Bachelorarbeit, 2018
55 Seiten, Note: 2,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
B. Missbrauchskontrolle nach deutschem und europäischem Kartellrecht
I. Kartellrechtliche Einordnung und Schutzzweck
II. Normadressaten
III. Marktabgrenzung
1. Traditionelles Marktabgrenzungskonzept
a) Sachliche Abgrenzung
b) Geographische und zeitliche Abgrenzung
2. Marktabgrenzung bei mehrseitigen Märkten
a) Begriff des mehrseitigen Marktes
b) Markt für unentgeltliche Leistungen
c) Marktabgrenzungskonzepte für Online-Plattformen
IV. Marktbeherrschung
1. Traditionelle Beurteilungskriterien
a) Marktanteil
b) Rechtliche oder tatsächliche Marktzutrittsschranken
c) Wettbewerb durch in- und ausländische Konkurrenten
2. Beurteilungskriterien für mehrseitige Märkte
a) Direkte und indirekte Netzwerkeffekte
b) Parallele Nutzung und Wechselaufwand
c) Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten
3. Beherrschungsvermutung
V. Missbräuchliches Verhalten
1. Bedeutung der Generalnormen
2. Preis- und Konditionenmissbrauch
a) Begriff des Konditionenmissbrauchs
b) Konditionenmissbrauch nach europäischem Recht
c) Konditionenmissbrauch nach nationalem Recht
aa) Vergleichsmarktkonzept
bb) Alternative Beurteilungsmaßstäbe
VI. Rechtfertigungsgründe
VII. Rechtsfolgen
C. Konditionenmissbrauch im Lichte des Facebook-Datenskandals
I. Hintergründe
II. Kartellrechtliche Problemstellung
III. Ermittlung der marktbeherrschenden Stellung
1. Relevanter Markt
a) Facebook-Geschäftsmodell
b) Abgrenzung des relevanten Marktes
2. Marktbeherrschung
3. Zwischenergebnis
IV. Missbräuchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung
1. Quantitativer Konditionenmissbrauch
2. Qualitativer Konditionenmissbrauch
a) Berücksichtigung außerkartellrechtlicher Wertungen
b) Außerkartellrechtliche Normverstöße bzw. Rechtsbruch
3. Stellungnahme
D. Fazit
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht den Konditionenmissbrauch marktbeherrschender Unternehmen im deutschen und europäischen Kartellrecht, mit einem spezifischen Fokus auf die Herausforderungen durch das Facebook-Geschäftsmodell und den Datenskandal.
1. Kartellrechtliche Einordnung und Schutzzweck
Das kartellrechtliche Missbrauchsverbot gemäß Art. 102 AEUV bzw. § 19 GWB stellt, neben dem Kartellverbot und der Fusionskontrolle, einen der drei Grundpfeiler des deutschen bzw. europäischen Kartellrechts dar (siehe Abbildung 1). Die jeweiligen Regelungen sind, trotz unterschiedlicher Tatbestandvoraussetzungen, grundsätzlich nebeneinander anwendbar und stehen somit in Idealkonkurrenz zueinander. Das Missbrauchsverbot dient, ebenso wie das Kartellverbot, dem Schutz des unverfälschten Wettbewerbs auf dem nationalen und europäischen Binnenmarkt. Eine entsprechende Missbrauchskontrolle soll demzufolge eine Ausnutzung der vom Wettbewerb nicht kontrollierten Handlungsspielräume zu Lasten Dritter unterbinden.
