Diplomarbeit, 2005
84 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
1.1 Einführung
1.2 Gang der Untersuchung
2. Rechtsform und rechtliche Rahmenbedingungen der Limited
2.1 Internationale Systeme der Rechtsordnungen
2.1.1 Sitztheorie
2.1.2 Gründungstheorie
2.1.3 Von der Sitz- zur Gründungstheorie
2.2 Rechtliche Probleme
2.2.1 Anzuwendendes Recht
2.2.1.1 Rechts- und Parteifähigkeit
2.2.1.2 Innergesellschaftliche Rechtsfragen
2.2.1.3 Außergesellschaftliche Rechtsfragen
2.2.1.3.1 Insolvenzrecht
2.2.1.3.2 Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
2.2.2 Eintragung ins Handelsregister
2.2.3 Gewerberechtliche Anzeigepflicht
2.2.4 IHK – Mitgliedschaft
2.2.5 Gerichtsstand
2.2.6 Disqualifizierung von Geschäftsführern
3. Die laufende Besteuerung der Limited und ihrer Anteilseigner
3.1 Einführung in das Internationale Steuerrecht
3.1.1 Prinzipien im Internationalen Steuerrecht
3.1.2 Problematik der internationalen Doppelbesteuerung
3.1.3 Lösungsmöglichkeiten der Doppelbesteuerung
3.1.4 Möglichkeiten der Vermeidung von Doppelbesteuerungen im DBA
3.1.4.1 Anrechnungsmethode
3.1.4.1.1 Unbeschränkte Anrechnung
3.1.4.1.2 Beschränkte Anrechnung
3.1.4.1.3 Direkte Anrechnung
3.1.4.1.4 Indirekte Anrechnung
3.1.4.2 Freistellungsmethode
3.1.4.2.1 Unbeschränkte Freistellung
3.1.4.2.2 Beschränkte Freistellung
3.2 Das Problem der Doppelbesteuerung bei der Limited
3.2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht in Großbritannien
3.2.2 Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
3.2.3 Lösung des Problems der Doppelbesteuerung
3.2.4 Maßgeblichkeit der DBAs für die nationalen Steuerrechte
3.3 Die steuerliche Behandlung der Limited und ihrer Betriebsstätten
3.3.1 Begriffsbestimmungen
3.3.1.1 Geschäftsleitung
3.3.1.2 Betriebsstätte
3.3.2 Die Limited mit ausschließlicher Geschäftstätigkeit in Deutschland
3.3.2.1 Die Besteuerung und Publizitätspflichten in Deutschland
3.3.2.1.1 Körperschaftsteuer
3.3.2.1.2 Gewerbesteuer
3.3.2.1.3 Publizitätspflichten beim Handelsregister
3.3.2.2 Die Besteuerung und Erklärungspflichten in Großbritannien
3.3.2.2.1 Besteuerung
3.3.2.2.2 Steuererklärungspflicht
3.3.2.2.3 Publizitätspflichten beim Companies House
3.3.3 Die Limited mit Geschäftstätigkeit in Großbritannien und Deutschland
3.3.3.1 Die Besteuerung der Limited mit Geschäftsleitung in Großbritannien und deutscher Betriebsstätte
3.3.3.1.1 Die Besteuerung und Publizitätspflichten in Deutschland
3.3.3.1.1.1 Körperschaftsteuer
3.3.3.1.1.2 Gewerbesteuer
3.3.3.1.1.2 Publizitätspflichten beim Handelsregister
3.3.3.1.2 Die Besteuerung und Erklärungspflichten in Großbritannien
3.3.3.1.2.1 Körperschaftsteuer
3.3.3.1.2.2 Gemeindliche Immobiliensteuer
3.3.3.1.2.3 Steuererklärungspflichten
3.3.3.1.3 Bestimmung und Zuordnung des steuerlichen Gewinns zwischen Stammhaus und Betriebsstätte einer Limited
3.3.3.1.3.1 Die indirekte Methode
3.3.3.1.3.2 Die direkte Methode
3.3.3.2 Die Besteuerung der Limited mit Geschäftsleitung in Deutschland und britischer Betriebsstätte
3.3.3.2.1 Die Besteuerung in Deutschland
3.3.3.2.1.1 Körperschaftsteuer
3.3.3.2.1.2 Gewerbesteuer
3.3.3.2.2 Die Besteuerung in Großbritannien
3.3.4 Die Limited mit ausschließlicher Geschäftstätigkeit in Großbritannien
3.3.5 Zusammenfassung
3.4 Die Besteuerung der Anteilseigner einer Limited und sonstiger Leistungsempfänger
3.4.1 Die Besteuerung der Anteilseigner einer Limited
