Diplomarbeit, 2005
88 Seiten, Note: 2,0
A. Einführung
I. Problemstellung
II. Aufbau und Argumentationsfolge der Arbeit
III. Charakterisierung immaterieller Güter
B. Abbildung immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB
I. Bilanzierungsfähigkeit immaterieller Vermögensgegenstände
1. Differenzierung zwischen abstrakter und konkreter Bilanzierungsfähigkeit
2. Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit immaterieller Vermögensgegenstände
3. Konkrete Bilanzierungsfähigkeit immaterieller Vermögensgegenstände
a. Ansatzverbot für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
α. Immaterialität der Vermögensgegenstände
β. Zugehörigkeit zum Anlagevermögen
γ. Entgeltlicher Erwerb
b. Behandlung eines Geschäfts- oder Firmenwertes
α. Begriff des Geschäfts- oder Firmenwertes
β. Ansatz eines derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes
γ. Die Rechtsnatur des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes
II. Zugangsbewertung des immateriellen Anlagevermögens
1. Die Anschaffungskosten als zentraler Wertmaßstab
2. Die Ermittlung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes
a. Berechnung auf Ebene des Einzelabschlusses
b. Ermittlung auf Konzernabschlussebene
III. Folgebewertung des immateriellen Anlagevermögens
1. Abstrakt und konkret bilanzierungsfähige immaterielle Vermögensgegenstände
a. Planmäßige Abschreibung
b. Außerplanmäßige Abschreibung
2. Folgebewertung des Geschäfts- oder Firmenwertes
a. Pauschale Abschreibung
b. Planmäßige Abschreibung
c. Offene Verrechnung mit den Rücklagen im Konzernabschluss
d. Außerplanmäßige Abschreibung
C. Abbildung immaterieller Vermögenswerte nach IFRS
I. Bilanzierungsfähigkeit immaterieller Vermögenswerte
1. Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit immaterieller Vermögeswerte
a. Identifizierbarkeit
b. Verfügungsmacht über das Nutzenpotential
c. Künftiger wirtschaftlicher Nutzen
2. Konkrete Bilanzierungsfähigkeit immaterieller Vermögenswerte
a. Allgemeine Ansatzkriterien
α. Wahrscheinlicher künftiger Nutzenzufluss
β. Zuverlässige Zugangsbewertung
b. Ergänzende Ansatzkriterien für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
α. Forschungsphase
β. Entwicklungsphase
γ. Aufwendungen für die Schaffung einer Internetpräsenz
c. Ansatzvorschriften für den Geschäfts- oder Firmenwert
II. Zugangsbewertung immaterieller Vermögenswerte
1. Einzelanschaffung
2. Erwerb im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses
3. Erwerb durch Zuwendung der öffentlichen Hand
4. Tausch von Vermögenswerten
5. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
6. Verteilung des Goodwill auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten
III. Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte
1. Planmäßige Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte
a. Anschaffungs- oder Herstellungskostenmethode (Cost Model)
α. Bestimmung der Nutzungsdauer
β. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer
γ. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer
b. Neubewertungsmethode (Revaluation Model)
2. Außerplanmäßige Folgebewertung - Wertminderungstest
a. Auslöser eines Wertminderungstests
b. Quantifizierung einer Wertminderung
α. Erzielbarer Betrag als Wertmaßstab
β. Nettoveräußerungspreis
γ. Nutzungswert
c. Bilanzielle Erfassung einer Wertminderung
d. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten ohne Goodwill
e. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten mit Goodwill
f. Wertaufholung
D. Schlussbetrachtung
Die vorliegende Diplomarbeit untersucht die unterschiedlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens unter Berücksichtigung des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS). Ziel ist es, die Diskrepanzen bei der Aktivierungsfähigkeit und Bewertung dieser Güter sowie den Einfluss der Internationalisierung der Rechnungslegung auf die Berichterstattung deutscher Unternehmen aufzuzeigen.
III. Charakterisierung immaterieller Güter
Weder in Deutschland noch international existiert eine einheitliche Definition für immaterielle Güter. Im wörtlichen Sinne wird als immateriell alles „Nichtkörperliche“, „Stofflose“ und „Geistige“ angesehen. Eine negative Abgrenzung gegenüber materiellen Werten ergibt folglich, dass immaterielle Werte durch die fehlende physische Substanz gekennzeichnet sind. Dabei lassen sich immaterielle Güter zunächst in rein immaterielle Güter, materialisierte immaterielle Güter und Nominalgüter untergliedern:
Rein immaterielle Güter weisen null physische Substanz auf, wie z.B. das Fachwissen eines Anwalts, das sich in dessen Gedächtnis befindet.
