Diplomarbeit, 2005
142 Seiten, Note: 2,0
I. Einleitung
II. Die Gor´kji Kolonie
1. Der Leiter der Gor´kji Kolonie A.S. Makarenko
2. Das Menschenbild von Makarenko
3. Das Klientel
4. Die Mitarbeiter
5. Das Konzept der Gor´kji Kolonie
5.1 Die Rolle des Kollektivs
5.2 Die Perspektiven
5.3 Das Kommandeur- Pädagogik/- system
5.4 Der Rat der Kommandeure
5.5 Die Vollversammlung
5.6 Strafen in der Kolonie
5.7 Disziplin und militärische Erziehung
5.8 Die Rolle der Arbeit
6. Anmerkungen zur Arbeit von Makarenko
7. Zwischenfazit
III. Die Glen Mills Schools
1. Die Wohnsituation
2. Angebote von Glen Mills
3. Der Leiter der Glen Mills Schools Cosimo S. Ferrainola
4. Das Klientel
5. Die Mitarbeiter
6. Das Konzept
6.1 Die sieben Level der Konfrontation
6.2 Die Technik der Guided Group Interation (GGI)
6.3 Der „Diamant“ nach Polski
6.4 Die Force- Field- Analysis von Lewin
6.5 Das Gruppensystem
6.6 Die drei Phasen der Verhaltensmodifikation
7. Anmerkungen zur Arbeit von Ferrainola
8. Zwischenfazit
IV. Der Vergleich
1. Kriterien für den Vergleich
2. Rahmenbedingungen und Struktur der Einrichtungen
3. Die Biografien der Einrichtungsleiter
4. Das Menschenbild von Ferrainola und Makarenko
5. Das Klientel
6. Die Mitarbeiter
7. Das Konzept
7.1 Vergleich von Makarenkos Kollektiv mit Ferrainolas Gruppendruck
7.2 Vergleich von Makarenkos Rat der Kommandeure mit Ferrainolas „Bulls Club“
7.3 Die Rolle der Disziplin in beiden Einrichtungen
8. Vergleich der Kritik an Makarenko und Ferrainola
9. Zusammenfassung und Beurteilung des Vergleichs
V. Übertragungsansätze der Glen Mills Schools und der Gor´kji Kolonie auf deutsche Einrichtungen
1. Das deutsche Jugendstrafrechtsverfahren
2. Das Anti- Aggressivitäts- Training
2.1 Lehrinhalte und Ziele
2.2 Erfolgsbilanz
2.3 Elemente von Glen Mills und der Gor´kji Kolonie
3. Gut Kragenhof
3.1 Das Konzept
3.2 Elemente von Glen Mills und der Gor´kji Kolonie
4. Beurteilung der Übertragungsansätze
VI. Schlussbetrachtung
Die vorliegende Arbeit vergleicht die pädagogischen Konzepte der Glen Mills Schools (USA) und der Gor´kji Kolonie (UdSSR), um Gemeinsamkeiten und Unterschiede in ihren Erziehungsstrukturen zu identifizieren und deren Übertragbarkeit auf das deutsche Jugendstrafrecht und die Jugendhilfe zu prüfen.
Die sieben Level der Konfrontation
Jeder Normverstoß eines Jugendlichen wird an Ort und Stelle konfrontiert egal ob er wissentlich oder unwissentlich verübt wurde. Jeder der den Normverstoß bemerkt hat die Pflicht, denjenigen sofort darauf hinzuweisen. Es gibt sieben unterschiedliche Stufen der Konfrontation. Je höher, desto intensiver ist die Konfrontation.166
1. Stufe: „freundliche Geste“ ( friendly nonverbal) Man gibt dem Normbrecher durch eine freundliche Geste zu verstehen, dass er sich falsch verhalten hat. Normalerweise passiert das durch ein Kopfnicken, eine Handbewegung oder einen freundlichen Blick.167
2. Stufe: „ernste Geste“ (concerned nonverbal) Auf der zweiten Stufe werden die Gesten um einiges deutlicher und ernster. Man zeigt jetzt z.B. direkt mit dem Finger auf den Jugendlichen und der Blick dabei ist ernst.168
3. Stufe: „freundliche Ermahnung“ (the helpful verbal) Man spricht den Jugendlichen direkt aber noch freundlich an, z.B. sagt man „mach doch bitte oder würdest du bitte…“169
4. Stufe: „ ernst gemeinte Ermahnung“ (concerned verbal) Der Jugendliche wird deutlich auf seine Tat hingewiesen und er wird über die möglichen Konsequenzen unterrichtet. Es kommt jedoch zu keinem körperlichen Kontakt. Der Großteil aller Konfrontationen ist spätestens hier zu Ende.170
I. Einleitung: Vorstellung der beiden Einrichtungen sowie Formulierung der Forschungsfrage und des methodischen Vorgehens.
