Diplomarbeit, 2005
80 Seiten, Note: 1,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1 EINLEITUNG
2 DIE KAPITALERHÖHUNG
2.1 Definition und Zweck der Kapitalerhöhung
2.2 Ordentliche Kapitalerhöhung (§§ 182-191)
2.2.1 Der Hauptversammlungsbeschluss
2.2.2 Bezugsrecht
2.2.3 Wirksamwerden der Kapitalerhöhung
3 ANFECHTUNG VON HAUPTVERSAMMLUNGS-BESCHLÜSSEN
3.1 Zweck und Voraussetzungen der Anfechtungsklage gem. §§ 243 ff. und ihre Abgrenzung zu Nichtigkeit kraft Gesetzes
3.2 Anfechtungsbefugnis
3.2.1 Der anfechtungsbefugte Aktionär
3.2.2 Die Anfechtungsbefugnis des Vorstandes gem. § 245 Nr. 4
3.2.3 Die Anfechtungsbefugnis einzelner Verwaltungsmitglieder gem. § 245 Nr. 5
3.3 Begründetheit der Anfechtungsklage gem. § 243
3.3.1 Anfechtungsbegründende Inhalts- und Verfahrensmängel
3.3.2 Kausalität vs. Relevanz
3.3.3 Anfechtungsbegründung gem. § 243 Abs. 2 wegen Gewährung von Sondervorteilen
3.3.4 Anfechtung wegen Auskunftsverweigerung
3.4 Anfechtungsfrist
3.5 Konsequenzen der Anfechtungsklage
3.5.1 Rechtsfolgen der Klageerhebung – Die faktische Registersperre
3.5.2 Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtungsklage
4 DIE „MISSBRÄUCHLICHE“ ANFECHTUNGSKLAGE - KONTROLLRECHT KONTRA MISSBRAUCH
4.1 Definition des Missbrauchsbegriffs
4.2 Konkretisierung anhand von Tatbestandsmerkmalen
4.2.1 Abkauffälle
4.2.2 Einflussnahme auf die Gesellschaft
4.2.3 Strafrechtliche Aspekte der Erpressung gem. § 253 StGB
4.2.4 Rechtsmissbrauch vs. Rechtswidrigkeit
4.2.5 Zwischenfazit
4.3 Beweislast der Gesellschaft
4.4 Lästigkeitswert einer Anfechtungsklage
5 VERGLEICHS- UND ABFINDUNGSBEFUGNIS DES VORSTANDES
5.1 Verbotene Einlagenrückgewähr gem. § 57
5.1.1 Objektive und subjektive Betrachtung
5.1.2 Vorstandshandeln im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes gem. § 93 Abs. 3 Nr. 1
5.1.3 Konsequenzen bei Zahlung der Abfindung
5.2 Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung gem. § 53 a
6 MÖGLICHKEITEN DER PROBLEMLÖSUNG
6.1 Einschränkung der Anfechtungsbefugnis gem. § 245 Nr. 1
6.1.1 Mindestanteilsbesitz und Mindestbesitzzeit
6.1.2 Darlegungspflicht der individuellen Rechtsverletzung
6.2 Reduzierung der Anfechtungsgründe - Einschränkung des Fragerechts gem. § 131
6.3 Einführung eines allgemeinen Freigabeverfahrens zur Beseitigung der Blockadewirkung
6.4 Publizitätspflicht bei Abfindungsvergleich
7 AUSBLICK/FAZIT
Die Arbeit untersucht das Phänomen der missbräuchlichen Ausnutzung von Anfechtungsklagen im deutschen Aktienrecht, insbesondere im Kontext von Kapitalerhöhungsbeschlüssen, unter Wahrung des Minderheitenschutzes.
4.2.1 Abkauffälle
Klar missbräuchlich sind die vom Minderheitsaktionär „erbetenen“ Abkauffälle, welche in ganz überwiegender Anzahl bei individuellem Klagemissbrauch auftreten. Der Kläger studiert im Bundesanzeiger die HV-Einladungen und sucht sich seine Ziele aus. Danach erwirbt er eine oder mehrere Aktien der Gesellschaft, besucht die Hauptversammlung, stellt eine Reihe von Fragen und missbraucht dabei bereits sein Fragerecht. Danach erhebt er Widerspruch zur Niederschrift und droht an bzw. erhebt Anfechtungsklage.
