Masterarbeit, 2017
97 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Aufbau der Arbeit
2 Die Projektbeteiligten und ihre vertragliche Beziehung untereinander
2.1 Die Vorstellung der Projektbeteiligten
2.2 Das Vertragsverhältnis zwischen Bauherr und Generalunternehmer
2.3 Das Vertragsverhältnis zwischen Bauherr und Subunternehmer
2.4 Das Vertragsverhältnis zwischen Bauherr und Nutzer
2.5 Das Vertragsverhältnis zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer
3 Der Begriff des Vermögensschadens
4 Haftungsgrundlagen zur Umwälzung von Vermögensschäden
4.1 Der Erfüllungsgehilfe im Baurecht
4.2 Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
4.3 Die Drittschadensliquidation
4.4 Die gesamtschuldnerische Haftung im Bauwesen
4.4.1 Die gesamtschuldnerische Haftung bei Mangelfolgeschäden
4.4.2 Die gesamtschuldnerische Haftung bei Verzug mehrerer Verantwortlicher
4.5 Die Überwälzung von Baubehinderungsschäden
4.6 Die Überwälzung der Vertragsstrafe
5 Allgemeine Geschäftsbedingungen und die Vertragsgestaltung von Bauverträgen
5.1 Die Allgemeine Geschäftsbedingungen
5.2 Die Auslegung von AGB
5.3 Die Inhaltskontrolle von AGB
5.4 Die Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
5.5 AGB im Bauwesen
5.6 Back-to-back-Verträge
5.6.1 Typen von Back-to-back-Verträge
5.6.2 Arten der Einbindung/Vertragsgestaltung
5.6.3 Überwälzung
5.7 Zusammenfassung
6 Die Elbphilharmonie
6.1 Projektvorstellung
6.2 Projektorganisation
6.3 Konkrete Prüfung der vorgestellten Haftungsgrundlagen
6.3.1 Bauherrin – Subunternehmer
6.3.2 Generalunternehmerin – Subunternehmer
6.3.3 Nutzer – Subunternehmer
6.4 Die Haftungsüberwälzung im Vertrag
7 Fazit und Ausblick
Anhang 1: Auszug aus einem SU-Vertrag
Die Arbeit analysiert die Haftungsfrage der Projektbeteiligten bei Großbauprojekten und untersucht rechtliche Haftungsgrundlagen, um Risiken und Vermögensschäden innerhalb der Leistungskette Bauherr – Generalunternehmer – Subunternehmer zu überwälzen. Der Fokus liegt dabei auf der Gestaltung von Subunternehmerverträgen sowie der Wirksamkeit von Haftungsklauseln.
4.1 Der Erfüllungsgehilfe im Baurecht
Eine tragende Rolle im Bauwesen nimmt der Erfüllungsgehilfe ein, der gemäß § 278 BGB mit Wissen und Wollen des Schuldners in seinem Pflichtenkreis tätig ist. Wird ein SU in die vom GU gegenüber seinem Bauherrn geschuldete Werkerstellung und somit in den werkvertraglichen Pflichtenkreis des GU mit einbezogen, ist der SU folglich als Erfüllungsgehilfe des GU anzusehen. Dies sind unter anderem alle Arbeitnehmer des SU, die ihm bei der Erbringung der Bauleistung unterstützen, wie Poliere, Kranführer, Bauarbeiter, Handwerker etc. Jedoch muss ein Erfüllungsgehilfe nicht zwangsläufig ein SU sein, da es sich hierbei auch um einen eigenen Arbeitnehmer des GU handeln kann.
Grundsätzlich dient ein Erfüllungsgehilfe zur Erfüllung eines bereits bestehenden Schuldverhältnisses. Sowohl der SU als auch der Arbeitnehmer helfen dem GU bei seinem Auftrag und erbringen auf Veranlassung des GU eine eigene Leistung, die er im Verhältnis zum Bauherrn selbst schuldet. Der GU haftet für den Erfüllungsgehilfen wie für sein eigenes Verschulden. Das Verschulden des Erfüllungsgehilfen muss jedoch mit den Schadensersatznormen §§ 280 ff. BGB als entsprechende Anspruchsgrundlage untersucht werden, da § 278 BGB keine eigene Anspruchsgrundlage, sondern nur eine Zurechnungsnorm bildet. Zudem ist der Erfüllungsgehilfe vom Verrichtungsgehilfen i.S.v. § 831 BGB zu differenzieren. Im Gegensatz zum Erfüllungsgehilfen ist der Verrichtungsgehilfe mit Wissen und Wollen des Schuldners weisungsgebunden tätig. Für den Schuldner besteht die Möglichkeit, mittels eines Nachweises einer sorgfältigen Auswahl und Überwachung des Verrichtungsgehilfen, sich für die Haftung für einen vom Verrichtungsgehilfen verursachten Schaden zu exkulpieren (§ 831 I S. 2 BGB). Ferner handelt es sich bei § 831 BGB um eine eigene Anspruchsgrundlage. Jedoch scheiden hier deliktische Ansprüche aus, da § 831 BGB eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige Handlung wie beispielsweise eine Rechtsguts- bzw. Rechtsverletzung des Verrichtungsgehilfen i.S.d. § 823 I BGB voraussetzt.
