Diplomarbeit, 2005
51 Seiten, Note: 2,5
1 EINLEITUNG
2 RECHTSRAHMEN DER ABWASSERBESEITIGUNG
2.1 Die Bedeutung der Abwasserbeseitigungspflicht
2.1.1 Der Allgemeinwohlvorbehalt des § 18 a Abs. 1 WHG
2.1.2 Die Träger der Abwasserbeseitigungspflicht
2.2 Ordnungsrechtliche Sanierungsverfügung zur Wiederherstellung eines funktionsfähigen Kanalnetzes
2.2.1 Vorbemerkung
2.2.2 Verstoß gegen § 18 a Abs. 1 WHG
2.2.3 Verstoß gegen § 18 b WHG
2.2.4 Verstoß gegen § 324 StGB
2.3 Das Grundprinzip der Eigenkontrolle
3 DER ZUSTAND DER KANALISATION
3.1 Der Zustand der Kanalisation in Deutschland
3.1.2 Die Altersverteilung der Kanäle
3.1.3 Die Profil- und Querschittsverteilung der Kanäle
3.1.4 Der Untersuchungsgrad der Kanalisation
3.1.5 Der Sanierungsbedarf der öffentlichen Kanalisation
3.1.6 Die Schadensbilder an Kanalnetzen
3.1.7 Die Kosten für die Sanierung der öffentlichen Kanalisation
3.2 Der Zustand der Kanalisation in Berlin
3.2.1 Der Netzbestand der Berliner Wasserbetriebe
3.2.2 Die Altersverteilung der Kanäle
3.2.3 Die Materialverteilung der Kanäle
3.2.4 Die Profil- und Querschnittsverteilung der Kanäle
3.2.5 Der Untersuchungsgrad der Berliner Wasserbetriebe
3.2.6 Die Schadensbilder der Berliner Kanalisation
3.2.7 Die Sanierung der Berliner Kanalisation
4 GRUNDLAGEN FÜR KANALNETZSANIERUNG
4.1 Instandhaltung
4.2 Wartung
4.2.1 Allgemeines
4.2.2 Reinigungsverfahren
4.3 Inspektion
4.3.1 Allgemeines
4.3.2 Bestimmung der Inspektionsfristen
4.3.3 Inspektion der Leitungstrasse
4.3.4 Inneninspektion
4.3.4.1 Optische Inspektion
4.3.4.2 Grundprinzip des Kanalfernsehens
4.3.4.3 Quantitative Zustandserfassung
4.3.4.4 Dokumentation
4.3.5 Außeninspektion
4.3.6 Untersuchungen nach DIN EN 752 Teil 5
4.3.6.1 Hydraulische Untersuchungen
4.3.6.2 Umweltrelevante Untersuchungen
4.4 Schadensbeobachtungen innerhalb eines Entwässerungskanals
4.4.1 Schadensgruppen
4.4.2 Erfassung der Schäden durch EDV
4.4.3 Schadensklassifizierung
4.4.3.1 Ein Modell zur Schadensklassifizierung der Kanal-Müller-Gruppe
4.4.3.2 Anwenderrichtlinie der ehemaligen DDR
4.4.3.3 Verfahrensmodell nach Sawatzki
4.4.3.4 Die bauliche Zustandsbewertung
4.4.3.5 Die Einbindung äußerer Randbedingungen
4.4.3.6 Verknüpfung der Bewertungsklassen
4.4.4 Zustandsklassifizierung
4.5 Schadensbehebung
4.5.2 Auswahl eines Verfahrens zur Schadensbehebung
4.5.3 Verfahren zur Schadensbehebung
4.5.4 Berücksichtigung der Nutzungsdauer
5 EINFÜHRUNG IN DIE BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNGSWEISE
5.1 Betriebliche Organisationsformen im Rahmen der Abwasserbeseitigung
5.1.1 Öffentlich-rechtliche Modelle
5.1.1.1 Der Regiebetrieb
5.1.1.2 Der Eigenbetrieb
5.1.1.3 Die Anstalt des öffentlichen Rechts
5.1.1.4 Der Zweckverband
5.1.2 Privatrechtliche Modelle
5.1.2.1 Die Eigengesellschaft
5.1.2.2 Das Betreibermodell
5.2 Die Kosten der Abwasserentsorgung
5.2.1 Die kommunalen Einnahmen
5.2.2 Der betriebswirtschaftliche Kosten- und Aufwandsbegriff
5.2.3 Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
5.2.4 Die Wertminderung bei Kanalanlagen
5.2.5 Die kalkulatorische Kosten
5.2.5.1 Die kalkulatorischen im Verhältnis zu den bilanziellen Abschreibungen
5.2.5.2 Die kalkulatorische Zinsen
6 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
Ziel dieser Arbeit ist es, den rechtlichen und organisatorischen Rahmen aufzuzeigen, in dem Sanierungsentscheidungen für Entwässerungsanlagen getroffen werden. Angesichts der alternden Kanalinfrastruktur und des zunehmenden Kostendrucks analysiert die Autorin die notwendigen technischen Grundlagen der Instandhaltung sowie die betriebswirtschaftlichen Implikationen, um eine fundierte Basis für zukünftige Sanierungsplanungen zu schaffen.
