Bachelorarbeit, 2016
59 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Relevanz
1.2 Ziel
1.3 Aufbau der Bachelorarbeit
2. Palliative Sedierung
2.1 Begriffsklärung
2.2 Definition
2.3 Indikation
2.4 Ziele und Intentionen
2.5 Durchführung und Technik
2.6 Ethische Grundsätze
3. Formen der Sterbehilfe im juristischen Kontext
3.1 Sterbebegleitung
3.2 Passive Sterbehilfe
3.3 Indirekte Sterbehilfe
3.4 Aktive Sterbehilfe
4. Relevante Gesetze, Verordnungen und Grundsätze
4.1 Grundrechte des Grundgesetzes
4.2 Strafrechtsnormen
4.2.1 § 211 StGB Mord
4.2.2 § 212 StGB Totschlag
4.2.3 § 216 StGB Tötung auf Verlangen
4.2.4 § 217 StGB Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
4.3 §§ 1901a ff. BGB Patientenverfügungsgesetz
4.4 BGH-Grundsatzurteil zum Sterbenlassen
4.5 WHO Definition Palliative Care
4.6 Grundsätze der Bundesärztekammer
5. Die juristische Beurteilung der palliativen Sedierung in Abgrenzung zu §§ 212, 216 StGB
5.1 Tatbestandsebene
5.1.1 Objektiver Tatbestand gem. §§ 212, 216 StGB
5.1.2 Subjektiver Tatbestand
5.2 Rechtswidrigkeitsebene
5.2.3 Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB)
5.2.4 Rechtfertigende Einwilligung
5.3 Schuldebene
5.4 Bestehende Rechtszweifel
5.5 BGH-Kriterien zur Straffreiheit der palliativen Sedierung
5.6 Vorsatzformen in Abgrenzung zur aktiven Sterbehilfe
6. Fazit
6.1 Resümee
6.2 Ausblick
6.3 Schluss
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der juristischen Einordnung der palliativen Sedierung unter Berücksichtigung der aktuellen deutschen Gesetzeslage. Das primäre Ziel ist es, die rechtliche Unsicherheit bei Akteuren der Palliativversorgung abzubauen und durch eine präzise Abgrenzung zu Tötungsdelikten Handlungssicherheit in einem rechtlich geschützten Rahmen zu ermöglichen.
3.4 Aktive Sterbehilfe
Als aktive Sterbehilfe werden alle Handlungen bezeichnet, mit denen vorsätzlich eine Lebensverkürzung des Patienten hervorgerufen wird. Ziel ist nicht die Beendigung des Leidens, sondern das absichtliche Herbeiführen des Todes.
Zwei verschiedene Formen der aktiven Sterbehilfe lassen sich strafrechtlich unterscheiden. Zum einen ist dies die absichtliche Tötung des Patienten ohne oder gegen dessen Willen. Diese Tötung erfüllt den Tatbestand der §§ 211, 212 StGB. Im anderen Fall wird die Tötung auf Verlangen des Patienten als aktive Sterbehilfe bezeichnet. Durch den ausdrücklichen Wunsch und das ernstliche Verlangen des Patienten besteht die durch den Patienten beim Arzt hervorgerufene Absicht, den sterbewilligen Patienten mittels stark wirksamer Medikamente (z.B. durch Überdosierung) zu töten. Auch diese Form der aktiven Sterbehilfe ist gem. § 216 StGB strafbar.
Eine Grenzform der aktiven Sterbehilfe stellt die Beihilfe zum Suizid dar. Der Arzt nimmt die Tötungshandlung nicht selber vor, verhilft aber zur Beschaffung der Medikamente in der Absicht, die Tötung des Patienten zu ermöglichen. Die Abgrenzung zur strafbaren Tötung liegt darin, dass der Arzt nicht die Tatherrschaft über die Tötungshandlung hat.
In Deutschland ist die Beihilfe zum Suizid straflos. Diese Straflosigkeit begründet sich mit dem Fehlen einer rechtswidrigen Haupttat, die der Beihilfe zugrunde liegen muss. Da in Deutschland der Suizid keinen Straftatbestand erfüllt, ist also weder die Beihilfe zum Suizid noch die Anstiftung zur Beschaffung der tödlichen Medikamente straftatbestandserfüllend gem. §§ 26, 27 StGB.42
Auch wenn die Beihilfe zum Suizid keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht, wird der ärztlich assistierte Suizid standesrechtlich von der BÄK abgelehnt und beinhaltet berufsrechtliche Konsequenzen.43
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die medizinischen Fortschritte in der Palliativmedizin sowie die daraus resultierenden juristischen Unsicherheiten und Ängste, die besonders durch die Sterbehilfedebatte und neue Strafnormen verstärkt wurden.