Bis zu dem gegen den „Gewerbsopponenten“ Freitag im Jahre 1987 eingeleiteten Strafverfahren wegen des Verdachts auf Erpressung, baten die Kläger regelmäßig um einen Termin beim Vorstand, welchem sie dann das Angebot zur Zurücknahme der Anfechtungsklage, also des „Lästigkeitswertes“ gegen die Zahlung („cash for documents“) einer Geldsumme unterbreiteten. Seit dieser Zeit sind die Methoden dieser Kläger verfeinert und abgewandelt worden. Heute werden die Verhandlungen vielmehr unter dem Deckmantel gesetzeskonformen Verhaltens geführt. Angesichts der Zwangslage, in der sich die Gesellschaft befindet, kann sich der Aktionär in Ruhe zurücklehnen und abwarten, bis diese an ihn herantritt und ihm ein Angebot zum Abkauf der Anfechtungsklage macht. Dabei wird die missbräuchliche Absicht verschleiert, indem die Anfechtung des Beschlusses durch ein Schiedsgerichtsverfahren überprüft werden soll, was zu einem Vergleich mit hoher Vergleichssumme und zusätzlichen hohen Rechtsanwaltsgebühren führt. Weitere Möglichkeiten sind der Abkauf „nutzloser“ Gutachten vom Opponenten oder der Erwerb der Aktien des klagenden Aktionärs zu einem überhöhten Preis.
1 EINLEITUNG: Die Arbeit beleuchtet die Problematik des Missbrauchs aktienrechtlicher Anfechtungsklagen unter besonderer Berücksichtigung von Kapitalerhöhungen.
2 DIE KAPITALERHÖHUNG: Definition und Zweck der Kapitalerhöhung sowie die Durchführungsvorschriften bei ordentlichen Kapitalerhöhungen bilden die Grundlage für das Verständnis von Anfechtungsrisiken.
3 ANFECHTUNG VON HAUPTVERSAMMLUNGS-BESCHLÜSSEN: Untersuchung der Voraussetzungen, der Befugnis und der Begründetheit der Anfechtungsklage als Kontroll- und Schutzinstrument.
4 DIE „MISSBRÄUCHLICHE“ ANFECHTUNGSKLAGE - KONTROLLRECHT KONTRA MISSBRAUCH: Kritische Auseinandersetzung mit dem Missbrauch des Anfechtungsrechts und dem Phänomen der gewerblichen Kläger.
5 VERGLEICHS- UND ABFINDUNGSBEFUGNIS DES VORSTANDES: Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Abfindungszahlungen durch den Vorstand unter Berücksichtigung von Einlagenrückgewähr und Sorgfaltspflichten.
6 MÖGLICHKEITEN DER PROBLEMLÖSUNG: Analyse von Reformvorschlägen zur Einschränkung missbräuchlicher Klagen, insbesondere durch das UMAG.
7 AUSBLICK/FAZIT: Resümee über die Bedeutung der Anfechtungsklage und die Wirksamkeit aktueller Reformbestrebungen zur Steigerung der Rechtssicherheit.
Anfechtungsklage, Aktienrecht, Hauptversammlung, Kapitalerhöhung, Minderheitenschutz, Missbrauch, Rechtsmissbrauch, Lästigkeitswert, Einlagenrückgewähr, UMAG, Klagebefugnis, Vorstand, Abfindung, Registersperre, Beschlussanfechtung
Die Diplomarbeit thematisiert die missbräuchliche Nutzung der aktienrechtlichen Anfechtungsklage, insbesondere bei Kapitalerhöhungen, und untersucht das Spannungsfeld zwischen Minderheitenschutz und den Interessen der Gesellschaft.
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kapitalerhöhung, die Voraussetzungen der Anfechtungsklage, die Abgrenzung von Rechtsmissbrauch, sowie die Grenzen der Vorstandsvergleichsbefugnis.
Das Ziel ist es, die "missbräuchliche" Verwendung der Anfechtungsklage zu untersuchen, konkrete Missbrauchstatbestände zu präzisieren und aktuelle Reformvorhaben der Bundesregierung zu bewerten.
Die Arbeit nutzt die juristische Literaturanalyse, die Auswertung aktueller Gesetzgebungsvorhaben (UMAG) und die Analyse von Fallbeispielen und Präzedenzfällen aus der Rechtsprechung.
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der Kapitalerhöhung, die detaillierte Darstellung des Anfechtungsrechts, die Auseinandersetzung mit "Abkauf-Taktiken" von Aktionären und die Prüfung der Zulässigkeit von Abfindungen durch den Vorstand.
Wichtige Begriffe sind Anfechtungsklage, Rechtsmissbrauch, Lästigkeitswert, Kapitalerhöhung und Minderheitenschutz.
Die Registersperre beschreibt das Problem, dass die Eintragung eines Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister bei laufender Anfechtungsklage oft ausgesetzt wird, was die Wirksamkeit der Maßnahme blockiert.
Das UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts) zielt darauf ab, die Möglichkeiten zum Missbrauch des Anfechtungsrechts durch neue Freigabeverfahren und Publizitätspflichten einzuschränken.
Der Abkauf der Klage durch die Gesellschaft kann gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßen und den Tatbestand der Erpressung oder des Rechtsmissbrauchs erfüllen, wenn die Zahlung über eine angemessene Kostenerstattung hinausgeht.
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