Fachbuch, 2019
55 Seiten
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1 Einleitung
2 Die Datenschutzgrundverordnung
2.1 Ausgangslage der DS-GVO
2.2 Beschäftigtendatenschutz in der DS-GVO
2.3 Die Öffnungsklausel Artikel 88 DS-GVO
3 Beschäftigtendatenschutz in Deutschland
4 Bring Your Own Device
4.1 BYOD und seine Erscheinungsformen
4.2 BYOD und Beschäftigtendatenschutz
5 Fazit und Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) auf den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung des Praxismodells „Bring Your Own Device“ (BYOD). Ziel ist es, die veränderte Rechtslage und die praktischen Anforderungen an Arbeitgeber bei der datenschutzkonformen Umsetzung von BYOD zu analysieren.
4.2.2 Arbeitgeber als verantwortliche Stelle gem. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO
Fraglich ist, wer bei BYOD für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich ist. Dies ergibt sich neuerdings aus Art. 4 Nr. 7 DS-GVO. Dieser besagt, dass der Verantwortlicher die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle ist, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
Demnach ist im Falle von BYOD unumstritten der Arbeitgeber als verantwortliche Stelle anzusehen. Ein wichtiges Entscheidungskriterium hierfür ist die Entscheidungsgewalt über Zweck und Mittel der Verarbeitung. Diese kann auch ausgeübt werden, ohne dass der Verantwortliche selbst an der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beteiligt ist. Dies liegt beim Arbeitgeber vor, da er die personenbezogenen Daten für die eigenen Zwecke im Rahmen seiner betrieblichen Aktivitäten verarbeitet. Hierfür spricht auch Art. 2 lit. D RL 95/46/EG, welches die fast wortgleiche Vorgängernorm von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist. Demnach handelt als Verantwortlicher, wer „in letzter Instanz für die Entscheidungen über die Definition und die Durchführung der Verarbeitungen verantwortlich ist. Der Verantwortliche kann die Daten selbst verarbeiten oder durch Mitglieder seines Personals oder auch durch eine mit der Verarbeitung beauftragte Person vornehmen lassen“.
Umstritten ist hierbei jedoch, ob der Arbeitnehmer als Auftragsdatenverarbeiter gem. Art. 4 Abs. 8 i.V.m. Art. 28 DS-GVO angesehen werden kann, wenn er die personenbezogenen Daten auf seinem privaten Datengerät verarbeitet und nutzt. Auftragsdatenverarbeiter gem. Art. 4 Abs. 8 DS-GVO ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, welche personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Bedeutung des Datenschutzes in einer digitalisierten Welt und stellt das Problemfeld des Beschäftigtendatenschutzes vor, insbesondere im Kontext von BYOD.
2 Die Datenschutzgrundverordnung: Dieses Kapitel erläutert die Genese der DS-GVO, die Rolle der Öffnungsklausel des Art. 88 DS-GVO sowie die damit verbundenen Auslegungsprobleme bezüglich des Beschäftigtendatenschutzes.
3 Beschäftigtendatenschutz in Deutschland: Hier wird analysiert, wie der deutsche Gesetzgeber durch das neue BDSG die Spielräume der DS-GVO nutzt und welche wesentlichen Änderungen für den Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland resultieren.
4 Bring Your Own Device: Das Hauptkapitel untersucht die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Nutzung privater Geräte für berufliche Zwecke und beleuchtet technische sowie organisatorische Lösungsansätze für die Praxis.
5 Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst zusammen, dass die Änderungen durch die DS-GVO im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes eher moderat sind, aber dennoch strikte Anforderungen an Arbeitgeber stellen, die durch vertragliche und technische Maßnahmen abgesichert werden müssen.
Datenschutz-Grundverordnung, DS-GVO, Beschäftigtendatenschutz, Bring Your Own Device, BYOD, BDSG, Auftragsverarbeitung, Datensicherheit, Einwilligung, Arbeitsverhältnis, Mobile Device Management, Transparenz, Zweckbindung, Arbeitnehmer, Unternehmensdaten.
Die Arbeit befasst sich mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit und den Anforderungen bei der Nutzung privater Endgeräte durch Arbeitnehmer zu dienstlichen Zwecken unter dem Regime der DS-GVO.
Zentrale Themen sind die Auslegung von Art. 88 DS-GVO, die Rolle des Arbeitgebers als verantwortliche Stelle sowie die datenschutzkonforme technische und vertragliche Gestaltung von BYOD-Szenarien.
Ziel ist es, die datenschutzrechtlichen Hürden für Arbeitgeber bei der Einführung von BYOD zu identifizieren und aufzuzeigen, wie diese im Einklang mit den Anforderungen der DS-GVO gelöst werden können.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die sich auf die Auslegung von Gesetzestexten (DS-GVO, BDSG), die Auswertung von Erwägungsgründen und die Einbeziehung einschlägiger Fachliteratur sowie Rechtsprechung stützt.
Im Hauptteil liegt der Fokus auf der Anwendbarkeit der DS-GVO auf BYOD, der Frage der Auftragsdatenverarbeitung im Mitarbeiterkontext sowie den spezifischen Anforderungen an Datensicherheit, Transparenz und Zweckbindung.
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Beschäftigtendatenschutz, DS-GVO, BYOD, Einwilligung, Rechenschaftspflicht und Datensicherheit.
Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass sich inhaltlich weniger die materiellen Anforderungen geändert haben, sondern primär die Paragraphen sowie der strengere Strafrahmen, was die Einhaltung der Grundsätze für Arbeitgeber kritischer macht.
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass der Arbeitnehmer im Regelfall nicht als Auftragsdatenverarbeiter, sondern als Teil der verantwortlichen Stelle des Arbeitgebers zu betrachten ist.
Empfohlen werden insbesondere Mobile Device Management Tools und Container-Apps, um eine strikte Trennung zwischen privaten und betrieblichen Daten zu gewährleisten.
Da rein technische Lösungen oft nicht ausreichen, ist eine Nutzungsvereinbarung essentiell, um Kontrollrechte, Sicherheitsvorkehrungen, Herausgabepflichten und Haftungsfragen rechtssicher zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu regeln.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

