Diplomarbeit, 2003
47 Seiten, Note: sehr gut
1. Einleitung
2. Rasse, Rassismus, Rassendiskriminierung
3. UNO-Menschenrechtsschutz gegen Rassendiskriminierung
3.1 Charta, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Menschenrechtsinstrumente
3.2 Konventionen der UNESCO und IAO
3.3 UNO-Generalversammlung
3.3.1 Entkolonialisierung
3.3.2 Kampf gegen Apartheid
3.3.3 UNO-Dekaden und Weltkonferenzen gegen Rassismus
4. Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD)
4.1 Hintergrund und Entstehung der Konvention
4.2 Aufbau der Konvention
4.2.1 Präambel
4.2.2 Definition der Rassendiskriminierung, Anwendungsbereich (Artikel 1)
4.2.3 Verpflichtungen zur Beseitigung von Diskriminierung und zur Förderung von Verständigung (Art. 2)
4.2.4 Verurteilung von Segregation und Apartheid (Art. 3)
4.2.5 Massnahmen zur Bestrafung rassendiskriminierender Akte (Art. 4)
4.2.6 Beseitigung der Rassendiskriminierung in bestimmten Bereichen (Art. 5)
4.2.7 Garantie eines wirksamen Rechtsbehelfs (Art. 6)
4.2.8 Massnahmen auf den Gebieten des Unterrichts, der Erziehung, Kultur und Information (Art. 7)
4.3 Kontrollmechanismen
4.3.1 Der Ausschuss zur Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung / CERD (Art. 8, 10)
4.3.2 Staatenberichte (Art. 9)
4.3.3 Staatenbeschwerde (Art. 11-13)
4.3.4 Individuelles Mitteilungsverfahren (Art. 14)
4.3.5 Treuhandgebiete und Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung (Art. 15)
4.3.6 Verhältnis zu andern Verfahren (Art. 16)
4.3.7 Schlussbestimmungen (Art. 17-25)
4.4 Überwachung der Anwendung der Konvention durch das CERD
4.4.1 Allgemeine Empfehlungen
4.4.2 Prüfung der Staatenberichte und Empfehlungen
4.4.3 Entscheide zu individuellen Mitteilungen
5. Die Ratifizierung des ICERD durch die Schweiz
5.1 Vorgeschichte
5.2 Vorbereitungen des Beitritts
5.3 Parlamentsbeschlüsse
5.4 Referendum
6. Problembereiche der Umsetzung des ICERD durch die Schweiz
6.1 Die Vorbehalte
6.2 Die Strafnorm und ihre Auslegung
6.3 Prävention
6.4 Vorläufiger Verzicht auf die Anerkennung des Individualbeschwerdeverfahrens
7. Berichterstattung der Schweiz
7.1 Angaben zur Umsetzung einzelner Artikel des ICERD im Ersten und Zweiten/ Dritten Bericht
7.2 Ergebnisse der Prüfung des Ersten Berichts
7.3 Kritik, Vorschläge und Empfehlungen des CERD zum Ersten Bericht
7.4 Stellungnahme zu den Empfehlungen im Zweiten und Dritten Bericht
7.5 Kritik und Empfehlungen des CERD zum 2./3. Bericht
7.6 Kritik von Nichtregierungsorganisationen an den Berichten der Schweiz
8. Probleme der Umsetzung und Massnahmen zur Behebung der Mängel
8.1 Kritik am Dualen Zulassungssystem und dessen Auswirkungen
8.2 Einstellungen von Schweizer Politikern und Politikerinnen gegenüber Massnahmen zur Umsetzung der Konvention
8.3 Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)
8.4 Berichte der ECRI über die Schweiz
9. Schluss
Die vorliegende Arbeit untersucht das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) als Instrument des internationalen Menschenrechtsschutzes und analysiert dessen konkrete Umsetzung durch die Schweiz. Ziel ist es, die inhaltlichen Bestimmungen der Konvention sowie die Funktionsweise ihres Kontrollmechanismus historisch und systematisch zu erfassen, um auf dieser Grundlage den Handlungsbedarf bei der nationalen Umsetzung zu identifizieren und die Rolle der Schweiz im internationalen Kontext einzuordnen.
