Diplomarbeit, 2005
136 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
1.1 Die Liberalisierung des deutschen Strommarktes
1.2 Die Akteure im liberalisierten Markt
1.3 Die neuen Geschäftsvorfälle
1.4 Ziel der Diplomarbeit
1.5 Gang der Untersuchung
2. Übersicht und Analyse der Institutionen und Marktspielregeln
2.1 Energiewirtschaftliche Vereinigungen
2.1.1 Verband der Elektrizitätswirtschaft e. V. (VDEW)
2.1.2 Verband der Netzbetreiber- e. V. beim VDEW (VDN)
2.1.3 Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
2.1.4 Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger in Deutschland e. V. (VRE)
2.1.5 Bundesverband neuer Energieanbieter (BNE)
2.1.6 Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.-Berlin (BDI)
2.1.7 Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK)
2.1.8 Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)
2.1.9 Bundesverband der Energieabnehmer (VEA)
2.1.10 Weitere Verbände und Vereinigungen und Ministerien
2.2 EU–Richtlinie 96/92/EG (RiLi 96/92)
2.3 Beschleunigungsrichtlinie 2003/54/EG
2.4 Energiewirtschaftliche Gesetze und Verordnungen Status Quo
2.4.1 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz)
2.4.2 Stromsteuergesetz (StromStG)
2.4.3 Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft–Wäre–Kopplung (Krafft–Wärme–Kopplungsgesetz)
2.4.4 Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare–Energien–Gesetz EEG)
2.4.5 Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
2.4.6 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)
2.5 Energiewirtschaftliche Regelungen
2.5.1 Verbändevereinbarung II plus
2.5.2 Netz Codes
2.5.2.1 Transmission Code
2.5.2.2 Distribution Code
2.5.2.3 Metering Code
2.5.3 Best-Practice-Empfehlungen
2.5.3.1 Anwendungsgrenze für Lastprofile im synthetischen Lastprofilverfahren
2.5.3.2 Ein- und Auszüge (von Stromkunden)
2.5.3.3 Fristen für Lieferantenwechsel und Kriterien zu Lieferstellenidentifizierung
2.5.3.4 Datenformate und Vorlage von Originaldokumenten
2.5.4 Projektgruppe Datenaustausch und Mengen-bilanzierung (DUM): künftiges Kapitel 5 der in Arbeit befindlichen Richtlinie zu Datenaustausch und Mengenbilanzierung
2.6 Geplante Erneuerungen der Gesetze und Verordnungen
2.6.1 Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG)
2.6.2 Entwurf einer Netzzugangsverordnung (NZV)
2.6.3 Entwurf einer Netzentgeltverordnung( NEV)
2.6.4 Entwurf der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitäsversorgung in Niederspannung (AvBelt Netzanschluss)
2.6.5 Entwurf der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsbelieferung von Tarifkunden (AVBelt Tarifkunden)
3. Geschäftsvorfälle und deren Schwachstellen
3.1 Übersicht Standardgeschäftsvorfälle
3.1.1 Lieferantenwechlsel
3.2 Kündigung des Stromliefervertrages beim bisherigen Lieferanten
3.2.1 Detaillierte Beschreibung
3.2.2 Mögliche Probleme und Schwachstellen
3.2.3 Vollständigkeit und Verbindlichkeit der Regelungen
3.3 Anmeldung eines Kunden
3.3.1 Detaillierte Beschreibung
3.3.2 Mögliche Probleme und Schwachstellen
3.3.3 Vollständigkeit und Verbindlichkeit der Regelungen
3.4 Abmeldung eines Kunden
3.4.1 Detaillierte Beschreibung
3.4.2 Mögliche Probleme und Schwachstellen
3.4.3 Vollständigkeit und Verbindlichkeit der Regelungen
3.5 Übergreifendes Thema Datenaustausch
3.5.1 Datenaustauschformate
3.5.2 Transferwege
3.5.3 Probleme und Schwachstellen bei Datenaustausch- formaten und Transferwegen
3.5.4 Vollständigkeit und Verbindlichkeit der Regelungen
4. Zukünftige mögliche Entwicklungen
4.1 Notwendigkeit zusätzlicher gesetzlicher Regelungen und Verordnungen
4.2 Rolle des Regulators und der EU Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Postwesen (RegTP)
4.3 Mögliche Dienstleistungen zur Vereinfachung des Wechselprozesses
4.4 Europaweiter Wettbewerb
Die Arbeit untersucht ausgewählte Geschäftsvorfälle im liberalisierten deutschen Strommarkt, um Schwachstellen in der Abwicklung sowie Lücken in der aktuellen Gesetzgebung aufzudecken. Das primäre Ziel ist es, den Regulierungsbedarf zur Sicherung eines fairen und effizienten Wettbewerbs zu ermitteln und zukünftige Entwicklungen sowie die Rolle einer Regulierungsinstanz zu beleuchten.