Wenn sich Güter sowohl aus materiellen als auch aus immateriellen Komponenten zusammensetzen, ist für die Klassifizierung die Funktion der körperlichen Komponente ausschlaggebend. Spielt diese nur eine untergeordnete Rolle und übernimmt sie lediglich eine Trägerfunktion zur Manifestation der geistigen Leistung, werden solche Güter insgesamt als immateriell eingestuft. Man spricht dann von materialisierten immateriellen Gütern. Dies trifft beispielsweise auf Musikstücke zu, welche auf einen materiellen Datenträger abgespeichert werden.
Nominalgüter besitzen ebenso wie die rein immateriellen Güter im Normalfall keine physische Substanz. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass diese Güter monetär sind und demzufolge dem finanzwirtschaftlichen Bereich eines Unternehmens zuzuordnen sind, wie es z.B. bei Wertpapieren der Fall ist.
Bilanzrechtlich wird sowohl nach dem deutschen Bilanzrecht als auch nach den Vorschriften der IFRS-Rechnungslegung bei Vermögenswerten, die längerfristig nutzbar sind, zwischen materiellen, immateriellen und finanziellen Vermögenswerten unterschieden.
A. Einführung: Das Kapitel beleuchtet den Bedeutungsgewinn immaterieller Vermögenswerte und die Notwendigkeit der Internationalisierung der Rechnungslegung für deutsche Unternehmen.
B. Abbildung immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB: Es werden die handelsrechtlichen Grundsätze zur Bilanzierungsfähigkeit, Zugangsbewertung und Folgebewertung immaterieller Vermögensgegenstände sowie die Besonderheiten des derivativen Firmenwerts detailliert erläutert.
C. Abbildung immaterieller Vermögenswerte nach IFRS: Dieses Kapitel analysiert die zweistufige Aktivierungsprüfung sowie die komplexen Regeln zur Bewertung nach IAS 38, einschließlich der Wertminderungstests gemäß IAS 36.
D. Schlussbetrachtung: Die Arbeit vergleicht die Ergebnisse beider Rechnungslegungssysteme und konstatiert einen tendenziell höheren Ausweis immaterieller Vermögenswerte in der IFRS-Bilanz.
Immaterielle Vermögenswerte, HGB, IFRS, Bilanzierung, Bewertung, Goodwill, Anlagevermögen, IAS 38, IAS 36, Wertminderungstest, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Internationalisierung, Rechnungslegung, Unternehmenszusammenschluss.
Die Arbeit befasst sich mit der bilanziellen Behandlung immaterieller Vermögenswerte des Anlagevermögens und analysiert die Unterschiede zwischen den deutschen HGB-Vorschriften und den internationalen Standards (IFRS).
Die Schwerpunkte liegen auf der Bilanzierungsfähigkeit (Ansatz), der Zugangsbewertung und der Folgebewertung von immateriellen Gütern sowie dem spezifischen Umgang mit dem Goodwill.
Das Ziel ist die Gegenüberstellung der teils konträren Regelungssysteme des HGB und IFRS vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung immaterieller Werte für den Unternehmenswert.
Die Arbeit stützt sich auf eine detaillierte literatur- und rechtsbasierte Analyse der jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften (HGB, IAS/IFRS) und vergleicht diese systematisch.
Der Hauptteil erörtert in Teil B die HGB-Regelungen (Bilanzierung, Abschreibung, Firmenwert) und in Teil C die komplexen IFRS-Vorgaben für immaterielle Werte.
Die wesentlichen Begriffe sind Immaterielle Vermögenswerte, HGB, IFRS, Goodwill, Anschaffungskosten und Wertminderungstest.
Sie ist entscheidend für die Aktivierungspflicht: Während Forschungskosten sofort aufwandswirksam zu erfassen sind, können Entwicklungskosten unter strikten Voraussetzungen aktiviert werden.
Nach HGB ist der Goodwill planmäßig abschreibbar, während er unter IFRS nicht mehr planmäßig abgeschrieben werden darf, sondern jährlich einem obligatorischen Wertminderungstest (Impairment Test) unterliegt.
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