Masterarbeit, 2019
99 Seiten, Note: 2,1
1. Einleitung
2. Allgemeiner Umgang mit Jugendkriminalität in Luxemburg
2.1. Jugendschutzgesetz und Maßnahmen im Umgang mit Jugendkriminalität
2.2. Probleme und Herausforderungen im Umgang mit Jugendkriminalität
2.3. Vergleich der Rechtssysteme Deutschland und Luxemburg
2.4. Möglichkeiten alternativer Handlungsstrategien
3. Bewährte Modelle zur Koordination des Umgangs mit Jugendkriminalität, Jugendstrafvollstreckung und Resozialisierung
3.1. Koordinationsstelle zum Umgang mit Jugendkriminalität am Beispiel des Hauses des Jugendrechts
3.2. Jugendarrest in Deutschland
3.3. Jugendstrafvollzug in Deutschland
3.4. Jugendstrafvollzug in freien Formen
3.5. Jugendbewährungshilfe in Deutschland
3.6. Modelle zur Resozialisierung am Beispiel des Projekt BASIS, Training sozialer Kompetenzen und Täter-Opfer-Ausgleich
4. Feststellung der Übertragbarkeit von Modellen ins luxemburgische System
4.1. Entwicklung eines Hauses des Jugendrechts
4.2. Entwicklung eines Jugendstrafvollzugs, Jugendarrests und Jugendstrafe in freien Formen
4.3. Entwicklung einer Jugendbewährungshilfe und erweiterte Modelle zur Resozialisierung
5. Diskussion
6. Literatur
Das Hauptziel der Arbeit ist eine Bestandsaufnahme des luxemburgischen Jugendrechtssystems im Hinblick auf den Umgang mit Jugendkriminalität, um Herausforderungen zu analysieren und vor dem Hintergrund eines Vergleichs mit dem deutschen Rechtssystem Möglichkeiten zur Implementierung bewährter Modelle für eine konsequentere Strafvollstreckung und Resozialisierung zu prüfen.
1. Einleitung
Luxemburg hat mit seinen rund 620 000 Einwohnern auch ein gesellschaftliches Problem der Jugendkriminalität zu vermerken (vgl. Statec, 2018, S. 9). Die luxemburgische Kriminalstatistik zeigt, dass sich die Jugendkriminalität über die letzten fünf Jahre in Luxemburg zwar nur unwesentlich verändert hat (vgl. Police Grand-Ducale Luxembourg, 2017, S. 18), aber trotz gleicher Zahlen eine dramatisierende Thematisierung der Jugendkriminalität stattfindet. Vor allem nach spektakulären Einzeltaten wird seitens der Bevölkerung und der Politik mehr Härte und Strafe des Staates erwartet. Dabei verspricht dies wenig Erfolg (vgl. Gabriel, Holthusen, Lüders, & Schäfer, 2003, S. 317). Gewalttaten von jungen Menschen dienen nicht als Beleg für eine Verrohung der Jugend und für die Begründung der Forderung nach Verschärfungen des Jugendrechtssystem (vgl. Spiess, 2013, S. 9). Durch rein repressive Maßnahmen wird die Lage der jungen Menschen eher verschlechtert. Dies zeigen zahlreiche kriminologische Studien (vgl. Hosser, Taefi, & Giebel, 2011, S. 456; Müller, 1995, S. 141; Heinz, 1996, S. 344). Jugendkriminalität ist ein gesellschaftliches Problem, welches differenziert betrachtet werden muss und worauf vor allem rational reagiert werden muss.
Die repressive Prävention, also eine Kombination aus präventiven und repressiven Maßnahmen hat sich bewährt (vgl. Pütter, 2007, S. 5; Feltes, 2008, S. 255f.). Strafe und Hilfe müssen sich keineswegs ausschließen, sondern Bestrafung kann zum Teil als helfende Intervention verstanden werden, etwa wenn einem Drogenkonsument durch rigide Maßnahmen Hilfe zugutekommt. Punitivität und Unterstützungswünsche können so gleichzeitig auftreten (vgl. Reuband, 2010, S. 526). Doch es stellt sich die Frage nach dem allgemeinen Umgang mit Jugendkriminalität in Luxemburg und den Herausforderungen die dabei entstehen.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Situation der Jugendkriminalität in Luxemburg, kritisiert die einseitige Dramatisierung und diskutiert die Notwendigkeit, Prävention und Repression sinnvoll zu kombinieren.
