Bachelorarbeit, 2018
34 Seiten, Note: 2,3
1. Einleitung
2. Hilfsschulen im historischen Kontext
3.1 Von der Eugenik zur Euthanasie
3.2 Zwangssterilisation
3.3 Die Nationalsozialistische Gesundheitspolitik
3.3.1 Hitlers Rassenhygiene
3.3.2 Legitimation der Hilfsschulen
4. Erziehung und Bildung in der Hilfsschule
4.1 Die Verwaltung der Hilfsschule
4.1.1 Lehrplan und Lehrmittel
4.1.2 Klassengröße, Schülerzahl und Stundenumfang
4.2 Die Hilfsschule als „Sammelstelle“
4.3 Die Hilfsschüler als Mitglieder der Gesellschaft
4.4 Die Ausbildung der Hilfsschullehrer
4.4.1 Das Bild der Hilfsschullehrerschaft
4.4.2 Rassenideologie als Maßstab?
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht die Rolle und Funktion von Hilfsschulen während der Zeit des Nationalsozialismus. Dabei wird analysiert, inwiefern diese Institutionen entgegen ihrem ursprünglichen pädagogischen Fördergedanken zur systematischen Selektion, Indoktrination und Ausgrenzung behinderter Kinder und Jugendlicher instrumentalisiert wurden.
3.3.1 Hitlers Rassenhygiene
Die Rassenhygieniker, die Menschen nach ihrem Gesundheitsbild kategorisierten, waren Hitlers Vorbilder. Die arische Rasse zu erhalten, in dem man Rassenhygiene und Euthanasie betrieb, war die Aufgabe des Staates. Hitler berief sich hierzu auf die Äußerungen der Sozialdarwinisten und begründete damit seine Gesundheitspolitik.62 In seinem Buch „Mein Kampf“ forderte er, dass „die Rasse in den Mittelpunkt des allgemeinen Leben[s] zu setzten“63 und „für ihre Reinheit zu sorgen“64 ist. Um die ärztlichen Hilfsmittel zu legitimieren propagierte er, dass der Staat:
dafür Sorge trage, daß Kinder zeugt, nur wer gesund ist; daß es nur eine Schande gibt; bei eigener Krankheit und eigenen Mängeln dennoch Kinder in die Welt zu setzten, doch eine höchste Ehre: darauf zu verzichten.65
Als „humanste Tat der Menschheit“66 bezeichnet Hitler seine rassenideologische Gesundheitspolitik. Die Erbkranken solle man als zeugungsunfähig erklären und dieses auch in die Praxis umsetzen, damit der Staat nicht durch die körperlich und seelisch beeinträchtigten Menschen verunreinigt werde.67 Dadurch wollte er positive Eugenik betreiben und das Großziehen von „gesund[en] Träger[n] des Volkstums“68 begünstigen. Auf der anderen Seite bedeutete das wiederrum, das Eliminieren der „Erbkranken“.
1. Einleitung: Die Arbeit thematisiert die Diskrepanz zwischen dem ursprünglichen Förderauftrag der Hilfsschulen und ihrer Instrumentalisierung durch das NS-Regime zur Ausgrenzung und Vernichtung von Menschen mit Behinderungen.
2. Hilfsschulen im historischen Kontext: Dieses Kapitel zeichnet die Entstehung der Hilfsschulen im 19. Jahrhundert als pädagogische Institutionen nach und beleuchtet deren Entwicklung hin zur Festigung im Schulsystem bis 1933.
3.1 Von der Eugenik zur Euthanasie: Es wird der Diskursübergang von der eugenischen Theorie zur systematischen Tötung von Menschen mit Behinderungen im Nationalsozialismus erläutert.
3.2 Zwangssterilisation: Der Fokus liegt auf der gesetzlichen Verankerung und Radikalisierung der Zwangssterilisation als Mittel zur Umsetzung rassenhygienischer Ziele.
3.3 Die Nationalsozialistische Gesundheitspolitik: Hier werden die ideologischen Grundlagen der NS-Gesundheitspolitik und ihre Auswirkungen auf die Schulpraxis untersucht.
3.3.1 Hitlers Rassenhygiene: Dieses Kapitel analysiert Hitlers eigene Definition und Propagierung der Rassenhygiene sowie deren Bedeutung für den Staatsaufbau.
3.3.2 Legitimation der Hilfsschulen: Es wird untersucht, wie das NS-Regime die Hilfsschulen durch Verordnungen und Erlasse in den Dienst seiner rassenideologischen Ziele stellte.