1. Einleitung
Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) nimmt im internationalen System der Menschenrechte einen besonderen historischen Platz ein. Es handelt sich um die erste Menschenrechtsinstrument, das über einen Kontrollorgan verfügt, welches mittels des Berichtssystems periodisch überwacht, ob und wie die Vertragsstaaten ihren mit der Ratifizierung der Konvention eingegangenen Verpflichtungen, die Bestimmungen der Konvention in die Praxis umzusetzen, nachkommen. Diesem Modell sind die Menschenrechtspakte I und II und weitere Konventionen des Menschenrechtsschutzes gefolgt.
Das Ziel dieser Arbeit besteht in erster Linie darin, einen Überblick über die inhaltlichen Bestimmungen der Konvention, ihre Funktionsweise und ihre Anwendung als Instrument zum Schutz der Menschenrechte zu schaffen. Diese Darstellung wird anhand der Umsetzung der Konvention durch die Schweiz konkretisiert. Bei der Fülle einzelner Aspekte, welche die Problematik berührt, besteht oft das Problem, „vor lauter Bäumen, den Wald nicht zu sehen“. Daher versuchen wir, in Bezug auf die Inhalte der Konvention, den Normen für ihre Anwendung und die Handhabung des Berichtssystems vorerst eine historische und systematische Übersicht zu gewinnen. Aufgrund dieses Rasters lassen sich dann die verschiedenen Bereiche identifizieren, in denen die Umsetzung der Konvention durch die Schweiz angesetzt hat und die Richtungen bestimmen, in denen sie fortzusetzen ist. Mit diesem Vorgehen wird beabsichtigt, allfälligen Handlungsbedarf im systemischen Zusammenhang besser zu erkennen.
Der rechtlich instrumentelle Begriff der Rassendiskriminierung wird in einen begriffsgeschichtlichen und –theoretischen Kontext mit den verbundenen Konzepten Rasse und Rassismus gesetzt. Die Bekämpfung der Rassendiskriminierung spielt in den Programmen der UNO eine bedeutende Rolle. Das Auseinanderlegen des Aufbaus und der einzelnen Artikel der ICERD macht deutlich, dass die Umsetzung der Konvention weitreichende Konsequenzen beinhaltet, die vielleicht bei ihrer Annahme noch nicht allen Staaten bewusst waren. Im Kontrast zu den ehemaligen Kolonialstaaten verhielt sich die Schweiz lange Zeit reserviert gegenüber dem Beitritt. Sie ratifizierte die Konvention erst nach dem Ende des Kalten Krieges und der Apartheid. Die Probleme, welche sie durch die Vorbehalte zum Ausdruck bringt, zeigen Zurückhaltung und harte Widerstände, die Anwendung der Konvention in der Schweiz gründlich umzusetzen.
1. Einleitung: Diese Einleitung skizziert das Ziel der Arbeit, einen Überblick über die inhaltlichen Bestimmungen und die praktische Anwendung der ICERD zu geben, wobei die Umsetzung durch die Schweiz als konkretes Fallbeispiel dient.
2. Rasse, Rassismus, Rassendiskriminierung: In diesem Kapitel werden die theoretischen Konzepte hinter den Begriffen Rasse und Rassismus erläutert und deren sozio-historische Konstruktion sowie die daraus resultierende Rassendiskriminierung untersucht.
3. UNO-Menschenrechtsschutz gegen Rassendiskriminierung: Hier wird der historische Kontext der UNO-Aktivitäten gegen Rassendiskriminierung beleuchtet, einschließlich der Charta der Vereinten Nationen und relevanter Weltkonferenzen.
4. Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD): Dieses Kapitel analysiert den Aufbau der Konvention, ihre zentralen Verpflichtungen für Vertragsstaaten sowie die Funktionen des CERD als Kontrollorgan.