2. Allgemeiner Umgang mit Jugendkriminalität in Luxemburg: Dieses Kapitel erläutert das bestehende Jugendschutzgesetz, die damit verbundenen Probleme und Herausforderungen sowie die Unterschiede zum deutschen Rechtssystem.
3. Bewährte Modelle zur Koordination des Umgangs mit Jugendkriminalität, Jugendstrafvollstreckung und Resozialisierung: Hier werden verschiedene deutsche Modelle wie das Haus des Jugendrechts, der Jugendarrest, der Jugendstrafvollzug und Ansätze zur Resozialisierung vorgestellt und deren Wirksamkeit betrachtet.
4. Feststellung der Übertragbarkeit von Modellen ins luxemburgische System: Das Kapitel prüft, inwieweit die zuvor vorgestellten deutschen Modelle an die Bedürfnisse und Gegebenheiten des luxemburgischen Rechtssystems angepasst und implementiert werden können.
5. Diskussion: Die Diskussion fasst die Ergebnisse zusammen und reflektiert über die Möglichkeiten einer Reform des luxemburgischen Systems hin zu einem konsequenteren, aber pädagogisch fundierten Umgang mit jungen Straftätern.
6. Literatur: Das Verzeichnis listet sämtliche verwendeten Quellen auf.
Jugendkriminalität, Luxemburg, Jugendschutzgesetz, Jugendstrafrecht, Jugendstrafvollzug, Resozialisierung, Kriminalprävention, Haus des Jugendrechts, Jugendarrest, Jugendbewährungshilfe, Täter-Opfer-Ausgleich, Projekt BASIS, Strafzwecktheorien, pädagogische Interventionen, Rechtsvergleich
Die Arbeit befasst sich mit dem Umgang mit Jugendkriminalität in Luxemburg und untersucht, wie das dortige System durch die Implementierung bewährter Modelle für einen konsequenteren Umgang mit jungen Straftätern verbessert werden kann.
Zentrale Themen sind das luxemburgische Jugendschutzgesetz, der Vergleich mit dem deutschen Jugendstrafrecht, Möglichkeiten der interbehördlichen Koordination sowie Ansätze für Jugendstrafvollzug und Resozialisierung.
Das Ziel ist die Erstellung einer Bestandsaufnahme des luxemburgischen Systems und die Prüfung der Übertragbarkeit erprobter Modelle (wie z.B. Häuser des Jugendrechts) zur Verbesserung der Betreuung und Resozialisierung junger Straftäter.
Die Arbeit nutzt eine Literaturanalyse, um den aktuellen Stand der Kriminologie und Rechtspraxis in Luxemburg und Deutschland zu vergleichen, sowie Evaluationen bestehender Modelle zu analysieren.
Der Hauptteil analysiert die Schwächen des luxemburgischen Systems, stellt deutsche Modelle zur Koordinierung und Strafvollstreckung detailliert dar und untersucht deren potenzielle Anwendung im luxemburgischen Kontext.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Jugendkriminalität, Jugendschutzgesetz, Jugendstrafvollzug, Resozialisierung und Kriminalprävention charakterisiert.
Das luxemburgische System ist rein präventiv und schutzorientiert ausgelegt, während das deutsche System (JGG) eine klare Differenzierung zwischen erzieherischen Maßnahmen und strafrechtlichen Sanktionen mit einer gestuften Struktur vorsieht.
Es dient als Vorbild für eine koordinierte, interbehördliche Zusammenarbeit unter einem Dach, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen und eine auf den Jugendlichen zugeschnittene Interventionsstrategie zu ermöglichen.
Die Autorin weist auf die Kritik am Jugendarrest hin, insbesondere bezüglich mangelnder pädagogischer Wirksamkeit und unklarer Zielgruppen, betont jedoch, dass er im Rahmen eines gesamtheitlichen Rechtssystems diskutiert werden muss.
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