermögensgegenstände besaß oder einen Beitrag zum Wertschöpfungsprozess leistete. Sie sammelte nur die Profite der Irish Co. 2, welche die wirkliche wirtschaftliche Tätigkeit ausführte und leitete sie nahezu unversteuert an die Irish Co. 1 weiter. Auch die Irish Co. 1 diente nur der Funktion, die Einkünfte von Apple einer niedrigen Besteuerung in der Steueroase unterliegen zu lassen und somit ihre effektive Steuerbelastung auf ein Minimum zu senken.
1. Einleitung: Diese Einleitung stellt die Problematik der steueroptimierten Verlagerung mobiler Einkünfte dar und leitet zur Fragestellung der Gesetzesanpassung durch die EU-ATAD I über.
2. Hintergründe zur Verabschiedung der EU-ATAD I: Dieses Kapitel erläutert die Ursachen aggressiver Steuerplanung sowie die Rolle des OECD-BEPS-Projekts und der EU-Maßnahmen.
3. Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach der aktuellen Fassung des AStG: Hier werden das Grundkonzept und die geltenden Rechtsgrundlagen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung (AStG) detailliert beschrieben.
4. Analyse des Anpassungsbedarfs des AStG anhand wesentlicher Konzernfunktionen: Das Hauptkapitel analysiert den Anpassungsbedarf der deutschen Vorschriften anhand eines Musterkonzerns mit diversen ausländischen Konzernfunktionen.
5. Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Bedeutung der Hinzurechnungsbesteuerung für multinationale Unternehmen.
Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuergesetz, EU-ATAD I, BEPS-Projekt, Gewinnverlagerung, Steuervermeidung, Konzernfunktionen, Holdinggesellschaft, Finanzierungsgesellschaft, Lizenzgebühren, Substanznachweis, Betriebsstätte, Doppelbesteuerung, Unternehmensbesteuerung, Steuerwettbewerb
Die Arbeit befasst sich mit der notwendigen Anpassung des deutschen Außensteuergesetzes (AStG) aufgrund der verbindlichen Vorgaben der EU-Anti-Tax Avoidance Directive (EU-ATAD I).
Zentrale Themen sind die Hinzurechnungsbesteuerung, die Bekämpfung von Gewinnverlagerungen (BEPS), die steuerliche Behandlung ausländischer Konzernfunktionen sowie die europarechtlichen Rahmenbedingungen.
Das Ziel ist die Erarbeitung des Anpassungsbedarfs der deutschen CFC-Vorschriften und die Darstellung der resultierenden Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung spezifischer Konzernfunktionen in ausländischen Tochtergesellschaften.
Die Arbeit basiert primär auf einer Literatur- und Gesetzesanalyse sowie der Untersuchung eines hypothetischen Musterkonzerns zur Illustration der steuerlichen Auswirkungen.
Der Hauptteil analysiert konkret Finanzierungs-, Lizensierungs-, Vertriebs-, Dienstleistungs- und Holdinggesellschaften und deren Behandlung unter dem aktuellen AStG im Vergleich zu den Vorgaben der ATAD I.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Hinzurechnungsbesteuerung, AStG, EU-ATAD I, Gewinnverlagerung und Substanznachweis geprägt.
Nach Ansicht der Autorin ist bei EU/EWR-ansässigen Finanzierungsgesellschaften keine dramatische Verschärfung zu erwarten, da sie häufig bereits auf den Substanznachweis zurückgreifen können.
Er bleibt die entscheidende Möglichkeit für inländische Anteilseigner, der Hinzurechnungsbesteuerung zu entgehen, sofern die ausländische Gesellschaft eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit nachweisen kann.
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