Masterarbeit, 2005
78 Seiten, Note: 1,5
Diese Masterarbeit beschäftigt sich mit der Harmonisierung des Asylverfahrensrechts innerhalb der Europäischen Union. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Gestaltung eines Gemeinsamen Europäischen Asylverfahrens zu leisten.
Die Arbeit beginnt mit einem Vergleich der Asylverfahren in ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dieser Vergleich verdeutlicht die großen Unterschiede in den nationalen Asylverfahren und die Herausforderungen, die sich daraus für die Harmonisierung des Asylverfahrensrechts ergeben.
Anschließend wird die historische Entwicklung der europäischen Asylpolitik bis zum Vertrag von Amsterdam dargestellt. Dabei werden die Anfänge der europäischen Zusammenarbeit in diesem Bereich, die Entwicklung des Dubliner Übereinkommens und die Bedeutung des Vertrages von Maastricht beleuchtet.
Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der Asylpolitik seit dem Vertrag von Amsterdam. Es werden die rechtlichen Regelungen im Vertrag von Amsterdam sowie der Wiener Aktionsplan und die darauf folgenden Beschlüsse des Europäischen Rates in Tampere und Sevilla analysiert.
Im vierten Kapitel werden die Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft aufgrund von Artikel 63 EGV, insbesondere die Dublin II und die EURODAC-Verordnung, sowie die Asylverfahrensrichtlinie und ihre Einzelregelungen behandelt.
Das fünfte Kapitel analysiert den Europäischen Flüchtlingsfonds und seine Rolle bei der Harmonisierung des Asylverfahrens.
Das sechste Kapitel widmet sich den Maßnahmen und Instrumenten, die auf die zukünftige Harmonisierung des Asylverfahrens abzielen, wie z. B. EURASIL, das PHARE-Twinning-Programm und das Aktionsprogramm für Verwaltungszusammenarbeit in den Bereichen Außengrenzen, Visa, Asyl und Einwanderung.
Abschließend werden die Perspektiven für die Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asylverfahrens sowie die damit verbundenen rechtlichen, organisatorischen und praktischen Aspekte diskutiert.
Die Arbeit behandelt die Themen Asylverfahrensrecht, Asylpolitik, Harmonisierung, Europäische Union, Gemeinsames Europäisches Asylverfahren, Dublin II, EURODAC, Asylverfahrensrichtlinie, Europäischer Flüchtlingsfonds, EURASIL, PHARE-Twinning-Programm, Subsidiaritätsprinzip.
Ziel ist die Harmonisierung der Asylverfahren innerhalb der EU, um einheitliche Mindestnormen für die Anerkennung von Flüchtlingen und faire Verfahren in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Sie legt fest, welcher EU-Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, um zu verhindern, dass mehrere Anträge in verschiedenen Ländern gestellt werden (Asyl-Shopping).
EURODAC ist eine Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken von Asylbewerbern, die hilft, die Einhaltung der Dublin-Regeln zu kontrollieren und Mehrfachanträge zu identifizieren.
Dies sind Konzepte zur Beschleunigung von Asylverfahren. Asylanträge von Personen aus diesen Staaten können als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden, wenn dort keine politische Verfolgung droht.
Der Fonds dient der finanziellen Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen und der Harmonisierung der Aufnahmebedingungen in der EU.
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