Examensarbeit, 2012
38 Seiten, Note: 11,5
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
B. Wie funktioniert Schiedsgerichtsbarkeit?
I. Die Schiedsvereinbarung gemäß § 1029 I ZPO
II. Vor- und Nachteile der Schiedsgerichtsbarkeit
C. Die Problematik der Schiedsfähigkeit von GmbH-Beschlussmängelstreitigkeiten
I. Das Regelungskonzept der §§ 241 ff. AktG
II. Das Problem: Die Verstrickung materiell- und prozessrechtlicher Vorschriften
D. Bisherige Entwicklung zur Schiedsfähigkeit von GmbH-Beschlussmängelstreitigkeiten
I. BGH Urteil vom 23. 03. 1996 – Schiedsfähigkeit I
1. Objektive und subjektive Vergleichsbefugnis
2. Ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts?
3. Rechtskrafterstreckung gemäß §§ 248 I S. 1, 249 I S. 1 AktG
II. BGH Urteil vom 06. 04. 2009 – Schiedsfähigkeit II
E. Besprechung der vom BGH aufgestellten Mindestanforderungen an eine wirksame Schiedsvereinbarung, mit Kritik und Praxis-Empfehlungen
I. Die Zustimmung sämtlicher Gesellschafter zur Schiedsvereinbarung
II. Die Information und Beitrittsmöglichkeit sämtlicher Gesellschafter
1. Informationspflicht
2. Fristsetzung zum Beitritt und Verhindern möglicher Verfahrensverschleppungen
3. Die Möglichkeit jedes Gesellschafters zum Verfahrensbeitritt
III. Die Mitwirkungsmöglichkeit sämtlicher Gesellschafter an der Ernennung der Schiedsrichter
1. Sind bei der Auswahl der Schiedsrichter Mehrheitsentscheidungen zulässig?
1. Die Lösung des Cour de Cassation
2. Festlegung der Zuständigkeit eines bestimmten Schiedsgerichtes bereits in der Schiedsklausel
IV. Die Zuständigkeitskonzentration auf ein Schiedsgericht
1. Ist die geforderte Zuständigkeitskonzentration erforderlich?
2. Sind staatliche Verfahren durch die Schiedsvereinbarung gesperrt?
F. Gesamtwertung der BGH-Mindestanforderungen und Vorschläge für schiedsfreundlichere Lösungswege
I. Ergänzende Vertragsauslegung lückenhafter Schiedsvereinbarungen
II. Ex post-Kontrolle des Verfahrens statt vorheriger Prüfung der Schiedsvereinbarung an § 138 BGB
G. Neue Fragen nach „Schiedsfähigkeit II“
I. Mitwirkung an der Anpassung alter Schiedsklauseln wegen Treuepflicht
II. Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten bei AGs
H. Fazit und Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht die Schiedsfähigkeit von GmbH-Beschlussmängelstreitigkeiten und analysiert kritisch die vom BGH aufgestellten Mindestanforderungen für eine wirksame Schiedsvereinbarung, um die Vereinbarkeit von Privatautonomie und staatlicher Rechtsstaatlichkeit zu beleuchten.
II. Das Problem: Die Verstrickung materiell- und prozessrechtlicher Vorschriften
Es liegt hier also ein Ineinandergreifen aktienrechtlicher Vorschriften mit den ZPO-Vorschriften für Verfahren vor staatlichen Gerichten vor. Für ein Schiedsverfahren gelten jedoch die davon abweichenden Vorschriften der §§ 1025 ff. ZPO. So wirkt der Schiedsspruch gemäß § 1055 ZPO gerade nicht für und gegen alle, sondern nur unter den Parteien wie ein rechtskräftiges Urteil. Und eben hierin liegt die Problematik: Können Beschlussmängelstreitigkeiten trotz dieser konzeptionellen Verstrickung von materiell- und prozessrechtlichen Vorschriften im Wege der Schiedsgerichtsbarkeit gelöst werden? Und wenn ja, wie müssen die Verfahrensbedingungen ausgestaltet sein, damit im Vergleich zu staatlichen Verfahren keine Defizite entstehen?
