Bachelorarbeit, 2017
40 Seiten, Note: 2,3
1 Einleitung
2 Austritt (Art. 50 EUV) und Verhandlungen
2.1 Grundlagen
2.2 Vorgang bei der Europäischen Union
2.3 Vorgang beim Vereinigten Königreich
3 Mögliche Alternativen für eine Beziehung zwischen EU und UK
3.1 Norwegisches Modell / Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
3.2 Schweizer Modell
3.3 Türkisches Modell / Zollunion
3.4 Freihandelszone
3.5 Kontinentale Partnerschaft
3.6 WTO-Option
4 Mögliche Folgen des Brexit
4.1 Konsequenzen für das Vereinigte Königreich (UK)
4.1.1 Politisch
4.1.2 Wirtschaftlich
4.1.3 Rechtlich
4.2 Konsequenzen für Europäische Union (EU)
4.2.1 Politisch
4.2.2 Wirtschaftlich
4.2.3 Rechtlich
5 Fazit
Die Arbeit untersucht die institutionellen Rahmenbedingungen für einen Austritt eines Mitgliedstaates aus der Europäischen Union, exemplarisch dargestellt am Brexit. Dabei wird analysiert, welche rechtlichen Grundlagen Art. 50 EUV bietet, welche Modelle für eine künftige partnerschaftliche Beziehung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zur Verfügung stehen und welche Folgen sich daraus für beide Seiten ergeben.
3.1 Norwegisches Modell / EWR
Beschreibung: Die wohl am meisten diskutierte Form einer zukünftigen Beziehung zwischen dem UK und der EU ist das norwegische Modell, beziehungsweise die Mitgliedschaft im EWR und in der EFTA. Die vertiefte Freihandelszone umfasst alle 28 EU-Mitgliedstaaten sowie die Länder Norwegen, Island und Liechtenstein und ist damit ein ausgedehnter Europäischer Binnenmarkt mit vollen Rechten und Pflichten für die Teilnehmer. Demzufolge herrschen auch alle vier Freiheiten (Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr). Einzige Ausnahme sind Agrar- und Fischereiprodukte.
Der Beitritt in den EWR wurde einst vom norwegischen Staat als Vorstufe für den Eintritt in die EU gedacht. Jedoch sprachen sich die Bürger in einem Referendum gegen die Mitgliedschaft aus und so verblieb Norwegen lediglich im EWR. Für diesen weitestgehenden Zugang zum Binnenmarkt fordert die EU die Übernahme von EU-Rechten, die sogenannte „acquis communautraire“. Bis heute wurde zirka ein Drittel der EU-Gesetzgebung in heimisches Recht umgewandelt. Die Angleichung an das EU-Recht wird von verschiedenen Institutionen überwacht. Zum einen gibt es die EFTA-Aufsichtsbehörde und den EFTA-Gerichtshof, die für die EWR-Länder zuständig sind und als Gegenstück zur Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof stehen. Zum anderen gibt es den EWR-Ausschuss, der aus Vertretern der Europäischen Kommission und den EWR-Ländern besteht. Der Ausschuss ist zuständig für die Überprüfung und anschließende Überführung von neuen EU-Gesetzen in die EWR-Gesetzgebung.
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den historischen Kontext des Brexit-Referendums und skizziert die Fragestellung nach der zukünftigen Beziehung zwischen EU und UK unter Berücksichtigung des institutionellen Rahmens.
2 Austritt (Art. 50 EUV) und Verhandlungen: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Grundlagen von Austrittserklärung und -verhandlungen basierend auf Art. 50 EUV und beschreibt das Vorgehen beider Vertragsparteien.
3 Mögliche Alternativen für eine Beziehung zwischen EU und UK: Hier werden verschiedene institutionelle Modelle für die Zeit nach dem Austritt vorgestellt und hinsichtlich ihrer Eignung für das Vereinigte Königreich auf ihre Anwendbarkeit geprüft.
4 Mögliche Folgen des Brexit: Dieser Abschnitt analysiert die allgemeinen und institutionellen Folgen des Austritts, differenziert nach politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen für das UK und die EU.
5 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass der Übergang von einer vollkommenen zu einer teilweisen Integration für das Vereinigte Königreich in jedem Fall mit Abstrichen und hohen Anforderungen an die Verhandlungen verbunden ist.
Brexit, Art. 50 EUV, Europäische Union, Vereinigtes Königreich, EWR, Schweizer Modell, Zollunion, Freihandelszone, Kontinentale Partnerschaft, WTO-Option, Binnenmarkt, Austrittsverhandlungen, Handelsbeziehungen, Europarecht, Institutionelle Rahmenbedingungen
Die Bachelorarbeit behandelt die institutionellen Rahmenbedingungen eines EU-Austritts am Beispiel des Brexit, inklusive der Analyse von Modellen für die künftige EU-UK-Beziehung.
Zentrale Themen sind der rechtliche Austrittsprozess gemäß Art. 50 EUV, die verschiedenen Handels- und Partnerschaftsmodelle sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für die EU und das Vereinigte Königreich.
Ziel ist es, die Möglichkeiten für eine zukünftige Beziehung zwischen der EU und dem UK aufzuzeigen, die institutionellen Rahmenbedingungen festzulegen und diese hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit und Folgen zu bewerten.
Die Arbeit nutzt eine deskriptive und analysierende Methode, um auf Basis bestehender Verträge, ökonomischer Daten und Expertenmodelle eine Bestandsaufnahme und kritische Einordnung der Brexit-Szenarien vorzunehmen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung des Art. 50 EUV, die detaillierte Vorstellung der sechs Alternativmodelle (EWR, Schweiz, Zollunion, FHA, Kontinentale Partnerschaft, WTO) und die Analyse der politischen, wirtschaftlichen sowie rechtlichen Folgen.
Wesentliche Begriffe sind Brexit, Art. 50 EUV, EWR, Zollunion, Freihandelsabkommen, Binnenmarkt und institutionelle Konsequenzen.
Der Verbleib in der Zollunion würde einen zollfreien Handel mit Industriegütern ermöglichen, schränkt jedoch die handelspolitische Souveränität ein, da das UK keine eigenen Freihandelsabkommen mit Drittstaaten schließen könnte.
Obwohl es den weitestgehenden Zugang zum Binnenmarkt bietet, erfordert es die Akzeptanz aller vier Freiheiten (einschließlich Personenfreizügigkeit), die Übernahme von EU-Recht ohne Mitspracherecht und hohe finanzielle Beiträge an die EU.
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