Bachelorarbeit, 2015
31 Seiten, Note: 13
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. EINLEITUNG
B. DAS WESEN DER GESELLSCHAFTERLISTE
I. Die Gesellschafterliste
II. Inhalt und Erstellung der Gesellschafterliste
1. Rechtliche Grundlagen
2. Die Inhalte der Gesellschafterliste
a. Notwendige Mindestangaben in der Gesellschafterliste
b. Zulässigkeit ergänzender Angaben
3. Verfahren zur Einreichung der Gesellschafterliste
a. Einreichung durch den Geschäftsführer und Haftung bei Pflichtverletzungen
b. Einreichung durch den Notar
III. Funktionen und Wirkungen der Gesellschafterliste
1. Informationsfunktion
2. Legitimationsfunktion
a. Legitimationswirkung bei Fehlern und Ausnahmen der Legitimationswirkung
b. Entfall der Legitimationswirkung ex-tunc?
c. Haftung für rückständische Einlageverpflichtungen nach § 16 II GmbHG
d. Ex-tunc-Wirksamkeit von Rechtshandlungen, § 16 I 2 GmbHG
aa. Zweck und Voraussetzungen der Vorschrift
bb. Enge Auslegung der Ausnahmevorschrift
cc. Rechtsfolgen bei Fehlern
3. Transaktionsfunktion: die Gesellschafterliste als Rechtsscheinsträger
a. Die Rechtsscheinswirkung des Gesellschafterliste
b. Der gutgläubige Erwerb eines Geschäftsanteils
c. Ausschlussgründe und Mängel im Eintragungsverfahren
d. Gutgläubiger Erwerb bei aufschiebend bedingter Erstabtretung
aa. Ausgangssituation
bb. Einführung in den Meinungsstreit
cc. Persönliche Stellungnahme
C. DIE GESELLSCHAFTERLISTE UND EINSTWEILIGER RECHTSCHUTZ
I. Einstweiliger Rechtsschutz im Allgemeinen
II. Einstweiliger Rechtschutzes im Zusammenhang mit der Gesellschafterliste
1. Ausgangssituation
2. Ansprüche vor Aufnahme einer neuen Gesellschafterliste im Handelsregister
a. Einstweiliger Rechtschutz gegen eine geplante Listenkorrektur durch den Geschäftsführer
b. Anspruch der Gesellschafter auf Aktualisierung der Gesellschafterliste
3. Ansprüche nach Aufnahme einer neuen Gesellschafterliste im Handelsregister
a. Einstweilige Zuordnung eines Widerspruchs nach § 16 III 4 Alt. 1 GmbHG
aa. Ausgangssituation
bb. Entscheidung des OLG Nürnberg vom 19.08.2014
cc. Persönliche Stellungnahme
dd. Löschung eines Widerspruchs
b. Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit der Legitimationswirkung nach § 16 I GmbHG
4. Einstweilige Sicherung einzelner Gesellschafterrechte
D. FAZIT
Die Arbeit untersucht die durch das MoMiG erheblich aufgewertete Bedeutung der Gesellschafterliste für die GmbH sowie die rechtlichen Möglichkeiten und Hindernisse des einstweiligen Rechtsschutzes bei fehlerhaften oder strittigen Einträgen. Zentrale Forschungsfrage ist dabei, wie betroffene Gesellschafter ihre Rechte effektiv sichern können, ohne die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft unangemessen zu beeinträchtigen.
B. Das Wesen der Gesellschafterliste
In der Gesellschafterliste einer GmbH werden die Geschäftsanteile der an der GmbH beteiligten Gesellschafter mit ihren jeweiligen Nennbeträgen unter fortlaufender Nummerierung aufgeführt (vgl. § 40 I GmbHG). Sie wird erstmalig bei Gründung der Gesellschaft zum Handelsregister eingereicht, ist dort für jedermann ohne weiteres einsehbar und wird später nur bei Änderungen i.S.d. § 40 GmbHG aktualisiert. Seit der Novellierung des GmbHG orientieren sich die Regelungen zur Gesellschafterliste bewusst an denen zum Aktienregister (§ 67 II AktG), sowie teilweise an denen des Grundbuchs. Dadurch erlangen die Regelungen letztlich ein „hybrides Gepräge“, worauf noch näher einzugehen sein wird.