3.4.1.1 Voraussetzungen für eine Gewinnausschüttung
3.4.1.2 Die Besteuerung von Dividenden
3.4.1.2.1 Die Besteuerung von Dividenden bei natürlichen Personen
3.4.1.2.1.1 Sitz der Limited in Deutschland
3.4.1.2.1.2 Sitz der Limited in Großbritannien
3.4.1.2.1.3 Betriebsstättendividende
3.4.1.2.2 Die Besteuerung von Dividenden bei Kapitalgesellschaften
3.4.1.2.2.1 Sitz der Limited in Deutschland
3.4.1.2.2.2 Sitz der Limited in Großbritannien
3.4.2 Die Besteuerung der Einkünfte des Direktors und der Arbeitnehmer einer Limited
3.4.3 Die Besteuerung von Zinsen und Lizenzgebühren
3.4.4 Die Besteuerung von sonstigen Vergütungen
3.4.5 Zusammenfassung
3.5 Die Besteuerung von Tochtergesellschaften
3.5.1 Die Besteuerung der Einkünfte von Tochtergesellschaften
3.5.2 Gewinnermittlung von Tochtergesellschaften in Deutschland
3.6 Die Besteuerung von Holdinggesellschaften
3.6.1 Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in Holdinggesellschaften
3.6.1.1 Holdingstandort Großbritannien
3.6.1.2 Holdingstandort Deutschland
3.6.2 Die Besteuerung von Dividenden in Holdinggesellschaften
3.6.3 Zusammenfassung
3.7 Die Besteuerung der Limited & Co. KG
4. Probleme und Sonderfälle bei der Besteuerung einer Limited
4.1 Grenzüberschreitende Verlustverrechnung
4.2 Die Organschaft bei einer Limited
4.2.1 Die körperschaftsteuerliche Organschaft einer Limited
4.2.1.1 Die Limited als körperschaftsteuerliche Organträgerin
4.2.1.2 Die Limited als körperschaftsteuerliche Organgesellschaft
4.2.2 Die gewerbesteuerliche Organschaft einer Limited
4.3 Besteuerung bei Beendigung im Zusammenhang mit einer Limited
4.3.1 Wegzug der Gesellschaft ins Ausland
4.3.1.1 Besteuerung auf Gesellschaftsebene
4.3.1.2 Besteuerung auf Gesellschafterebene
4.3.2 Veräußerung
4.3.2.1 Stempelsteuer
4.3.2.2 Veräußerung von Anteilen einer in Deutschland ansässigen Limited
4.3.2.2.1 Veräußerer ist eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person
4.3.2.2.1.1 Anteile befinden sich im Betriebsvermögen
4.3.2.2.1.2 Anteile befinden sich im Privatvermögen
4.3.2.2.2 Veräußerer ist eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft
4.3.2.3 Veräußerung von Anteilen einer in Großbritannien ansässigen Limited
4.3.2.3.1 Veräußerer ist eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person
4.3.2.3.2 Veräußerer ist eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft
4.3.3 Umwandlungsmaßnahmen
4.3.4 Auflösung und Abwicklung
4.4 Erb- und Senkungsauseinandersetzungen
5. Fazit
Die Diplomarbeit analysiert die ertragssteuerliche Behandlung der britischen „Private Company Limited by Shares“ (Limited) mit operativen Aktivitäten in Deutschland. Ziel ist es, die steuerlichen Konsequenzen für die Limited, ihre Anteilseigner und weitere Leistungsempfänger unter Berücksichtigung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu beleuchten und aufzuzeigen, ob der Einsatz dieser Rechtsform gegenüber einer inländischen GmbH signifikante steuerliche Vorteile bietet.
2.1 Internationale Systeme der Rechtsordnungen
Die Rechtsordnung einer Gesellschaft bestimmt sich nach dem internationalen Gesellschaftsrecht. International sind die entsprechenden Rechtsordnungen allerdings nicht einheitlich. Im Wesentlichen lassen sich zwei Systeme unterscheiden: die Sitztheorie, welche beispielsweise bisher in Deutschland angewendet wird und die Gründungstheorie, die zum Beispiel in Großbritannien Anwendung findet.
