Bachelorarbeit, 2018
41 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Entstrickungsbesteuerung nach der Rechtsprechung des EuGH
2.1. Prüfung eines Verstoßes gegen die Grundfreiheiten
2.1.1. Schutzbereich der Grundfreiheit
2.1.2. Eingriff in den Schutzbereich
2.1.3. Rechtfertigung des Eingriffs
2.2. EuGH Rechtsprechung im Bereich Privatvermögen
2.2.1. Rs. Hughes de Lasteyrie du Saillant, EuGH v. 11.3.2004
2.2.2. Rs. N, EuGH v. 7.9.2006
2.2.3. Zusammenfassung
2.3. EuGH Rechtsprechung im Bereich Betriebsvermögen
2.3.1. Rs. National Grid Indus, EuGH v. 29.11.2011
2.3.2. Rs. DMC, EuGH v. 23.1.2014
2.3.3. Rs. Verder LabTec, EuGH v. 21.5.2015
2.3.4. Rs. A Oy, EuGH v. 23.11.2017
2.3.5. Zusammenfassung
2.4. Zwischenergebnis
2.5. Diskussion einer Neuausrichtung in der Rechtsprechung
2.5.1. Rs. Kommission/Portugal, EuGH v, 21.12.2016
2.5.2. Folgerungen aus der Rechtsprechung
3. Konsequenzen der ATAD
4. Fazit
Die Arbeit untersucht die Entwicklung der Grundsätze zur Entstrickungsbesteuerung in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der Fokus liegt dabei auf der Analyse, ob eine Neuausrichtung der Rechtsprechung stattgefunden hat und wie sich die Anforderungen an die unionsrechtskonforme Ausgestaltung der Besteuerung stiller Reserven verändert haben.
2.3.1. Rs. National Grid Indus, EuGH v. 29.11.2011
In der Rs. National Grid Indus53 befasst sich der EuGH mit der Wegzugsbesteuerung juristischer Personen. In diesem Sachverhalt ging es um eine in den Niederlanden gegründete und ansässige Kapitalgesellschaft, die stille Reserven durch einen Kursgewinn einer Forderung in ausländischer Währung erlangte und ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in das Vereinigte Königreich verlegte. Infolge des entgehenden Besteuerungsrechts setzte die Niederlande eine Schlussrechnung für die nicht realisierten Wertzuwächse der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Sitzverlegung fest, sodass der Kursgewinn in den Niederlanden sofort, ohne Zahlungsaufschub und ohne Berücksichtigung von später eintretenden Wertminderungen, zu versteuern war. 54 Das vorlegende Gericht begehrte schließlich die Beantwortung der Frage, ob eine solche streitige Wegzugssteuer gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt.
Zu Beginn führt der EuGH an, dass die Eigenschaft als nach nationalem Recht gegründete Gesellschaft mit der Sitzverlegung nicht berührt wird, sodass sich die Gesellschaft auf die Niederlassungsfreiheit berufen und die in den Niederlanden erhobene Wegzugssteuer anfechten kann.
Anschließend erkennt der EuGH für den folgenden Sachverhalt eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit an, da grenzüberschreitende Sitzverlegungen einer Gesellschaft, gegenüber inländischen Sitzverlegungen, einen Liquiditätsnachteil durch eine sofortige Besteuerung nicht realisierter Wertsteigerungen des Vermögens erfahren würden, der die Gesellschaften daran hindere, ihren Sitz ins Ausland zu verlegen.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Entstrickungsbesteuerung ein, erläutert die Relevanz der stillen Reserven bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und definiert das Ziel der Arbeit, die Rechtsprechung des EuGH in diesem Bereich zu eruieren.
2. Entstrickungsbesteuerung nach der Rechtsprechung des EuGH: Dieses Kapitel analysiert das Prüfungsschema des EuGH bei Grundfreiheitsverstößen und untersucht detailliert die Rechtsprechungslinien zu Entstrickungen im Privat- und Betriebsvermögen sowie die Diskussion um eine Neuausrichtung.
3. Konsequenzen der ATAD: Dieses Kapitel behandelt die Auswirkungen der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) auf die Entstrickungsbesteuerung und bewertet, inwieweit diese Richtlinie die bestehende Rechtsprechung widerspiegelt oder harmonisiert.
4. Fazit: Das Fazit fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen, stellt die Unterschiede in der Behandlung von Privat- und Betriebsvermögen heraus und verneint eine gänzliche Vereinheitlichung der Grundsätze durch die bisherige Rechtsprechung.
Entstrickungsbesteuerung, Wegzugsbesteuerung, EuGH, Grundfreiheiten, Niederlassungsfreiheit, Stille Reserven, Steuerstundung, Betriebsvermögen, Privatvermögen, Verhältnismäßigkeit, ATAD, Sitzverlegung, Kapitalverkehrsfreiheit, Steuerflucht, Harmonisierung
Die Arbeit analysiert die Grundsätze der Entstrickungsbesteuerung nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und deren Vereinbarkeit mit den europäischen Grundfreiheiten.
Zentrale Themen sind die Besteuerung stiller Reserven beim Wegzug natürlicher Personen sowie bei der Sitzverlegung oder Vermögensübertragung juristischer Personen im europäischen Kontext.
Das Hauptziel besteht darin, zu untersuchen, ob der EuGH in jüngerer Zeit eine Neuausrichtung seiner Grundsätze zur Entstrickungsbesteuerung vorgenommen hat und wie sich diese auf die Praxis auswirkt.
Die Arbeit nutzt die juristische Analyse der einschlägigen EuGH-Urteile und setzt diese in den Kontext der steuerlichen Fachliteratur und der geltenden ATAD-Richtlinie.
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Grundfreiheiten, eine detaillierte Ausarbeitung der EuGH-Rechtsprechung (unterteilt in Privat- und Betriebsvermögen) sowie die kritische Diskussion einer möglichen Neuausrichtung der Rechtsprechung.
Wichtige Begriffe sind insbesondere die Entstrickungsbesteuerung, die Niederlassungsfreiheit, die Stundungsmodalitäten sowie das Spannungsfeld zwischen der Sicherung nationaler Steuerbefugnisse und dem EU-Binnenmarkt.
Im Betriebsvermögen akzeptiert der EuGH unter strengen Voraussetzungen die ratierliche Stundung und die Forderung von Sicherheiten, während die Anforderungen im Privatvermögen restriktiver sind, insbesondere bei der Berücksichtigung nachträglicher Wertminderungen.
In der Literatur wird diskutiert, ob dieses Urteil eine allgemeine Vereinheitlichung der Grundsätze zur Entstrickungsbesteuerung für alle Steuerpflichtigen einleitet, was die Autorin jedoch kritisch hinterfragt und mit der fehlenden expliziten Bestätigung durch den EuGH begründet.
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