4. Erziehung und Bildung in der Hilfsschule: Das Kapitel analysiert die konkreten Erziehungskonzepte, die auf Ausgrenzung und Kategorisierung statt auf Inklusion basierten.
4.1 Die Verwaltung der Hilfsschule: Hier werden die organisatorischen Rahmenbedingungen und der Mangel an Quellen über die tatsächliche Unterrichtswirklichkeit reflektiert.
4.1.1 Lehrplan und Lehrmittel: Die Untersuchung der inhaltlichen Ausrichtung des Unterrichts zeigt die gezielte Indoktrination in Fächern wie Heimatkunde oder Werken.
4.1.2 Klassengröße, Schülerzahl und Stundenumfang: Die Analyse der schulorganisatorischen Daten verdeutlicht den Druck, unter dem Hilfsschulen durch steigende Schülerzahlen und mangelnde Ressourcen standen.
4.2 Die Hilfsschule als „Sammelstelle“: Es wird die Funktion der Hilfsschule als Institution zur Erfassung und Selektion behinderter Kinder für das Euthanasieprogramm dargelegt.
4.3 Die Hilfsschüler als Mitglieder der Gesellschaft: Dieses Kapitel beleuchtet den Begriff der „Brauchbarmachung“ und wie Schüler anhand ihrer Nützlichkeit für das NS-System bewertet wurden.
4.4 Die Ausbildung der Hilfsschullehrer: Die Stagnation und ideologische Gleichschaltung der Lehrerausbildung in der NS-Zeit werden kritisch hinterfragt.
4.4.1 Das Bild der Hilfsschullehrerschaft: Hier wird das zwiespältige Rollenverständnis der Lehrkräfte zwischen fachlichem Anspruch und ideologischer Anpassung diskutiert.
4.4.2 Rassenideologie als Maßstab?: Die Frage nach der individuellen Verantwortung und der Akzeptanz der Rassenideologie durch die Hilfsschullehrerschaft steht im Zentrum.
5. Fazit: Die Zusammenfassung unterstreicht die Rolle der Hilfsschule als Instrument des NS-Regimes und zieht eine Bilanz der Vernichtungspolitik an behinderten Kindern.
6. Literaturverzeichnis: Auflistung der verwendeten Primär- und Sekundärquellen.
Nationalsozialismus, Hilfsschule, Sonderpädagogik, Rassenhygiene, Eugenik, Euthanasie, Zwangssterilisation, Indoktrination, Selektion, Brauchbarmachung, Volksschule, Bildungsunfähigkeit, Erbkrankheit, NS-Gesundheitspolitik, Hilfsschullehrer.
Die Arbeit analysiert die Funktion und die Rolle von Hilfsschulen während der Zeit des Nationalsozialismus sowie die damit verbundene Instrumentalisierung pädagogischer Einrichtungen für die NS-Rassenideologie.
Zentrale Themen sind die historische Entwicklung der Hilfsschule, die rassenhygienische Gesundheitspolitik der Nationalsozialisten, die Umsetzung von Zwangssterilisationen, die Anpassung der Lehrinhalte und die Selektion behinderter Kinder.
Das Ziel ist es, herauszuarbeiten, welchen Zweck Hilfsschulen im NS-Regime dienten und wie Erziehung und Bildung genutzt wurden, um Kinder mit Behinderungen zu diskriminieren, auszuschließen und für das Euthanasieprogramm zu erfassen.
Die Arbeit basiert auf einer Literatur- und Quellenanalyse, wobei zeitgenössische Erlasse, Richtlinien, Lehrpläne sowie Sekundärliteratur zur sonderpädagogischen Geschichte herangezogen werden.
Der Hauptteil befasst sich mit dem historischen Kontext, der rassenideologischen Grundlage, der Verwaltung und Organisation der Schulen sowie dem Bild und der Funktion der Hilfsschullehrerschaft im NS-Staat.
Wichtige Schlüsselwörter sind unter anderem Nationalsozialismus, Hilfsschule, Rassenhygiene, Eugenik, Euthanasie, Selektion und Brauchbarmachung.
Brauchbarkeit wurde primär über die Arbeitsfähigkeit und den Nutzen für die „Volksgemeinschaft“ definiert, was insbesondere im Zuge der Kriegsvorbereitungen für die NS-Führung relevant war.
Die Rolle war zwiespältig: Viele Hilfsschullehrer kooperierten freiwillig oder aus ideologischer Überzeugung, wirkten bei der Selektion durch Gutachten mit und unterrichteten rassenideologisches Wissen, während vereinzelt Gegentendenzen erkennbar waren.
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