II. Die Gor´kji Kolonie: Detaillierte Darstellung des pädagogischen Konzepts, der Leitungsprinzipien und der Strukturen in der von A.S. Makarenko gegründeten Kolonie.
III. Die Glen Mills Schools: Analyse der Arbeitsweise, der Wohnsituation und des Konzepts von Cosimo S. Ferrainola an der amerikanischen Einrichtung.
IV. Der Vergleich: Gegenüberstellung der Konzepte, Strukturen und Leitungsphilosophien anhand spezifischer Kriterien wie Klientel und Mitarbeiterführung.
V. Übertragungsansätze der Glen Mills Schools und der Gor´kji Kolonie auf deutsche Einrichtungen: Prüfung, ob die untersuchten Methoden im deutschen Jugendstrafrechtssystem oder bei spezialisierten Projekten Anwendung finden könnten.
VI. Schlussbetrachtung: Kritische Würdigung der These und abschließende Bewertung der Potenziale und Grenzen bei der Anwendung der Modelle in Deutschland.
Glen Mills Schools, Gor´kji Kolonie, A.S. Makarenko, Cosimo S. Ferrainola, Jugendstrafvollzug, Resozialisierung, Konfrontationspädagogik, Kollektiverziehung, Gruppendynamik, Jugendstrafrecht, Anti-Aggressivitäts-Training, Selbstverwaltung, Normen, Peer Group, Soziale Arbeit.
Die Diplomarbeit vergleicht die historische Gor´kji Kolonie von Anton Makarenko und die moderne US-amerikanische Einrichtung Glen Mills Schools im Kontext der Sozialen Arbeit.
Die Schwerpunkte liegen auf den Erziehungskonzepten, der Rolle von Disziplin, der Bedeutung des Kollektivs beziehungsweise der Peer Group sowie der Personalstruktur beider Anstalten.
Das Ziel ist es, Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Einrichtungen zu finden und kritisch zu prüfen, ob Grundgedanken dieser Konzepte auf deutsche Jugendhilfeeinrichtungen übertragbar sind.
Die Autoren nutzen eine vergleichende Analyse, basierend auf Literaturarbeit, Dokumentenanalyse und der Auswertung bestehender Sekundärquellen zu den pädagogischen Modellen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Beschreibung beider Institutionen, eine systematische Gegenüberstellung anhand von Kriterien wie Biografie der Leiter, Menschenbild und Konzept, sowie eine Übertragbarkeitsprüfung auf deutsche Praxisbeispiele.
Wesentliche Begriffe sind Jugendstrafvollzug, Kollektiverziehung, Konfrontationspädagogik, Peer Group und die Resozialisierung straffälliger Jugendlicher.
Während Ferrainola in Glen Mills ein strenges Anforderungsprofil mit spezifischen Schulungen durchsetzt, musste Makarenko in der Gor´kji Kolonie aufgrund politischer Vorgaben und Mangel an Bewerbern primär jeden verfügbaren Erzieher akzeptieren.
Obwohl die Konzepte auf Erziehung basieren, lehnen die Autoren körperliche Gewalt strikt ab und verweisen auf das im deutschen Grundgesetz garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit als Hürde für eine direkte Übernahme.
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