Bachelorarbeit, 2018
87 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung
2. Das Passiv
2.1 Das Passiv im Deutschen
2.1.1 Grundformen
2.1.2 Passivperiphrasen
2.1.3 Unpersönliches Passiv
2.1.4 Funktionen
2.2 Passiv im Französischen
2.2.1 Grundform
2.2.2 Passivperiphrasen
3. Analyse
3.1 Quantitative Analyse
3. 2 Qualitative Analyse
4. Conclusion
5. Literaturverzeichnis
5.1 Korpusgrundlage
5.2 Sekundärliteratur
5.3 Onlinequellen
Die vorliegende Arbeit untersucht den Gebrauch des Passivs in der Gesetzessprache, wobei der Fokus auf den deutschen und französischen Grundrechtekatalogen sowie der Grundrechte-Charta der Europäischen Union liegt. Ziel ist es, durch eine rechtslinguistische Analyse interdisziplinäre Erkenntnisse über die funktionale Verwendung von Passivkonstruktionen in diesen spezifischen Rechtsquellen zu gewinnen.
2.1.4.2 in Rechtssprache
Aktivsätze gelten im Gegensatz zu Passivsätzen als „täterzentriert“ und bilden folglich den Urheber einer Handlung mit ab. „Wer diese Form wählt, stellt klar, dass […] die Frage der Verantwortlichkeit im Zentrum der Frage oder der Behauptung steht, die er mit dem Satz äußert.“12 Um diese Verantwortlichkeit für gewisse Handlungen nicht offenbaren zu müssen, bietet sich das agenslose Passiv an. Dies machte sich 1987 auch der damalige Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Ronald Reagan zunutze und verkündete in Bezug auf die Iran- Contra- Affäre schlicht „mistakes were made“ (COLEMAN 1997: 193). Von wem diese ‘Fehler’ jedoch begangen wurden, ergibt sich aus dieser Feststellung nicht. Auch WYDICK (2005: 28) vertritt die These, dass diese Möglichkeit, die das Passiv bietet, vor allem in Strafprozessen dann eine Rolle spielen kann, wenn es darum geht den Angeklagten aus dem Fokus zu nehmen und seine etwaige Schuld sprachlich unerwähnt zu lassen. Hierzu wird das in Rede stehende Geschehen, welches dem Opfer widerfahren ist, bewusst im Passiv dargelegt, um den Täter nicht als Handlungsurheber identifizieren zu müssen.
Ferner findet man das Passiv immer dort, wo Unpersönlichkeit und Objektivität gefragt sind, wie z.B. bei Urteilen (vgl. COLEMAN 1997: 199), da hierin keine Einzelmeinungen von Richtern in der Ich- Form im Aktiv dargelegt werden sollen. Auch ROUSKI konstatiert
Les constructions passives représentent des techniques appropriées pour exprimer le résultat de ces actes [juridictionnels et législatifs]. (ROUSKI 2015: 4)
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema des Passivgebrauchs in der Gesetzessprache ein und rechtfertigt die Auswahl des Korpus sowie die rechtslinguistische Ausrichtung.
2. Das Passiv: Dieses Kapitel erläutert das Passiv als grammatikalisches Phänomen, wobei sowohl das deutsche als auch das französische Passiv sowie deren spezifische Konstruktionen und Funktionen detailliert betrachtet werden.
3. Analyse: In diesem Teil werden die quantitativen und qualitativen Ergebnisse der Untersuchung des gewählten Korpus dargestellt und interpretativ ausgewertet.
4. Conclusion: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und betont die Nützlichkeit des Passivs als Instrument zur Präzisierung und Generalisierung in der Rechtssprache, trotz bestehender Risiken semantischer Ungenauigkeit.
5. Literaturverzeichnis: Hier werden die verwendeten Quellen, unterteilt in Korpusgrundlage, Sekundärliteratur und Onlinequellen, aufgeführt.
Passiv, Gesetzessprache, Rechtslinguistik, Grundrechtekataloge, Europäische Union, Sprachvergleich, Grammatik, Passivperiphrasen, Syntax, Rechtsnormen, Agens, Rechtssicherheit, Gesetzgebung, Textkohärenz, Sprachökonomie.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der linguistischen Analyse des Passivgebrauchs innerhalb von Gesetzestexten, insbesondere in deutschen und französischen Grundrechtekatalogen sowie der EU-Grundrechte-Charta.
Die Arbeit umfasst die grammatikalische Einordnung von Passivkonstruktionen, einen interlingualen Vergleich zwischen Deutsch und Französisch sowie die funktionale Analyse von Passivsätzen in der Rechtssprache.
Ziel ist es aufzuzeigen, wie Passivkonstruktionen zur Präzisierung, Generalisierung und zur Wahrung von Objektivität in Gesetzestexten beitragen und welche funktionalen Unterschiede dabei zwischen der deutschen und französischen Sprache bestehen.
Es wird eine rechtslinguistische Untersuchung durchgeführt, die eine quantitative Frequenzanalyse mit einer qualitativen Analyse aussagekräftiger Textstellen kombiniert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Erörterung des Passivs in beiden Sprachen und eine empirische Analyse der Anwendung dieses Phänomens in dem gewählten Korpus.
Zentrale Begriffe sind Passiv, Gesetzessprache, Rechtslinguistik, Sprachvergleich sowie die spezifischen deutschen und europäischen Grundrechte.
Französisch dient als Vergleichssprache, wobei besonders die Unterschiede in der Passivbildung und der Verwendung elliptischer Konstruktionen zur Textverkürzung untersucht werden.
Das Grundgesetz bildet neben der EU-Grundrechte-Charta die Korpusgrundlage, um den Gebrauch des Passivs in nationalen Verfassungstexten mit dem auf europäischer Ebene vergleichen zu können.
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