5. Die Ratifizierung des ICERD durch die Schweiz: Der Text beschreibt den langjährigen Prozess der Schweizer Ratifizierung, die parlamentarischen Hürden und die Einführung der antirassistischen Strafnorm 261bis StGB.
6. Problembereiche der Umsetzung des ICERD durch die Schweiz: Hier werden kritische Themen wie die nationalen Vorbehalte, die Auslegung der Strafnorm und bestehende präventive Massnahmen in der Schweiz diskutiert.
7. Berichterstattung der Schweiz: Dieses Kapitel fasst die Berichte der Schweiz an das CERD sowie die kritische Resonanz und die daraus folgenden Empfehlungen des Ausschusses zusammen.
8. Probleme der Umsetzung und Massnahmen zur Behebung der Mängel: Der Autor thematisiert hier das duale Zulassungssystem, die politischen Einstellungen in der Schweiz und die Empfehlungen der ECRI zur Verbesserung der menschenrechtlichen Situation.
9. Schluss: Abschließend werden die Fortschritte sowie die weiterhin bestehenden Herausforderungen bei der Umsetzung der Konvention in der Schweiz reflektiert und zukünftige Handlungspunkte aufgezeigt.
ICERD, Rassendiskriminierung, Menschenrechte, Schweiz, UNO, CERD, Rassismus, Antirassismus-Strafnorm, Ausländerpolitik, Menschenrechtsschutz, Diskriminierungsverbot, EKR, Minderheitenschutz, Ratifizierung, ECRI.
Die Arbeit befasst sich mit der Analyse des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) und untersucht, wie die Schweiz die darin verankerten menschenrechtlichen Verpflichtungen in ihre nationale Gesetzgebung und Politik integriert.
Zu den Schwerpunkten zählen die theoretischen Grundlagen des Rassismus-Begriffs, der Aufbau der UN-Konvention, die Mechanismen der Staatenberichterstattung sowie die spezifische Schweizer Ausländer- und Migrationspolitik im Kontext internationaler Menschenrechtsstandards.
Das primäre Ziel ist es, eine systematische Übersicht über die ICERD zu erstellen und den Handlungsbedarf aufzuzeigen, der sich aus den offiziellen Berichten der Schweiz an den CERD-Ausschuss sowie der Kritik von Nichtregierungsorganisationen und internationalen Instanzen ergibt.
Die Arbeit verwendet einen dokumentenanalytischen Ansatz, indem sie offizielle Staatsberichte, Stellungnahmen der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), die Kritik des CERD-Ausschusses sowie die Berichte der ECRI systematisch auswertet und historisch einordnet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der ICERD-Mechanismen, eine detaillierte Aufarbeitung des Schweizer Ratifizierungsprozesses, eine Analyse der Problembereiche wie der Strafnorm 261bis StGB sowie die Auswertung der Berichterstattung zwischen der Schweiz und dem CERD.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie ICERD, Rassendiskriminierung, Menschenrechte, duales Zulassungssystem, EKR, CERD-Überwachung und rassistische Strafnorm prägnant zusammenfassen.
Die Arbeit analysiert kritisch, dass die Strafnorm 261bis StGB zwar ein bedeutender Schritt war, aber in der Praxis durch die Auslegung und die bestehenden Vorbehalte bei der Anwendung auf rassistische Organisationen Lücken aufweist, die auch von Rechtsexperten bemängelt werden.
NROs spielen eine entscheidende Rolle als Korrektiv, indem sie Schattenberichte veröffentlichen, die offizielle Regierungsdarstellungen kritisch beleuchten und den Mitgliedern des CERD-Ausschusses alternative Einblicke in die reale Situation vor Ort geben.
Das Modell wird als rassistisch kritisiert, da es eine stigmatisierende Einteilung von Ausländern nach Herkunft vornimmt und somit im Widerspruch zu den Gleichbehandlungsgeboten der ICERD steht, was zur Forderung nach dessen Überprüfung geführt hat.
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