4.3.4.1 Optische Inspektion
Heutiger Standard für die qualitative Erfassung des baulichen Zustands bei der Inneninspektion ist die optische Inspektion. Hierbei können im Wesentlichen erfasst werden [15]:
• Abzweige
• Abflusshindernisse
• größere Lageabweichungen
• mechanischer Verschleiß
• Innenkorrosion
• Verformungen
• Risse
• Rohrverbindungen und Fugen
• Grundwasserinfiltration.
Die optische Inspektion liefert u. a. jedoch keine Aussagen über die Dichtheit der Leitungen. Hierfür sind quantitative Inspektionsmethoden notwendig (siehe 3.3.4.2.) [15]. In Bauwerken der Ortsentwässerung, wie z. B. Schächte, Regenrückhaltebecken und in begehbaren Kanälen erfolgt die optische Inspektion durch direkte Inaugenscheinnahme. Entsprechend den "Sicherheitsregeln des Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand" (GUV 17.6) ist eine Inaugenscheinnahme durch Bekriechen oder Begehen bei Kreisprofilen ab DN 900 bzw. bei Eiprofilen bei einer Höhe von 1000 mm zulässig [16]. Im nichtbegehbaren Bereich setzt man neben Kanalspiegelungen, Kanalfotographie und Kanalfilmaufnahmen fast ausschließlich Kanalfernsehen ein [15]. Die Kanalspiegelung hat gegenüber dem Kanalfernsehen den Nachteil, dass Lageabweichungen, Querschnittsverformungen, Abflusshindernisse oder Einstürze nicht oder nur unzureichend lokalisiert werden können. Für Voruntersuchungen ist sie jedoch geeignet. Die Kanalphotographie und Kanalfilmaufnahmen kommen kaum noch zur Anwendung, weil zum einen bei ihrem Einsatz Inspektionsprotokolle erst nach Vorliegen der Bilder erstellt werden können und zum anderen die Überprüfung der Bildqualität vor Ort nicht möglich ist. Eine schlechte Qualität der Aufnahmen kann eine nochmalige Untersuchung notwendig werden lassen, was nicht zu vertreten wäre.
1 EINLEITUNG: Darstellung des Optimierungsproblems zwischen technischer Notwendigkeit und betriebswirtschaftlicher Planung bei der Sanierung von Entwässerungsanlagen.
2 RECHTSRAHMEN DER ABWASSERBESEITIGUNG: Analyse der gesetzlichen Verpflichtungen der Betreiber zur Instandhaltung und Schadensbehebung auf Basis des Wasserhaushaltsgesetzes.
3 DER ZUSTAND DER KANALISATION: Umfassender Überblick über den Sanierungsbedarf anhand der bundesweiten ATV-Umfrage sowie einer detaillierten Analyse des Berliner Kanalnetzes.
4 GRUNDLAGEN FÜR KANALNETZSANIERUNG: Erläuterung der technischen Maßnahmen wie Wartung, Inspektion, Schadensklassifizierung und der Auswahl von Verfahren zur Schadensbehebung.
5 EINFÜHRUNG IN DIE BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNGSWEISE: Diskussion möglicher Organisationsformen der Abwasserbeseitigung und der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung, insbesondere kalkulatorischer Abschreibungen.
6 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK: Zusammenfassung der Notwendigkeit einer betriebswirtschaftlich gestützten Sanierungsplanung unter Nutzung von EDV-Instrumenten.
Kanalsanierung, Entwässerungsanlagen, Instandhaltung, Schadensklassifizierung, Inspektion, Abwasserbeseitigung, Betriebswirtschaft, kalkulatorische Kosten, Kanalnetzzustand, Sanierungsplanung, Kanalfernsehen, Nutzungsdauer, Wertermittlung, Eigenkontrolle, Infrastrukturmanagement
Die Arbeit untersucht die Wechselwirkungen zwischen technischen Anforderungen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Sanierung öffentlicher Kanalnetze.
Die zentralen Themen sind der rechtliche Kontext, der aktuelle Zustand der Kanalisation, technische Verfahren zur Zustandsermittlung sowie die wirtschaftliche Planung und Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen.
Ziel ist es, die Umwelt darzustellen, in der Sanierungsentscheidungen getroffen werden müssen, um eine Basis für eine zielgerichtete und wirtschaftliche Instandhaltungsstrategie zu schaffen.
Die Autorin nutzt eine Literaturanalyse sowie die Auswertung statistischer Daten (insbesondere der ATV-Umfrage) und Fallbeispiele wie die der Berliner Wasserbetriebe.
Der Hauptteil gliedert sich in eine technische Analyse der Instandhaltung und Zustandserfassung sowie eine betriebswirtschaftliche Einführung, die Organisationsmodelle und Kostenstrukturen (insbesondere Abschreibungen) beleuchtet.
Kernbegriffe sind Kanalsanierung, Instandhaltung, Schadensklassifizierung, Betriebswirtschaft sowie rechtliche Rahmenbedingungen wie das Wasserhaushaltsgesetz.
Schäden in diesem Bereich treten häufiger und ausgeprägter auf, was auf mangelhafte Instandhaltungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR zurückzuführen ist und bei der Priorisierung der Sanierung beachtet werden muss.
Sie dient der Verknüpfung der Bewertungsklassen I (baulicher Zustand) und II (äußere Randbedingungen) und bildet die fundierte Basis für die Prioritätenfestsetzung bei Sanierungsmaßnahmen.
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