Bachelorarbeit, 2014
58 Seiten, Note: 1,3
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Die Arbeit befasst sich mit der Besteuerung natürlicher Personen als Mitglieder des zivilen Gefolges der Organisation des Nordatlantikvertrages (NATO). Die Arbeit analysiert die rechtliche Situation dieser Personen im Kontext der Globalisierung und internationaler Mitarbeiterentsendungen, insbesondere in Bezug auf die spezifischen Herausforderungen, die sich für diese Personen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit für die NATO ergeben.
Die Arbeit konzentriert sich auf die Besteuerung natürlicher Personen als Mitglieder des zivilen Gefolges der NATO. Die zentralen Themen sind die rechtliche Grundlage der Steuerpflicht, die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, die Berücksichtigung von Sondervorschriften, die Auswirkungen der Globalisierung auf die Besteuerung von NATO-Personal und die Rolle der NATO als ziviler Arbeitgeber. Wichtige Begriffe sind u.a. Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Welteinkommensprinzip, Doppelbesteuerung, Anrechnungsmethode, Freistellungsmethode, ziviles Gefolge, Zivilpersonal, internationale Mitarbeiterentsendungen, OECD-Musterabkommen, und Sondervorschriften.
Die Besteuerung erfolgt unter Berücksichtigung des nationalen Steuerrechts, bestehender Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie spezifischer Sondervorschriften für NATO-Personal, wie der Fiktion des nicht vorhandenen Wohnsitzes.
Das Welteinkommensprinzip besagt, dass eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Person mit ihrem gesamten, weltweit erzielten Einkommen der deutschen Einkommensteuer unterliegt.
Die unbeschränkte Steuerpflicht knüpft primär an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt einer natürlichen Person im Inland an.
Diese Regel bestimmt oft das Besteuerungsrecht bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; hält sich ein Arbeitnehmer weniger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat auf, verbleibt das Besteuerungsrecht meist beim Ansässigkeitsstaat.
Für Mitglieder des zivilen Gefolges gilt oft die Fiktion, dass sie allein durch ihre Tätigkeit keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland begründen, sofern sie nachweislich eine Rückkehrabsicht haben.
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