Masterarbeit, 2018
102 Seiten, Note: 1,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1. Teil: Einleitung
2. Teil: Künstliche Intelligenz: Begriffsbestimmung, Problemstellung und Haftungsszenarien
A. Begriffsbestimmungen und Definitionen
I. Neuronale Netze
II. Bewusstsein und freier Wille
III. Softwareagenten
IV. Expertensysteme
V. Autonome Fahrzeuge
B. Evaluation verschiedener Grundhaftungskonzepte
I. Status Quo
II. Punktuelle Überarbeitung
III. Generalisierte und neue Haftungs- und Versicherungskonzepte
IV. Eigene Rechtsperson
V. Grundlegende Überarbeitung
C. Haftungsszenarien
I. Softwareagent
II. Expertensystem
III. Autonomes Fahrzeug
3. Teil: Rechtliche Herausforderungen
A. Status Quo
I. Softwareagent
1. Haftung des Systems
a) Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB
aa) Rechtsgutverletzung
bb) Kausale Verletzungshandlung und Ergebnis
2. Haftung des Benutzers
a) Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB
aa) Rechtsgutverletzung und kausale Verletzungshandlung
bb) Verschulden und Ergebnis
b) Haftung nach § 831 BGB
c) Haftung nach § 832 BGB
d) Haftung nach § 833 und § 834 BGB
3. Haftung des Herstellers
a) Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB
aa) Rechtsgutverletzung
bb) Kausale Verletzungshandlung
cc) Produkt und Sorgfaltsmaßstab
dd) Verschulden
ee) Mitverschulden § 254 BGB und Ergebnis
b) Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Schutzgesetz
aa) Schutzgesetz
(1) Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(2) Produktionssicherheitsgesetz
bb) Anwendbarkeit, Verschulden, Ergebnis
c) Haftung nach § 1 ProdHaftG
aa) Hersteller
bb) Rechtsgutverletzung
cc) Fehlerhaftes Produkt
dd) Kein Ausschluss und Ergebnis
4. Abwandlung: Gemeinschaftliches Handeln
II. Expertensystem
1. Haftung des Systems
a) Beraterhaftung
b) Auskunftshaftung
2. Abwandlung: Haftung des Trainers
3. Verschuldensunfähigkeit künstlicher Intelligenz
III. Autonomes Fahren
1. Haftung des Fahrzeugführers nach § 823 Abs. 2 i.V.m. § 3 StVO
2. Haftung des Fahrers nach § 18 StVG
3. Abwandlung: Vertragliche Ansprüche
a) Haftung nach § 280 Abs. 1 i.V.m. §§ 249 ff. BGB
bb) Schuldverhältnis
cc) Zu vertretende Pflichtverletzung
dd) Schaden
b) Ergebnis
IV. Zwischenergebnis
B. Punktuelle Überarbeitung
I. § 31 BGB analog
II. § 278 BGB analog
III. § 829 BGB analog
IV. § 831BGB analog
V. § 832 BGB analog
VI. § 833 BGB analog
VII. § 834 BGB analog
VIII. Blanketterklärung
IX. Zwischenergebnis
C. Generalisierte und neue Haftungs- und Versicherungskonzepte
I. Torts, Crime und Warraties
II. Gardien-Haftung
III. Gefährdungshaftung
IV. Verschuldensunabhängige Herstellerhaftung
V. Versicherungspflicht
VI. Versicherung mit Fonds
VII. Haftung nach Marktanteilen
VIII. Zwischenergebnis
D. Eigene Rechtsperson
E. Grundlegende Überarbeitung
4. Teil: Ergebnis
Die Arbeit untersucht, wie das aktuelle deutsche Haftungsrecht auf die Herausforderungen durch künstlich intelligente Systeme reagiert. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob bestehende Haftungsnormen durch Rechtsfortbildung und Analogie ausreichen, um Schäden im Kontext autonomer Systeme angemessen zuzuordnen, oder ob eine grundlegende rechtliche Überarbeitung, etwa durch die Einführung einer eigenen Rechtsperson oder einer verschuldensunabhängigen Herstellerhaftung, zwingend erforderlich ist.
I. Neuronale Netze
Zuvörderst bereiten so genannte neuronale Netze, bei denen ein Netzwerk simulierter Nervenzellen hintereinander geschichtet wird, der Nachvollziehbarkeit von Ergebnissen Probleme. Die Neuronenstruktur des Gehirns als Vorbild, werden unterschiedliche Schichten (engl. layers) verbunden und anschließend mit Daten trainiert, wobei als gängigste Methode das maschinelle Lernen eingesetzt wird. Die daraus gezogenen Schlussfolgerungen des Algorithmus können aufgrund der Komplexität kaum rekonstruiert werden, wie bspw. die unerwartete Entwicklung einer eigenen Sprache zwischen zwei kommunizierenden Systemen zeigte.
