Diplomarbeit, 2016
25 Seiten, Note: 11
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einführung
B. Kernaussagen Seibt
I. Verschärfung der Sanktionen
II. Erhöhte Gefahr des Binnenregress
III. Haftungsbegrenzung im Anstellungsvertrag
IV. Zusammenfassung
C. Funktionelle Betrachtung der Organhaftung
I. Grundlagen
II. Verhaltenspflichten
III. Kompensation
IV. Zusammenfassung
D. Analyse der Kernaussagen Seibts
I. Existenzbedrohende Haftung möglich?
II. Haftungsdurchsetzung
III. Zwischenergebnis
IV. D&O-Versicherung
V. Art der Haftungsbegrenzung
E. Bewertung
Die Arbeit untersucht, ob eine Begrenzung der Vorstandshaftung im Wege einer sogenannten Halbvermögensschonung notwendig und sinnvoll ist, um Vorstände vor existenzbedrohenden Haftungsgefahren zu schützen und schädliche Fehlanreize zu vermeiden. Dabei wird insbesondere der Vorschlag von Professor Christoph Seibt kritisch unter dem Gesichtspunkt der verhaltenssteuernden Wirkung und der ökonomischen Effizienz beleuchtet.
I. Verschärfung der Sanktionen
Seibt stellt zunächst zutreffend fest, dass die Bußgeldrahmen des neuen Sanktionsrecht drakonisch sind und die Mindestbußgeldrahmen deutlich über den Sanktionsandrohungen des „alten WpHG“ liegen. So liegen die Bußgeldrahmen für Verstöße gegen die Ad-Hoc-Publizität, Verstöße im Bereich des Insiderhandels oder der Marktmanipulationen für juristische Personen bei bis zu 15 Mio. Euro oder 15 % des jährlichen Umsatzes. Dabei ist der umsatzbezogene Bußgeldrahmen immer dann anzuwenden, wenn dies zu einem höheren Bußgeld führt, als bei der summenbezogenen Wertobergrenze. Dies würde im Fall des oben erwähnten Volkswagen-Abgasskandals und einer schuldhaft unterlassenen Ad-Hoc-Mitteilung einen Bußgeldrahmen von bis zu 2% des Umsatzes eröffnen.
Laut dem Geschäftsbericht des Konzerns betrug der Umsatz im Jahr 2016 rund 218 Mrd. Euro, so dass bei tatsächlichen Feststellung eines Verstoßes gegen die Ad-Hoc-Publizität ein Bußgeld von über 4 Mrd. Euro verhängt werden könnte. Vergleicht man diesen Rahmen mit der Ahndung ähnlicher Verstöße durch die BaFin in der Vergangenheit, fällt die von Seibt betonte drakonische Strafverschärfung deutlich ins Auge. Das 1995 gegründete Ordnungswidrigkeitenreferat der BaFin hat rund 4.000 Bußgeldverfahren bearbeitet und in 1.300 Verfahren rechtskräftige Geldbußen ausgesprochen. Dabei wurden laut Recherchen von Sabine Canzler Ad-Hoc-Publizitätsverstöße meist mit sechstelligen Geldbußen belegt. Die Praxis der BaFin der Vergangenheit und das neue Sanktionsregime lassen daher darauf schließen, dass Seibt richtigliegt, wenn er von einem gesteigerten Risiko der existenzbedrohenden Haftung für Organmitglieder ausgeht und dies vorrangig auf die potenzielle Bußgeldhöhe bezieht.
A. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die langjährige Debatte um die Verschärfung der Vorstandshaftung und die Suche nach einer ausgewogenen Lösung zwischen Haftung und unternehmerischem Wagnis.
B. Kernaussagen Seibt: Dieses Kapitel fasst die 20 Thesen von Professor Seibt zusammen, die eine anstellungsvertragliche Haftungsbegrenzung zugunsten der Organmitglieder fordern.
C. Funktionelle Betrachtung der Organhaftung: Es wird die ökonomische Theorie der Organhaftung dargestellt, die primär auf die Verhaltenssteuerung und die Lösung des Agency-Problems ausgerichtet ist.
D. Analyse der Kernaussagen Seibts: Hier werden die Thesen Seibts kritisch hinterfragt, wobei insbesondere die Gefahr einer existenzbedrohenden Haftung und die Wirksamkeit alternativer Haftungsbegrenzungen geprüft werden.
E. Bewertung: Das Fazit bewertet die verschiedenen Lösungswege und plädiert für eine gesetzliche Haftungsbegrenzung als transparentere Alternative zur vertraglichen Regelung.
Vorstandshaftung, Organhaftung, Halbvermögensschonung, Business-Judgement-Rule, Kapitalmarktrecht, Verhaltenssteuerung, Binnenregress, D&O-Versicherung, Agency-Problem, Haftungsbegrenzung, Aktiengesellschaft, Sanktionsrecht, Compliance, Risikoaversion, Schadensersatz.
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob Vorstände vor dem Hintergrund existenzbedrohender Haftungsgefahren, insbesondere durch drakonische Bußgelder im Kapitalmarktrecht, rechtlich geschützt werden sollten.
Zu den Kernbereichen zählen die Vorstandshaftung, die Rolle des Aufsichtsrats, die ökonomischen Grundlagen der Verhaltenssteuerung bei Aktiengesellschaften sowie die Möglichkeiten und Grenzen von Haftungsbegrenzungen.
Ziel ist es, die Vorschläge von Professor Seibt zur Halbvermögensschonung zu analysieren und zu prüfen, ob diese oder andere Konzepte wie gesetzliche Haftungsobergrenzen geeignet sind, um Fehlanreize für Vorstände zu korrigieren.
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die durch ökonomische Perspektiven und Erkenntnisse der Verhaltensökonomie ergänzt wird, um die Wirkungsweise von Haftungssanktionen zu bewerten.
Der Hauptteil analysiert die aktuelle Haftungssituation, die theoretische Begründung der Organhaftung, die Kritik an den bisherigen Durchsetzungsmechanismen und die Eignung verschiedener Begrenzungsmodelle (Vertrag, Satzung, Gesetz).
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Vorstandshaftung, Organhaftung, Verhaltenssteuerung, Business-Judgement-Rule und Kapitalmarktsanktionen definiert.
Da die Regel laut Autor bei rechtlich gebundenen Entscheidungen nicht anwendbar ist, entstehen für Vorstände unkalkulierbare Haftungsrisiken, die sie zu übermäßiger Risikoaversion verleiten.
Der Autor bemängelt, dass die D&O-Versicherung als Gruppenversicherung keine individuelle Verhaltenssteuerung ermöglicht und bei milliardenschweren Haftungsfällen die Deckungssummen schnell überfordert sein können.
Im Gegensatz zu vertraglichen oder satzungsmäßigen Regelungen bietet eine gesetzliche Haftungsbegrenzung die nötige Transparenz und Rechtssicherheit für Vorstände.
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