Gesellschafterlisten galten zwar schon früher zu führen und bei Änderungen zu aktualisieren, dem wurde jedoch in der Praxis häufig mangels besonderer Rechtswirkungen nicht Genüge getan. Aus diesem Grund waren etliche Gesellschafterlisten nicht mit der notwendigen Gründlichkeit geführt worden. Viele waren veraltet oder litten an sonstigen Fehlern.
A. EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die historische Aufwertung der Gesellschafterliste durch das MoMiG und beschreibt die damit einhergehende neue Qualität der Informations- und Schutzfunktionen für die GmbH.
B. DAS WESEN DER GESELLSCHAFTERLISTE: Dieses Kapitel analysiert die inhaltlichen Anforderungen, das Einreichungsverfahren sowie die drei zentralen Funktionen der Liste: Information, Legitimation und Transaktionsschutz.
C. DIE GESELLSCHAFTERLISTE UND EINSTWEILIGER RECHTSCHUTZ: Der Hauptteil untersucht die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes, insbesondere gegen fehlerhafte Listeneinträge und zur Sicherung von Gesellschafterrechten in Streitfällen.
D. FAZIT: Das Fazit fasst die bisherigen Erfahrungen mit der „neuen“ Gesellschafterliste zusammen und gibt de lege ferenda Empfehlungen zur weiteren Optimierung der Rechtslage und des Rechtsschutzes.
Gesellschafterliste, GmbH, MoMiG, Einstweiliger Rechtsschutz, Legitimationswirkung, Transaktionsfunktion, Gutgläubiger Erwerb, Geschäftsanteil, Handelsregister, Gesellschafterstreit, Verfügungsanspruch, Verfügungsgrund, Widerspruch, Haftung, Rechtsscheinprinzip
Die Arbeit befasst sich mit der zentralen Rolle der Gesellschafterliste im GmbH-Recht nach der Reform durch das MoMiG und den damit verbundenen Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes bei Unrichtigkeiten.
Die Schwerpunkte liegen auf den Funktionen der Gesellschafterliste, den Voraussetzungen für einen gutgläubigen Erwerb von Anteilen und den prozessualen Hürden bei einstweiligen Verfügungen im Gesellschafterstreit.
Das Ziel ist es, die Möglichkeiten und Grenzen des einstweiligen Rechtsschutzes zu analysieren, um Rechtsunsicherheiten für Gesellschafter zu minimieren, die durch fehlerhafte Einträge in der Liste entstehen.
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Analyse der aktuellen Gesetzeslage, der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie des umfangreichen wissenschaftlichen Schrifttums zur Thematik.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Wesens der Gesellschafterliste und eine detaillierte Untersuchung der verschiedenen Konstellationen für einstweiligen Rechtsschutz, insbesondere vor und nach der Aufnahme neuer Listen.
Zentrale Begriffe sind Gesellschafterliste, Legitimationswirkung, gutgläubiger Erwerb, einstweilige Verfügung, MoMiG und Rechtssicherheit.
Der Autor kritisiert die Auffassung des OLG Nürnberg, da er die dort geforderte zusätzliche Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrundes innerhalb der Drei-Jahres-Frist für dogmatisch falsch und gesetzeswidrig hält.
Es beschreibt einen in der Praxis entwickelten Versuch, aufschiebend bedingte Anteilsabtretungen abzusichern, wobei der Autor dieses Modell im Kontext der BGH-Rechtsprechung kritisch hinterfragt.
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