3.2.1 Detaillierte Beschreibung
Spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Belieferungstermin des Kunden sollte dieser mit allen erforderlichen Daten und Informationen aus dem neuen Stromliefervertrag im System des neuen Lieferanten angelegt werden.
Wenn vom Kunden gewünscht, wird dessen bisheriger Stromliefervertrag daraufhin vom neuen Lieferanten bei seinem Vorversorger gekündigt. Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung dar und kann auch im Auftrag eines Dritten ausgesprochen werden. Der Kunde hat aber grundsätzlich auch die Möglichkeit selbst bei seinem bisherigen Lieferanten zu kündigen.
Soll die Kündigung im Auftrag des Kunden vom neuen Lieferanten ausgesprochen werden, muss der Kunde seinen neuen Lieferanten gemäß § 167 Abs. I BGB beauftragen in seinem Namen zu kündigen. Hierfür bedarf es gemäß § 174 BGB einer Originalvollmacht des Kunden, da der Vorversorger die Kündigung sonst aufgrund der mangelnden Originalvollmacht ablehnen kann.
Eine Variante kann sein, dass der Kunde bei Vertragsabschluss eine so genannte Auftragskarte unterschreibt, die die Vollmacht für den neuen Lieferanten bereits beinhaltet. Da die Vollmacht in diesem Fall schon in den Vertrag integriert ist, muss der neue Lieferant seinen Originalvertrag mit dem Kunden an den Vorversorger schicken, um die Originalvollmacht vorzulegen.
1. Einleitung: Diese Einleitung beschreibt die Liberalisierung des deutschen Strommarktes seit 1998, führt die neuen Marktteilnehmer ein und erläutert die daraus resultierenden Geschäftsvorfälle bei Kundenwechseln.
2. Übersicht und Analyse der Institutionen und Marktspielregeln: Das Kapitel analysiert die Rollen verschiedener Verbände und Institutionen sowie die bestehenden Rechtsgrundlagen und Empfehlungen, die den liberalisierten Strommarkt strukturieren.
3. Geschäftsvorfälle und deren Schwachstellen: Dieser Teil untersucht detailliert die Abwicklung von Standardgeschäftsvorfällen wie Kündigung, Anmeldung und Abmeldung und deckt Schwachstellen in Prozessen und Regelungen auf.
4. Zukünftige mögliche Entwicklungen: Das abschließende Kapitel diskutiert den Bedarf an neuen gesetzlichen Regelungen, die Rolle einer Regulierungsbehörde und die Herausforderungen einer europäischen Marktintegration.
Strommarkt, Liberalisierung, Lieferantenwechsel, Netznutzung, Energiewirtschaftsgesetz, Kündigung, Anmeldung, Abmeldung, Marktspielregeln, Datenaustausch, Regulierungsbehörde, Wettbewerb, Stromliefervertrag, Netzbetreiber, Standardisierung.
Die Arbeit untersucht die Herausforderungen und Geschäftsvorfälle, die im liberalisierten deutschen Strommarkt auftreten, insbesondere bei Lieferanten- bzw. Kundenwechseln.
Zu den zentralen Themen gehören die Analyse der Marktstruktur, die Rolle von Verbänden, bestehende Gesetze und Verordnungen sowie die Identifizierung von Schwachstellen in den operativen Abwicklungsprozessen.
Ziel ist es, Unklarheiten und Probleme bei Kundenwechseln innerhalb der EnBW AG aufzudecken, den zusätzlichen Regelungsbedarf zu ermitteln und zukünftige Entwicklungen im Markt zu beleuchten.
Die Arbeit basiert auf einer umfangreichen Analyse von Gesetzen, Verordnungen und Best-Practice-Empfehlungen sowie auf einer Reihe von Experteninterviews mit Fachleuten der EnBW.
Im Hauptteil werden zunächst die Institutionen und Rahmenbedingungen analysiert. Danach erfolgt eine detaillierte Betrachtung der Prozesse Kündigung, Anmeldung und Abmeldung sowie die Herausforderungen des Datenaustauschs.
Wichtige Begriffe sind Liberalisierung, Lieferantenwechsel, Netznutzung, Energiewirtschaftsgesetz, Marktspielregeln, Datenaustausch und Regulierungsbehörde.
Die Vollmacht ist rechtlich entscheidend, da ohne eine Originalvollmacht nach § 174 BGB der Vorversorger eine Kündigung im Auftrag Dritter oft ablehnt, was den Wechselprozess verzögert.
Sie führt dazu, dass Kündigungen an falsche, regional zuständige Niederlassungen geschickt werden, was zu zeitlichen Verzögerungen und einer Nicht-Bearbeitung durch den Vorversorger führen kann.
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