1 Einleitung: Stellt die Problematik von Großbauprojekten sowie die Zielsetzung der Arbeit dar.
2 Die Projektbeteiligten und ihre vertragliche Beziehung untereinander: Definiert die Rollen der Akteure und erläutert die jeweiligen vertraglichen Schuldverhältnisse.
3 Der Begriff des Vermögensschadens: Erläutert die ökonomischen und rechtlichen Aspekte von Schäden im Baukontext, wie entgangenen Gewinn und Nutzungsausfall.
4 Haftungsgrundlagen zur Umwälzung von Vermögensschäden: Analysiert rechtliche Institute wie Erfüllungsgehilfenschaft, VSD, Drittschadensliquidation und Gesamtschuld.
5 Allgemeine Geschäftsbedingungen und die Vertragsgestaltung von Bauverträgen: Untersucht die Rolle von AGB, Back-to-back-Verträgen und notwendige Anforderungen an wirksame Vertragsklauseln.
6 Die Elbphilharmonie: Wendet die theoretischen Haftungsgrundlagen auf das konkrete Praxisbeispiel an.
7 Fazit und Ausblick: Führt die zentralen Ergebnisse zusammen und bewertet die Überwälzbarkeit von Risiken als schwierig, aber durch Individualvereinbarungen möglich.
Großbauprojekte, Vermögensschaden, Subunternehmer, Generalunternehmer, Bauvertrag, Vertragsstrafe, Haftung, Erfüllungsgehilfe, Drittschadensliquidation, AGB-Recht, Bauzeitverzögerung, Elbphilharmonie, Mängelhaftung, Gesamtschuld, Back-to-back-Verträge.
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Möglichkeiten und Hindernisse, bei Großbauprojekten finanzielle Risiken und Vermögensschäden von Bauherren oder Generalunternehmern auf beauftragte Subunternehmer abzuwälzen.
Die zentralen Themen umfassen das private Baurecht, die vertragliche Gestaltung von Bauverträgen, das AGB-Recht sowie die Haftung für Leistungsstörungen und Verzug.
Ziel ist es, zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine wirksame Überwälzung von Vermögensschäden auf Subunternehmer erfolgen kann, trotz fehlender direkter vertraglicher Bindung zwischen Bauherr und Subunternehmer.
Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, die Analyse von Gesetzestexten und höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie die Fallsubsumtion am Beispiel der Elbphilharmonie.
Der Hauptteil behandelt Haftungsfiguren (wie Erfüllungsgehilfen, VSD, DSL), die Wirksamkeit von Vertragsklauseln in AGB und die spezifischen Herausforderungen der Schnittstellenkoordination bei Großbauvorhaben.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Vermögensschaden, Subunternehmer, Vertragsstrafe, Haftungsüberwälzung und Bauvertragsrecht charakterisiert.
Da Subunternehmer vertraglich nur mit dem Generalunternehmer verbunden sind, fehlt die direkte rechtliche Grundlage gegenüber dem Bauherrn. Zudem scheitern Klauseln zur Haftungsüberwälzung in AGB oft an der richterlichen Inhaltskontrolle.
Sie dient als prominentes Beispiel für die Unwirksamkeit von einseitig benachteiligenden AGB-Klauseln in Bauverträgen, da diese gegen das Transparenzgebot verstoßen können.
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass dies rechtlich kaum möglich ist, da Rechtsfiguren wie der VSD oder die DSL an den Voraussetzungen (Schutzbedürftigkeit, zufällige Schadensverlagerung) scheitern.
Dies hängt maßgeblich davon ab, ob eine wirksame vertragliche Vereinbarung vorliegt, die Hinweispflichten des Generalunternehmers erfüllt wurden und ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verzug des Subunternehmers und dem Schaden besteht.
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