Masterarbeit, 2017
122 Seiten, Note: summa cum laude
Die Masterarbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Bewertung von Big Data im Kontext des Datenschutzrechts, insbesondere unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Ziel der Arbeit ist es, die Zulässigkeit von Big Data-Anwendungen unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsnormen zu analysieren und mögliche Konflikte zwischen den Interessen von Unternehmen und der Privatsphäre von Einzelpersonen aufzuzeigen.
Kapitel A liefert eine Einführung in die Thematik Big Data und beleuchtet die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen. In Kapitel B werden die technischen Grundlagen von Big Data erläutert, einschließlich der Optimierung statistischer Zusammenhänge und des Datenanalyseprozesses. Kapitel C stellt den Problemaufriss dar und beleuchtet die Gefahren rasant ansteigender Datenmengen und die Bedrohung für die Freiheit des Einzelnen. Kapitel D befasst sich mit der datenschutzrechtlichen Bewertung von Big Data im Rahmen des BDSG, wobei die Anwendbarkeit, die Bestimmung von personenbezogenen Daten und die Zulässigkeit der Datenverarbeitung im Fokus stehen. Kapitel E analysiert die DS-GVO als Prüfstein für Big Data-Anwendungen, einschließlich der Vorgaben der DS-GVO, der Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und der Anwendung des Prinzips der Zweckbindung. In Kapitel F werden kritische Stellungnahmen zu den rechtlichen Entwicklungen um Big Data abgegeben, mit dem Schwerpunkt auf der mangelnden Flexibilität der Einwilligung und der Unbestimmtheit der „Interessenabwägungsklausel“ in der DS-GVO. Schließlich werden in Kapitel G potenzielle Lösungsansätze zur Reformierung des Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DS-GVO im Hinblick auf Big Data-Anwendungen vorgestellt.
Big Data, Datenschutzrecht, BDSG, DS-GVO, Einwilligung, Zweckbindung, Interessenabwägung, Profilbildung, Freiheit des Einzelnen, Datensparsamkeit, Marktortprinzip, Anonymisierung, Datenanalyse, Datenverarbeitung, Datenerhebung, Datenübermittlung, Datennutzung
Die Vereinbarkeit ist schwierig, da Big-Data-Anwendungen oft gegen Prinzipien wie Datensparsamkeit und Zweckbindung verstoßen, die im BDSG und der DS-GVO verankert sind.
Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie ursprünglich erhoben wurden. Big Data nutzt Daten jedoch oft für nachträgliche, unvorhersehbare Analysen.
Oft mangelt es an der Bestimmtheit der Einwilligung, da der Nutzer bei der Erhebung noch nicht wissen kann, für welche komplexen Analysen seine Daten später genutzt werden.
Die DS-GVO führt das Marktortprinzip ein und verschärft die Anforderungen an die Einwilligung, bietet aber auch durch Interessenabwägungsklauseln gewisse Spielräume.
Es besagt, dass Unternehmen (z.B. aus den USA) europäisches Datenschutzrecht einhalten müssen, wenn sie ihre Dienste auf dem EU-Markt anbieten und Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
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