Magisterarbeit, 2004
35 Seiten, Note: 1
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
I. Einleitung
II. Überblick über die neuen Gruppenfreistellungsverordnungen
A. Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen im Kraftfahrzeugsektor
B. Grundzüge der Vertikal-GVO- „Schirm-GVO“ für andere vertikale Vereinbarungen
a. Allgemeines
b. Vergleich zur Kfz-GVO
III. Internetvertrieb in Vertriebssystemen und –Verträgen der Vertikal-GVO
A. Internetrelevante Aspekten im Alleinvertrieb
a. Unmögliche Online- Markt-Abgrenzung
b. Internetwerbung als zulässige passive Umgehung des Exklusivvertrags
c. Erforderliche Bewertung des Internetvertriebs als eigene Verkaufsform
B. Internetbezogene Regelungen für selektive Vertriebsvereinbarungen
a. Wettbewerbliche Zulässigkeit der selektiven Systemen
b. Unzulässigkeit der Einschränkungen bzw. Verbots des Internetvertriebs in selektiven Systemen
c. Möglichkeit des Internetverbots in selektiven Systemen durch objektive Rechtfertigung ?
d. Verbleibende Möglichkeiten einer Beschränkung zur Aufrechterhaltung des Vertriebssystems
C. Franchising im Internet
a. Grundlagen des Franchising
b. Übertragbarkeit der traditionellen Beschränkungen
b. Erosion des Franchising durch Internet- hervorgerufenen Konflikte
IV. Automobilvertrieb im Internet
A. Verhinderung der Vertriebsform Internet durch die GVO 1475/95
B. Werbung und Veräußerung von Kfz via Internet unter der neuen Kfz-GVO
a. Alternative zwischen Veräußerung und Werbung
b. Eröffnung paralleler Vertriebsstrukturen
c. Einfluss auf der Preisgestaltung
V. Schlusswort
Diese Arbeit untersucht die kartellrechtlichen Herausforderungen, die sich durch den Vertrieb über das Internet in vertikalen Vertriebsverhältnissen unter der Vertikal-GVO und der Kfz-GVO ergeben. Im Fokus steht dabei die Analyse, inwieweit die neuen Gruppenfreistellungsverordnungen den Online-Handel zulassen, beschränken oder durch ihre Auslegung eine Liberalisierung fördern.
a. Unmögliche Online- Markt-Abgrenzung
Laut Art 3 II Vertikal-GVO gilt die Freistellung von Alleinbelieferungsverpflichtungen nur dann „wenn der Anteil des Käufers am relevanten Markt 30% nicht überschreitet“. Im Fall des Vertriebes über das Internet ist die Abgrenzung des relevanten Marktes besonders schwierig zu realisieren. Wenn der „klassische“ sachlich und räumlich relevante Markt sich nach der Austauschbarkeit auf dem Nachfragemarkt des Händlers richtet, ist es auf dem ersten Blick fast unmöglich einen Internetmarkt als gesonderten sachlichen Markt abzugrenzen, da das Internet eigentlich nur ein anderer Verkaufs“kanal“ für denselben Markt darstellt und logischerweise tendiert man, den Markt als global abzugrenzen.
Dies ist nicht unrichtig wenn man denkt, dass die Kriterien die zu der Abgrenzung so eines Marktes zur Verfügung stehen mindestens relativ sind: Man könnte auf dem Misstrauen des Verbrauchers in die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit regionaler ausländischer Anbieter die noch keine globale Präsenz haben, bstellen oder sich nach der Sprachbarriere, hohe Versandkosten richten. Diese können aber keine zuverlässige Kriterien darstellen, wenn man annimmt das, einerseits das „Misstrauen“ kein vernünftiges Kriterium darstellt, nur wenn man denkt , dass dies kein inhärentes Kriterium des Online-Handels darstellt, sondern typisch für alle Kaufverhältnissen ist. Andererseits spielt die Sprachbarriere keine schwerwiegende Rolle, da aus reiner Verkaufsstrategie die meisten Anbieter ihre Webseiten zwei- oder sogar dreisprachig gestalten.
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Relevanz des Internetvertriebs ein und beschreibt den Mangel an spezifischen kartellrechtlichen Regeln für das Medium Internet unter den bestehenden GVOs.
II. Überblick über die neuen Gruppenfreistellungsverordnungen: Dieses Kapitel erläutert die Grundzüge der Vertikal-GVO sowie der Kfz-GVO und deren Bedeutung als Ausnahme zum Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen gemäß Art. 81 EGV.
III. Internetvertrieb in Vertriebssystemen und –Verträgen der Vertikal-GVO: Hier werden die Herausforderungen des Internetvertriebs im Alleinvertrieb, bei selektiven Vertriebssystemen und im Franchising detailliert kartellrechtlich untersucht.
IV. Automobilvertrieb im Internet: Dieser Teil analysiert den Wandel vom faktisch unmöglich gemachten Internetvertrieb unter der alten Kfz-GVO hin zu den neuen Möglichkeiten und Herausforderungen unter der aktuellen Regelung.
V. Schlusswort: Das Schlusswort resümiert die kartellrechtliche Bewertung von Internetbeschränkungen und betont den bestehenden Handlungsbedarf, um die Wettbewerbsfreundlichkeit des Internets voll auszuschöpfen.
Europäisches Kartellrecht, Gruppenfreistellungsverordnung, Vertikal-GVO, Kfz-GVO, Internetvertrieb, Alleinvertrieb, Selektives Vertriebssystem, Franchising, Online-Handel, Wettbewerbsbeschränkung, Preistransparenz, Markt-Abgrenzung, Kommission, Binnenmarkt, Passiver Verkauf.
Die Arbeit analysiert die kartellrechtliche Zulässigkeit und Problematik des Internetvertriebs innerhalb vertikaler Vertriebsstrukturen unter Berücksichtigung der EU-Gruppenfreistellungsverordnungen.
Zentrale Themen sind der Alleinvertrieb, selektive Vertriebssysteme, das Franchising sowie speziell der Automobilvertrieb im Internet.
Das Ziel ist die Beleuchtung der rechtlichen Spannungsfelder beim Vertrieb über das Internet und die Frage, ob die neuen GVO-Regelungen eine effektive Liberalisierung des Online-Handels ermöglichen.
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die EU-Verordnungen, Leitlinien der Kommission, einschlägige Rechtsprechung sowie kartellrechtliche Literatur und Fachbeiträge auswertet.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Untersuchung der Internetproblematik in allgemeinen vertikalen Vertriebsstrukturen sowie eine spezifische Betrachtung des Automobilsektors unter den neuen GVO-Vorgaben.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Kartellrecht, Vertikal-GVO, Kfz-GVO, Internetvertrieb und Wettbewerbsbeschränkung charakterisiert.
Der Autor weist darauf hin, dass der Internetvertrieb beim Franchising aufgrund der straffen Organisation und des notwendigen einheitlichen Markenauftritts komplexer und potenziell problematischer ist als bei anderen Händlerverträgen.
Der Autor bewertet die durch das Internet erhöhte Preistransparenz als wettbewerbsfördernd, da sie zu einer Angleichung der Preise im Binnenmarkt beitragen und Marktabschottungsstrategien der Hersteller entgegenwirken kann.
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