Hierbei kann wiederum zwischen zwei verschiedenen Aspekten des Wettbewerbsschutzes unterschieden werden. Einerseits wird der Wettbewerb als Institution geschützt. Dies bezieht sich insbesondere auf den Schutz des Wettbewerbsprozesses und die Offenhaltung der Märkte. Auf der anderen Seite hat die Vorschrift auch einen individualschützenden Charakter. Damit verbunden ist ein Schutz der jeweiligen Handelspartner und der Verbraucher vor unmittelbaren Schädigungen durch dubiose Geschäftspraktiken beherrschender Unternehmen. Das lässt sich insbesondere daraus ableiten, dass jeder betroffene Marktteilnehmer selbst gegen einen potentiellen Verstoß vorgehen und entsprechende Beseitigungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Das Missbrauchsverbot richtet sich dagegen nicht gegen den grundsätzlichen Erwerb oder das Bestehen einer marktbeherrschenden Stellung, sondern lediglich gegen deren missbräuchliche Ausnutzung.
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die drei Säulen des Kartellrechts ein und hebt die wachsende Bedeutung der Konditionenmissbrauchskontrolle im Kontext der digitalen Wirtschaft und datenbasierter Geschäftsmodelle hervor.
B. Missbrauchskontrolle nach deutschem und europäischem Kartellrecht: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen der Marktbeherrschung, der Marktabgrenzung (insbesondere bei mehrseitigen Märkten) sowie die verschiedenen Formen missbräuchlichen Verhaltens.
C. Konditionenmissbrauch im Lichte des Facebook-Datenskandals: Hier erfolgt die konkrete Anwendung der zuvor erarbeiteten Kriterien auf das Fallbeispiel Facebook, wobei insbesondere die Ausnutzung von Nutzerdaten auf den Prüfstand gestellt wird.
D. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Eignung der aktuellen kartellrechtlichen Instrumente zur Kontrolle datengetriebener Geschäftsmodelle marktbeherrschender Unternehmen.
Konditionenmissbrauch, Kartellrecht, Marktbeherrschung, Facebook, Datenschutz, Marktabgrenzung, mehrseitige Märkte, Netzwerkeffekte, Datenmacht, Wettbewerb, Missbrauchsverbot, Online-Plattformen, GWB, AEUV, digitale Wirtschaft.
Die Arbeit befasst sich mit der kartellrechtlichen Kontrolle von Konditionenmissbräuchen durch Unternehmen, die eine marktbeherrschende Stellung innehaben, unter besonderer Berücksichtigung der Dynamik digitaler Märkte.
Zentrale Schwerpunkte sind die Marktabgrenzung bei Online-Plattformen, die Kriterien für Marktbeherrschung im digitalen Raum sowie die juristische Einordnung von Datenpraktiken als möglicher Konditionenmissbrauch.
Ziel ist es, zu analysieren, ob und wie das bestehende Kartellrecht genutzt werden kann, um exzessive Datenerhebungspraktiken marktbeherrschender Plattformen, wie sie im Fall Facebook deutlich wurden, als Konditionenmissbrauch zu sanktionieren.
Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, indem sie aktuelle Gesetzesnormen (insbesondere GWB und AEUV), die einschlägige Rechtsprechung sowie die herrschende Meinung in der rechtswissenschaftlichen Literatur analysiert und auf den konkreten Sachverhalt anwendet.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Erläuterung der Missbrauchskontrolle und der Kriterien für Marktbeherrschung sowie die praktische Anwendung dieser Theorie auf das Geschäftsmodell von Facebook.
Neben dem zentralen Begriff des Konditionenmissbrauchs prägen Konzepte wie Datenmacht, mehrseitige Märkte, Netzwerkeffekte und die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle das Verständnis dieser Arbeit.
Der Autor diskutiert kritisch, inwieweit außerkartellrechtliche Normen wie das Datenschutzrecht bei der Interessenabwägung zur Feststellung eines qualitativen Konditionenmissbrauchs herangezogen werden können und sollten.
Netzwerkeffekte werden als wesentlicher Faktor für die Marktmacht von Facebook identifiziert, da sie hohe Marktzutrittsschranken schaffen und die Attraktivität der Plattform für neue Nutzer sowie Werbekunden maßgeblich bestimmen.
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