Diplomarbeit, 2016
25 Seiten, Note: 11
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Der Text untersucht, ob Vorstände aus Sicht der funktionalen Gesellschaftsrechtsforschung im Wege einer Halbvermögensschonung vor existenzbedrohenden Haftungsgefahren geschützt werden dürfen. Er analysiert die Argumente von Seibt, die eine Haftungsbegrenzung fordern, und beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Organhaftung.
Die Einleitung stellt die Kernaussagen von Seibt zur Haftungsbegrenzung von Vorständen vor. Anschließend wird die funktionale Betrachtung der Organhaftung aus Sicht der Gesellschaftsrechtsforschung beleuchtet, wobei die Grundlagen, Verhaltenspflichten, Kompensation und eine Zusammenfassung behandelt werden.
Im nächsten Kapitel wird die Argumentation von Seibt im Detail analysiert, wobei die Möglichkeit einer existenzbedrohenden Haftung, die Durchsetzung der Haftung, ein Zwischenergebnis, die D&O-Versicherung und die Art der Haftungsbegrenzung behandelt werden.
Das letzte Kapitel befasst sich mit einer Bewertung der diskutierten Argumente und setzt diese in einen größeren Kontext.
Organhaftung, Gesellschaftsrecht, Halbvermögensschonung, Haftungsbegrenzung, D&O-Versicherung, Seibt, Verhaltenspflichten, Kompensation, Existenzbedrohung.
Es ist ein Vorschlag zur Haftungsbegrenzung, bei dem ein Vorstand im Schadensfall nur bis zur Hälfte seines privaten Vermögens haften soll, um seine wirtschaftliche Existenz nicht vollständig zu vernichten.
Aufgrund massiver Schadenssummen (z. B. VW-Abgasskandal) übersteigt das Haftungsrisiko oft bei weitem das Privatvermögen, was zu einer Lähmung unternehmerischer Entscheidungen führen kann.
Sie dient der Verhaltenssteuerung (Prävention von Pflichtverletzungen) und der Kompensation von Schäden, die dem Unternehmen durch Fehlverhalten des Vorstands entstehen.
Die "Directors-and-Officers"-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Unternehmen für ihre Organmitglieder abschließen, um Haftungsrisiken abzudecken.
Es bezeichnet die Inanspruchnahme eines Vorstandsmitglieds durch das eigene Unternehmen auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung.
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