2. Palliative Sedierung: Dieses Kapitel definiert die palliative Sedierung als palliativmedizinisch indizierte Maßnahme zur Bewusstseinsminderung bei therapierefraktären Symptomen am Lebensende und beschreibt die methodischen Voraussetzungen sowie ethischen Grundsätze.
3. Formen der Sterbehilfe im juristischen Kontext: Es erfolgt eine Differenzierung zwischen Sterbebegleitung, passiver, indirekter und aktiver Sterbehilfe, wobei die begriffliche Unschärfe und die rechtliche Bewertung durch den BGH zentral thematisiert werden.
4. Relevante Gesetze, Verordnungen und Grundsätze: Das Kapitel analysiert die verfassungsrechtlichen Grundlagen, einschlägige Strafnormen des StGB, das Patientenverfügungsgesetz sowie relevante BGH-Rechtsprechung und ärztliche Standesrichtlinien.
5. Die juristische Beurteilung der palliativen Sedierung in Abgrenzung zu §§ 212, 216 StGB: Hier findet die juristische Subsumtion statt, in der die palliative Sedierung anhand von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld eingehend geprüft und gegen Tötungsdelikte abgegrenzt wird.
6. Fazit: Das Fazit stellt fest, dass die palliative Sedierung als ärztlich indizierte Maßnahme straffrei ist, und betont die Bedeutung der Rechtssicherheit durch das BGH-Urteil unter Wahrung der Patientenautonomie.
Palliative Sedierung, Sterbehilfe, Indirekte Sterbehilfe, Aktive Sterbehilfe, Patientenautonomie, Patientenverfügung, § 217 StGB, BGH-Grundsatzurteil, Strafrecht, Symptomkontrolle, Rechtssicherheit, Behandlungsabbruch, Tötung auf Verlangen, Palliativmedizin, Sterbebegleitung.
Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit der palliativen Sedierung in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zu strafbaren Tötungsdelikten und die Auswirkungen neuer gesetzlicher Regelungen.
Die zentralen Themen umfassen die juristische Einordnung verschiedener Sterbehilfeformen, die Rolle der Patientenautonomie, die Bedeutung von Patientenverfügungen und die ethische sowie medizinische Indikationsstellung.
Das Ziel ist es, durch eine fundierte juristische Betrachtung Ängste vor strafrechtlicher Verfolgung bei Palliativmedizinern abzubauen und Handlungssicherheit für die Praxis zu schaffen.
Die Arbeit nutzt die Methode der juristischen Subsumtion, um das Handeln im Rahmen der palliativen Sedierung stufenweise mit den relevanten gesetzlichen Tatbeständen abzugleichen.
Im Hauptteil werden zunächst die Formen der Sterbehilfe und relevante Rechtsnormen (StGB, BGB, BGH-Urteile) analysiert, gefolgt von einer detaillierten juristischen Prüfung der palliativen Sedierung hinsichtlich Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld.
Die wichtigsten Begriffe sind Palliative Sedierung, Patientenautonomie, Strafrecht, § 217 StGB, Indirekte Sterbehilfe und Rechtssicherheit.
Die Differenzierung erfolgt primär über die Intention des Arztes: Bei der palliativen Sedierung ist das Ziel die Leidenslinderung, während bei der aktiven Sterbehilfe die vorsätzliche Tötung im Vordergrund steht.
Das Urteil wird als entscheidender Paradigmenwechsel gewertet, der Rechtssicherheit schafft, indem er das Kriterium der Patientenautonomie und den Behandlungszusammenhang in den Mittelpunkt der Straffreiheit stellt.
Da die palliative Sedierung eine medizinisch indizierte Maßnahme zur Linderung von Symptomen ist und nicht der geschäftsmäßigen Förderung einer Selbsttötung dient, findet dieser Paragraph in diesem Kontext keine Anwendung.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

