Masterarbeit, 2016
81 Seiten, Note: 1,9
Die vorliegende Masterarbeit befasst sich mit der Vereinbarkeit des deutschen Wahlrechts mit dem Recht auf politische Teilhabe gemäß Artikel 29 lit. a) der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Zentrum steht die Frage, ob der im Bundeswahlgesetz geregelte Wahlrechtsausschluss für Personen unter gesetzlicher Betreuung mit dem internationalen Recht vereinbar ist.
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die die Relevanz des Themas und die Forschungsfrage erläutert. Im Anschluss wird der aktuelle Forschungsstand zum Thema Wahlrecht und Menschen mit Behinderungen dargestellt. Kapitel 3 behandelt das Recht auf politische Teilhabe aus Artikel 29 lit. a) der UN-Behindertenrechtskonvention. Es werden der internationale Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen, der Behinderungsbegriff der UN-Behindertenrechtskonvention sowie das Recht auf politische Teilhabe im Detail analysiert. Kapitel 4 befasst sich mit den Wahlrechtsprinzipien des deutschen Grundgesetzes und ihren Schranken. Hier werden die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit sowie ihre Bedeutung für das Wahlrecht untersucht. Kapitel 5 widmet sich dem Wahlrechtsausschluss nach § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes. Es werden die Einschränkung des Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen unter gesetzlicher Betreuung, der Behinderungsbegriff des deutschen Rechts sowie das Ausschlusskriterium der Vorsorgevollmacht analysiert. Kapitel 6 befasst sich mit der historischen Entwicklung der Wahlrechtsprinzipien der Allgemeinheit und Gleichheit. Abschließend wird in einem Fazit die Vereinbarkeit des deutschen Wahlrechts mit Artikel 29 lit. a) der UN-Behindertenrechtskonvention bewertet.
Die Arbeit beschäftigt sich mit den zentralen Themen des Wahlrechts, der Menschenrechte, der UN-Behindertenrechtskonvention, des Rechts auf politische Teilhabe, der Diskriminierung, der Gleichheit, der Allgemeinheit und der Rechtsvereinbarkeit.
Dieser Artikel garantiert Menschen mit Behinderungen das Recht auf volle politische Teilhabe, insbesondere das aktive und passive Wahlrecht auf gleichberechtigter Basis.
Kritisiert wird der Wahlrechtsausschluss gemäß § 13 BWahlG für Menschen, die unter Totalbetreuung stehen oder in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind.
Dazu gehören die Allgemeinheit, Unmittelbarkeit, Freiheit, Gleichheit und Geheimhaltung der Wahl (Art. 38 GG).
Ein Wahlrecht, das niemanden aufgrund einer Behinderung ausschließt und bei Bedarf Assistenzmöglichkeiten bietet, um die Stimmabgabe zu ermöglichen.
Die Arbeit untersucht, ob ungeschriebene Rechtfertigungen (wie die Fähigkeit zur Wahlentscheidung) mit dem Diskriminierungsverbot der UN-Konvention vereinbar sind.
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