Bachelorarbeit, 2018
73 Seiten, Note: 2,0
Die vorliegende wissenschaftliche Arbeit befasst sich mit dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) und analysiert seine anwendungsorientierten Aspekte. Ziel ist es, ein tiefergehendes Verständnis für die Funktionsweise des Gesetzes und seine Auswirkungen auf die Praxis zu erlangen.
Die Einleitung liefert einen Überblick über die Thematik des Entgelttransparenzgesetzes und skizziert die Ziele der Arbeit.
Kapitel 2 widmet sich der Entstehungsgeschichte des EntgTranspG. Es beleuchtet die Gesetzeszielsetzung, die Motivation zur Gesetzgebung und den Zusammenhang mit dem Gender Pay Gap. Weiterhin werden die wesentlichen Veränderungen des Gesetzesentwurfs im Vergleich zur endgültigen Fassung des EntgTranspG dargestellt.
Kapitel 3 erläutert die allgemeinen Bestimmungen des EntgTranspG. Dazu gehören das Verbot der Entgeltbenachteiligung aufgrund des Geschlechts, der Beschäftigtenbegriff, der Arbeitgeberbegriff sowie die Evaluation und Berichterstattung, einschließlich der Rolle des Gleichstellungsbeauftragten.
Kapitel 4 widmet sich dem individuellen Auskunftsanspruch von Beschäftigten. Die Reichweite des Anspruchs, seine Geltendmachung und die Zuständigkeit der Auskunftserteilung werden im Detail behandelt.
Kapitel 5 beleuchtet das betriebliche Prüfverfahren und die Berichtspflichten von Arbeitgebern. Es analysiert die Durchführung, die Instrumente und die Kritikpunkte des Prüfverfahrens sowie den Umfang und die Zeiträume der Berichtspflicht.
Kapitel 6 befasst sich mit Praxisinterviews und aktuellen Studien zum EntgTranspG. Es werden relevante Studien und Interviews aus der Praxis vorgestellt, die einen Einblick in die praktische Umsetzung des Gesetzes geben.
Die Arbeit befasst sich mit dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), Gender Pay Gap, Gleichstellung, Diskriminierung, Entgeltbenachteiligung, Auskunftsanspruch, betriebliches Prüfverfahren, Berichtspflichten, Arbeitgeber, Beschäftigte, Recht, Praxisbeispiele.
Das Gesetz soll die Entgeltdiskriminierung aufgrund des Geschlechts beseitigen und den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ durchsetzen.
Beschäftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Mitarbeitern haben das Recht, Informationen über die Kriterien und die Höhe des Entgelts vergleichbarer Tätigkeiten einzufordern.
Der Median dient als Vergleichswert: Er gibt das mittlere Entgelt einer Gruppe von mindestens sechs Beschäftigten des jeweils anderen Geschlechts an.
Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen regelmäßig einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen und veröffentlichen.
Die Arbeit zitiert Daten von 2017, nach denen die unbereinigte Lohnlücke bei ca. 21 % lag, während die bereinigte Lücke etwa 6 % betrug.
In tarifgebundenen Unternehmen ist der Betriebsrat oft die zentrale Stelle, an die sich Beschäftigte wenden können, um ihr Auskunftsverlangen geltend zu machen.
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