Bachelorarbeit, 2019
53 Seiten, Note: 1,3
1. Selbstbestimmung als Qualitätsmerkmal des Betreuungsrechts
2. Selbstbestimmung
2.1 Entstehung und Bedeutung von Selbstbestimmung
2.2 Autonomie im Betreuungsrecht
3. Die rechtliche Betreuung
3.1 geschichtliche Entwicklung des Betreuungsrechts
3.1.1 Vormundschaft und Pflegschaft im römischen Reich der Antike
3.1.2 Das germanische Rechtsverständnis von Schutz und Vormundschaft
3.1.3 rechtliche Entwicklungen im Mittelalter
3.1.4 rechtliche Entwicklungen der Neuzeit
3.1.5 Entstehung und Entwicklung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
3.1.6 negative Rechtsveränderungen im Nationalsozialismus
3.1.7 Die Entstehung des Grundgesetzes in der Nachkriegszeit
3.2 Das Betreuungsgesetz
3.2.1 Betreuungsrechtsänderungsgesetz 1998
3.2.2 Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2005
3.2.3 Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2009
3.3 Voraussetzungen zur Betreuerbestellung
3.4 Wohl und Wünsche der Betroffenen
3.5 Entscheidungsfindung im Rahmen von Selbstbestimmung?
4. Grenzen der Selbstbestimmung
5. Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an die rechtliche Betreuung
6. Qualität in der rechtlichen Betreuung
7. Förderung der unterstützten Entscheidungsfindung als richtige/ notwendige Maßnahme?
Die Arbeit untersucht die Qualitätsverbesserung in der rechtlichen Betreuung unter besonderer Berücksichtigung der Selbstbestimmung der Betroffenen. Dabei wird analysiert, inwieweit das aktuelle Betreuungsrecht das Ziel eines selbstbestimmten Lebens fördert, welche rechtlichen und historischen Rahmenbedingungen bestehen und wie die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere zur unterstützten Entscheidungsfindung, in der Praxis umgesetzt werden können.
3.1.1 Vormundschaft und Pflegschaft im römischen Reich der Antike
Einen Grundstein der rechtlichen Entwicklung bildete das Zwölftafelgesetz im römischen Reich, mit welchem Auseinandersetzungen geschlichtet werden sollten. Im Jahr 390 v. Chr. sind die Originaltafeln der Zwölftafelgesetze bei der Eroberung Roms durch die Gallier verschwunden. Durch Aufzeichnungen wurden die Gesetze überliefert und rekonstruiert. Inhalte der Zwölftafelgesetze waren zum einen bestehende Regeln, zum anderen wurden die Rechte durch andere Völker beeinflusst. Diese umfassten sowohl Privatrecht, Strafrecht, als auch das öffentliche Recht. Einen Hinweis auf die Vormundschaft fand sich ebenfalls im Zwölftafelgesetz wieder. Die Worte ´tutela` und ´cura` aus dem lateinischen bedeuten Schutz und Sorge und deuten hiermit schon auf Vormundschaft und Pflegschaft hin.
Bis zur Zeit der Aufklärung wurden die Gesetze von der Theologie beeinflusst und interpretiert, da es die Aufgabe der Priesterschaft war, die Gesetze zu interpretieren. Auch im BGB fand bis zum Jahr 1991 eine Unterscheidung zwischen Vormundschaft und Pflegschaft statt. Während die Vormundschaft eher als Aufgabe den Schutz des Betroffenen innehatte, welcher durch diese eingeschränkt wurde, so stand die Pflegschaft eher für die Sorge um einzelne Mitglieder der Gesellschaft. Beide Rechtsnormen gingen dabei von der Schutzbedürftigkeit der Betroffenen aus.
1. Selbstbestimmung als Qualitätsmerkmal des Betreuungsrechts: Einleitung in die Thematik der rechtlichen Betreuung und Darlegung des Ziels, ein selbstbestimmtes Leben unter Beachtung der Grundrechte zu ermöglichen.
2. Selbstbestimmung: Philosophische und historische Einordnung des Begriffs der Selbstbestimmung sowie Abgrenzung zum Begriff der Autonomie.
3. Die rechtliche Betreuung: Umfassende Darstellung der historischen Entwicklung des Vormundschaftsrechts sowie Analyse der gesetzlichen Grundlagen und Änderungen bis zur Gegenwart.
4. Grenzen der Selbstbestimmung: Erläuterung der rechtlichen Schranken der Selbstbestimmung, insbesondere bei Gefährdungen des eigenen Wohls oder bei krankheitsbedingten Wünschen.
5. Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an die rechtliche Betreuung: Untersuchung der Konformität des Betreuungsrechts mit der UN-Behindertenrechtskonvention und der Forderung nach unterstützter Entscheidungsfindung.
6. Qualität in der rechtlichen Betreuung: Auswertung empirischer Studien zur Qualität der Betreuung, inklusive Zeitaufwand und der Umsetzung von Unterstützungskompetenzen.
7. Förderung der unterstützten Entscheidungsfindung als richtige/ notwendige Maßnahme?: Fazitartige Zusammenführung der Erkenntnisse mit einem Fokus auf die notwendige Reform der Entscheidungsunterstützung.
Betreuungsrecht, Selbstbestimmung, Autonomie, UN-Behindertenrechtskonvention, Vormundschaft, rechtliche Betreuung, Qualitätssicherung, unterstützte Entscheidungsfindung, Betreuerbestellung, BGB, Patientenwohl, Menschenrechte, Gesetzgebung, Sozialrecht, Entscheidungsfähigkeit.
Die Arbeit analysiert das Betreuungsrecht in Deutschland im Hinblick darauf, wie es das Ziel der Selbstbestimmung für betreute Personen erreichen kann.
Die Schwerpunkte liegen auf der historischen Entwicklung des Rechts, den aktuellen Voraussetzungen für eine Betreuung, dem Spannungsfeld zwischen Schutz und Selbstbestimmung sowie der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Das Ziel ist es zu untersuchen, wie die Qualität in der rechtlichen Betreuung verbessert werden kann, um das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen effektiver zu wahren.
Die Autorin stützt sich auf eine Literaturanalyse wissenschaftlicher Fachbücher und Beiträge sowie auf die Auswertung von Berichten verschiedener Ausschüsse und empirischen Studien zur Qualität der rechtlichen Betreuung.
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Aufarbeitung der rechtlichen Grundlagen, eine detaillierte Analyse der Betreuungsvoraussetzungen und eine kritische Auseinandersetzung mit der Qualität der Betreuungspraxis sowie der UN-Behindertenrechtskonvention.
Zu den wichtigsten Begriffen gehören: Betreuungsrecht, Selbstbestimmung, UN-Behindertenrechtskonvention, unterstützte Entscheidungsfindung, Vormundschaft und Qualitätssicherung.
Sie fordert die gleiche Anerkennung von Menschen mit Behinderung vor dem Gesetz und den Zugang zu Maßnahmen, die diese bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit unterstützen.
Die Forschung zeigt, dass der tatsächliche Zeitaufwand für eine qualitativ gute Betreuung oft über den vergüteten Pauschalsätzen liegt, was die Umsetzung von unterstützter Entscheidungsfindung in der Praxis erschwert.
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