A. Einleitung: Die Arbeit führt in die Relevanz der Schiedsgerichtsbarkeit bei GmbH-Beschlussmängeln ein und skizziert die Problematik zwischen Privatautonomie und staatlichem Rechtsschutz.
B. Wie funktioniert Schiedsgerichtsbarkeit?: Es werden die Grundlagen der Schiedsvereinbarung gemäß § 1029 I ZPO sowie die Vor- und Nachteile der Schiedsgerichtsbarkeit erläutert.
C. Die Problematik der Schiedsfähigkeit von GmbH-Beschlussmängelstreitigkeiten: Dieses Kapitel behandelt das Regelungskonzept der §§ 241 ff. AktG und die Schwierigkeit der Verstrickung materieller und prozessualer Vorschriften.
D. Bisherige Entwicklung zur Schiedsfähigkeit von GmbH-Beschlussmängelstreitigkeiten: Die historische Entwicklung anhand der BGH-Urteile "Schiedsfähigkeit I" und "II" wird analysiert.
E. Besprechung der vom BGH aufgestellten Mindestanforderungen an eine wirksame Schiedsvereinbarung, mit Kritik und Praxis-Empfehlungen: Eine detaillierte Erörterung der vier vom BGH geforderten Mindestanforderungen für wirksame Schiedsklauseln in der GmbH.
F. Gesamtwertung der BGH-Mindestanforderungen und Vorschläge für schiedsfreundlichere Lösungswege: Kritische Bewertung der BGH-Vorgaben und Diskussion alternativer Ansätze wie ergänzender Vertragsauslegung oder Ex-post-Kontrolle.
G. Neue Fragen nach „Schiedsfähigkeit II“: Ausblick auf offene Fragen bezüglich der Treuepflicht bei der Anpassung von Schiedsklauseln sowie die Übertragbarkeit auf Aktiengesellschaften.
H. Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Einschätzung der aktuellen Rechtslage und Ausblick auf die Zukunft der Schiedsgerichtsbarkeit im Gesellschaftsrecht.
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Die Arbeit befasst sich mit der Zulässigkeit, Streitigkeiten über fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse in einer GmbH vor privaten Schiedsgerichten anstatt vor staatlichen Gerichten auszutragen.
Das Ziel ist die kritische Analyse der vom BGH formulierten Mindestanforderungen für Schiedsklauseln, um zu prüfen, ob diese das richtige Gleichgewicht zwischen Privatautonomie und notwendigem Minderheitenschutz wahren.
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere der BGH-Urteile zur Schiedsfähigkeit, sowie die Auswertung relevanter Fachliteratur zum GmbH- und Schiedsverfahrensrecht.
Die Schwerpunkte liegen auf der Rechtsnatur von Schiedsvereinbarungen, der analogen Anwendung aktienrechtlicher Vorschriften, den Wirksamkeitsvoraussetzungen nach § 138 BGB und den prozessualen Mindestgarantien für Gesellschafter.
Der Hauptteil analysiert detailliert die vier Mindestanforderungen des BGH – Zustimmung, Information, Mitsprache bei der Schiedsrichterbestellung und Zuständigkeitskonzentration – und bewertet deren juristische Notwendigkeit.
Schlüsselfelder sind die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten, die rechtsstaatliche Mindestausgestaltung von Schiedsverfahren und die prozessuale Integration aller Gesellschafter.
Der BGH sieht in der Konzentration auf ein Schiedsgericht ein Mittel, um widerstreitende Entscheidungen und eine Zersplitterung der Rechtslage im Kontext der notwendigen Streitgenossenschaft bei Beschlussmängeln zu vermeiden.
Die Arbeit diskutiert, dass eine Übertragung zwar aufgrund der Satzungsstrenge schwierig ist, bei kleinen, nicht börsennotierten AGs jedoch durchaus denkbare Lösungsansätze für eine Schiedsfähigkeit existieren.
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