Dieses Wissen ist insbesondere wichtig, um Forderungen wie eine „Erklärungspflicht“ des Systems im Rahmen von Haftungsfragen nicht zu priorisieren.
Auch eine externe Kontrolle wird bei komplexen Systemen nur sehr eingeschränkt möglich sein. Der Neuroinformatik liegt zugrunde, dass sowohl Computer als auch Gehirn lediglich Informationsverarbeitungssysteme seien und auch im menschlichen Gehirn die wenigsten Prozesse verstanden werden. Ein Bewusstsein oder freier Wille sind für diese Informationsverarbeitungsprozesse/Denkleistungen generell nicht notwendig. Insbesondere das Haftungsrecht legt jedoch großen Wert auf Begriffe wie Bewusstsein und freien Willen. Gemessen an den vorherigen Ausführungen stellt sich allerdings die Frage, inwieweit dies noch zeitgemäß ist.
1. Teil: Einleitung: Diese Einleitung führt in die zunehmende Verbreitung künstlicher Intelligenz ein und skizziert die damit einhergehenden, neuartigen Herausforderungen für das bestehende deutsche Haftungsrecht.
2. Teil: Künstliche Intelligenz: Begriffsbestimmung, Problemstellung und Haftungsszenarien: Hier werden technische Grundlagen wie neuronale Netze oder Softwareagenten definiert und erste, praxisnahe Fallbeispiele für Haftungskonflikte vorgestellt.
3. Teil: Rechtliche Herausforderungen: Dieser Hauptteil analysiert die Anwendbarkeit aktueller Haftungsnormen auf die gewählten Szenarien und diskutiert alternative Konzepte wie Gefährdungshaftung oder die Einführung einer elektronischen Person.
4. Teil: Ergebnis: Das abschließende Kapitel resümiert, dass aktuelle Gesetze zwar in Teilen durch Analogie anpassbar sind, jedoch bei fortgeschrittener Technik eine verschuldensunabhängige Herstellerhaftung und neue Versicherungslösungen angestrebt werden sollten.
Künstliche Intelligenz, Haftungsrecht, BGB, Softwareagenten, Expertensysteme, Autonomes Fahren, Gefährdungshaftung, Verschulden, Produkthaftung, Herstellerhaftung, Rechtssubjektivität, Elektronische Person, Versicherungspflicht, Rechtsfortbildung, Analogie.
Die Publikation befasst sich mit der Frage, ob das derzeitige deutsche Haftungsrecht in der Lage ist, Schäden, die durch den Einsatz künstlich intelligenter Systeme verursacht werden, sachgerecht zu regulieren.
Die Arbeit behandelt die Haftung bei Softwareagenten, Expertensystemen und autonomen Fahrzeugen sowie die Erörterung neuer Ansätze wie Gefährdungshaftung, Versicherungspflichten und die mögliche Einführung einer Rechtsperson für KI.
Ziel ist es zu klären, ob für eine gerechte Schadensverteilung in einer durch KI geprägten Zukunft Gesetzesänderungen notwendig sind oder ob das Recht durch Fortbildung bestehender Normen flexibel reagieren kann.
Der Autor nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, indem er anhand konkreter, alltagsnaher Fallkonstellationen die Anwendbarkeit geltender BGB-Paragraphen prüft und Möglichkeiten der Analogie sowie teleologischer Auslegung untersucht.
Der Hauptteil gliedert sich in die Status-Quo-Analyse, die Prüfung punktueller Überarbeitungen durch Analogien sowie die kritische Evaluation generalisierter neuer Haftungs- und Versicherungskonzepte.
Wesentliche Begriffe sind Künstliche Intelligenz, Haftungsrecht, Verschulden, Produkthaftung, autonomes Fahren und die Debatte um eine eigene Rechtspersönlichkeit für Algorithmen.
Der Autor steht der Einführung einer elektronischen Person skeptisch gegenüber, da dies zwar Haftungsprobleme lösen könnte, jedoch rechtspolitisch gefährlich ist und eine zu große Machtkonzentration bei künstlichen Systemen befürchten lässt.
Die Gefährdungshaftung wird als probates Mittel für Bereiche mit spezifischen Risiken angesehen, wobei der Autor besonders eine verschuldensunabhängige Herstellerhaftung als vielversprechenden Weg erachtet.
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