2.1.1 Sitztheorie
Bei der Sitztheorie richtet sich die Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft nach dem Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Verwaltungssitz bzw. ihre Geschäftsleitung hat. Das Gesellschafterstatut bestimmt demnach alle Rechtsbeziehungen, die das Innen- und Außenverhältnis betreffen. Eine nach ausländischem Recht gegründete Gesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland wurde somit bis zum Urteil im Fall Überseering nach deutschem Recht beurteilt. Dadurch verloren diese Gesellschaften ihre Rechtsfähigkeit und damit auch ihre steuerliche Subjektfähigkeit bei Verlegung ihrer Geschäftsleitung nach Deutschland. Eine identitätswahrende Verlegung der Geschäftsleitung über die Grenzen hinweg war somit nicht möglich. Sofern eine Neugründung im Inland unterblieb, wurden die Gesellschaften als nicht rechtsfähig behandelt und in eine deutsche Personengesellschaft umqualifiziert.
2.1.2 Gründungstheorie
Bei der Gründungstheorie wird das Gesellschafterstatut und damit die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft nach dem Recht des Staates bestimmt, in dem die Gesellschaft gegründet wurde. Gründungstheoriestaaten erkennen die Rechtsfähigkeit einer nach ausländischem Recht wirksamen gegründeten Gesellschaft auch im Inland an. Somit bleibt die Rechtsfähigkeit grundsätzlich erhalten, sodass eine identitätswahrende Verlegung der Geschäftsleitung über die Grenzen hinaus möglich ist.
1. Einleitung: Einführung in die Rechtswahlfreiheit von EU-Gesellschaften und Darstellung des Schwerpunkts auf der britischen Limited mit Aktivitäten in Deutschland.
2. Rechtsform und rechtliche Rahmenbedingungen der Limited: Erläuterung der internationalen Rechtsordnungssysteme und spezifischer rechtlicher Problemfelder wie Insolvenzrecht, Handelsregistereintragung und Geschäftsführerhaftung.
3. Die laufende Besteuerung der Limited und ihrer Anteilseigner: Umfassende Analyse der steuerlichen Behandlung der Limited, unterteilt nach Betriebsstätten-Standorten, sowie der Besteuerung von Anteilseignern und Tochtergesellschaften.
4. Probleme und Sonderfälle bei der Besteuerung einer Limited: Betrachtung komplexer Aspekte wie grenzüberschreitende Verlustverrechnung, Organschaft sowie steuerliche Folgen bei Beendigung oder Veräußerung der Limited.
5. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der steuerlichen Situation der Limited, die weitgehend einer GmbH gleichgestellt ist, und Ausblick auf die zukünftige Entwicklung im Zuge der GmbH-Reform.
Private Company Limited by Shares, Limited, Internationales Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen, DBA, Betriebsstätte, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Sitztheorie, Gründungstheorie, Doppelbesteuerung, Anteilseignerbesteuerung, Holdinggesellschaft, Verlustverrechnung, Organschaft.
Die Arbeit befasst sich mit der ertragssteuerlichen Behandlung der britischen „Private Company Limited by Shares“, wenn diese in Deutschland operativ tätig ist.
Die Schwerpunkte liegen auf der gesellschaftsrechtlichen Einordnung, der laufenden Besteuerung unter Anwendung des DBA Deutschland/Großbritannien sowie speziellen steuerlichen Problemen bei Holdingstrukturen oder Organschaften.
Das primäre Ziel ist es zu untersuchen, ob die Limited für in Deutschland tätige Unternehmen steuerliche Vorteile gegenüber der klassischen deutschen GmbH bietet.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse steuerrechtlicher Grundlagen, aktueller EuGH-Urteile zur Niederlassungsfreiheit und der Auswertung bestehender Doppelbesteuerungsabkommen.
Im Hauptteil (Kapitel 3 und 4) erfolgt eine detaillierte Darstellung der laufenden Besteuerung für verschiedene Betriebsstätten-Konstellationen sowie die Analyse der Anteilseignerbesteuerung und Sonderfälle bei Beendigung oder Veräußerung.
Die zentralen Schlagworte sind Limited, Internationales Steuerrecht, Doppelbesteuerung, Betriebsstätte und Körperschaftsteuer.
Sie dient dazu, bei einer Doppelansässigkeit der Gesellschaft festzulegen, in welchem Staat die steuerliche Ansässigkeit liegt, um so die Doppelbesteuerung des Gewinns zu vermeiden.
Da die Limited aus steuerlicher Sicht einer GmbH weitgehend gleichgestellt ist und bei reiner Inlandsaktivität keine signifikanten steuerlichen Vorteile gegenüber der GmbH erkennbar sind.
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