Bachelorarbeit, 2018
38 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Der Kalte Krieg und der Umgang mit der NS-Vergangenheit in BRD und DDR (1949-1965)
2.1 Vorbetrachtung und Kontextualisierung
2.2 Die BRD und ihre Sicht auf den Osten und die NS-Vergangenheit
2.3 Die DDR und ihre Sicht auf den Westen und die NS-Vergangenheit
3. Der Frankfurter Auschwitz-Prozess – Schauplatz des Kalten Krieges?
3.1 Überblick: Der Prozess gegen die Verbrechen von Auschwitz
3.2 Vorbehalte bei der Prozessvorbereitung
3.3 Die DDR als Teilnehmer im Prozess?: Die Nebenklagevertretung von Friedrich Karl Kaul
3.4 Das Agieren des Prozessverteidigers Hans Laternser
4. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwiefern der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965) als Schauplatz und Instrument der ideologischen Auseinandersetzungen des Kalten Krieges zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik fungierte.
3.4 Das Agieren des Prozessverteidigers Hans Laternser
Der Frankfurter Anwalt Hans Laternser zählte zu jenen Juristen, die in den rechtsstaatlichen NS-Strafprozessen vor den Gerichten der BRD als Verteidiger auftraten. Dabei wurde die von ihnen ausgeübte anwaltliche Tätigkeit allerdings nicht selten als Sympathie für die Beschuldigten und die ihnen zur Last gelegten Gewaltverbrechen missverstanden. Wohl auch aus diesem Grund schien es dem Rechtsanwalt ein Bedürfnis gewesen zu sein, sich in seinem nach Prozessende erschienenen Werk in aller Deutlichkeit persönlich von den nationalsozialistischen Gewaltverbrechen zu distanzieren.
So betonte er schon im Vorwort die Brutalität gegenüber den Juden, welche „auf das grausamste [sic!] behandelt und zum weit überwiegenden Teil ermordet wurden“. Zugleich ging er allerdings in das zeittypische Erklärungsmuster über, indem er die Schuld dafür auf die Weisungen von Adolf Hitler und Heinrich Himmler (1900-1945) zurückführte. In Bezug auf das Agieren im Verfahren verwies Laternser zudem besonders auf die Verantwortung und die Herausforderungen, vor denen die Juristen, die in unterschiedlichen Funktionen am Frankfurter Auschwitz-Prozess teilnahmen, gestanden hätten. Bevor das Agieren des Verteidigers während des NS-Prozesses näher beleuchtet wird, sollen seine Vergangenheit und das Zustandekommen seines Mandates kurz darstellt werden.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung des Frankfurter Auschwitz-Prozesses ein und formuliert die Forschungsfrage, inwieweit die ideologischen Gegensätze des Kalten Krieges das Verfahren beeinflussten.
2. Der Kalte Krieg und der Umgang mit der NS-Vergangenheit in BRD und DDR (1949-1965): Dieses Kapitel beleuchtet die ideologischen Rahmenbedingungen und die unterschiedlichen Strategien beider deutscher Staaten zur Aufarbeitung bzw. Instrumentalisierung der nationalsozialistischen Vergangenheit.
3. Der Frankfurter Auschwitz-Prozess – Schauplatz des Kalten Krieges?: Das Hauptkapitel analysiert das konkrete Prozessgeschehen, die Rolle der Nebenklage durch Friedrich Karl Kaul sowie die Verteidigungsstrategie von Hans Laternser unter dem Einfluss der Systemkonfrontation.
4. Fazit: Das Fazit fasst die zentralen Untersuchungsergebnisse zusammen und bestätigt, dass die Ideologie des Kalten Krieges die juristische Aufarbeitung an verschiedenen Punkten überlagerte und politisch beeinflusste.
Auschwitz-Prozess, Kalter Krieg, DDR, BRD, Friedrich Karl Kaul, Hans Laternser, NS-Vergangenheit, Nebenklage, Systemkonflikt, Antifaschismus, Antikommunismus, Strafverfolgung, Fritz Bauer, Instrumentalisierung, Geschichtspolitik
Die Arbeit analysiert den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess im Kontext der Systemkonfrontation zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR.
Zentrale Themen sind der Einfluss des Kalten Krieges auf die juristische Aufarbeitung, die Rolle von Anwälten als politische Akteure sowie die erinnerungspolitischen Diskurse beider deutscher Staaten.
Die Forschungsfrage lautet, inwiefern die ideologischen Gegensätze des Kalten Krieges das Verhältnis der beiden deutschen Staaten im Auschwitz-Prozess widerspiegelten.
Es handelt sich um eine zeithistorische Fallanalyse, die auf der Auswertung von Primärquellen (Prozessunterlagen) und einschlägiger Fachliteratur basiert.
Der Hauptteil behandelt die Prozessvorbereitungen, die Rolle des DDR-Nebenklagevertreters Friedrich Karl Kaul sowie das agierende Verteidigungsstrategie des Anwalts Hans Laternser.
Wichtige Begriffe sind Auschwitz-Prozess, Systemkonflikt, Instrumentalisierung, Nebenklagevertretung und Vergangenheitsbewältigung.
Kaul nutzte die Nebenklagevertretung gezielt als politische Bühne, um die DDR staatlich aufzuwerten und die Bundesrepublik als kapitalistisch-revanchistischen Nachfolgestaat zu diffamieren.
Laternser agierte als Verteidiger der Angeklagten und nutzte dabei seinerseits politische Argumente, um die Glaubwürdigkeit ostdeutscher Zeugen und Institutionen systematisch in Zweifel zu ziehen.
Ja, die Arbeit zeigt auf, dass das politische Agieren beider Seiten, insbesondere die propagandistischen Kampagnen, die für eine objektive Wahrheitsfindung notwendige Atmosphäre belastete.
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