Bachelorarbeit, 2017
43 Seiten, Note: 1,7
Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg
1. Einleitung
2. Eine neue Art der Forschung
2.1 Regelungen von Humanexperimenten vor und während des Nationalsozialismus
2.2 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
3. Umgang mit Menschenversuchen in der Bundesrepublik Deutschland nach 1945
3.1 Rechtliche Regelung
3.2 Aufarbeitung von Menschenversuchen des Nationalsozialismus im Nürnberger Ärzteprozess
4. Strafrechtlicher und gesellschaftlicher Umgang mit den Menschenversuchen des Nationalsozialismus nach 1945 – Zwei Beispiele
4.1 Das Beispiel Herta Oberheuser
4.1.1 Nürnberger Prozess
4.1.2 Rückkehr in den ärztlichen Beruf und Prozess um die Schließung ihrer Praxis
4.2 Das Beispiel Hans-Wilhelm Münch
4.2.1 Krakauer Prozess
4.2.2 Neue Aussagen und Ermittlungen
5. Fazit
6. Quellen- und Literaturverzeichnis
6.1 Quellenverzeichnis
6.2 Literaturverzeichnis
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht den Umgang mit den medizinischen Verbrechen und der Entartung ärztlicher Ethik während des Nationalsozialismus im Nachkriegsdeutschland. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, wie die Alliierten und die deutsche Nachkriegsgesellschaft die NS-Medizin bewerteten, welche rechtlichen Regelungen für Humanexperimente infolgedessen getroffen wurden und wie sich Täter in späteren Prozessen zu ihren Taten verhielten.
4.1.1 Nürnberger Prozess
Als ein Beispiel für die Aufarbeitung von Humanexperimenten im Nürnberger Ärzteprozess soll der Fall von Frau Dr. Herta Oberheuser dienen. Oberheuser wurde aufgrund ihrer Beteiligung an Sulfonamidversuchen im Konzentrationslager Ravensbrück wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Sie war die einzige Frau im Ärzteprozess. Leider wurden auch in diesem Fall die wichtigsten Akten kurz vor der Befreiung des Lagers vernichtet, sodass man sich im Prozess nur auf Täter- und Zeugenaussagen verlassen konnte. In den Aussagen traten einige Widersprüche auf, die ohne vorhandene Dokumente nicht sicher einzuschätzen sind.
Das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück, auch bekannt als die „Hölle der Frauen“, quartierte circa 100.000 Frauen aus 20 Ländern ein. Anfang 1942 forderte Heinrich Himmler den leitenden Lagerarzt Karl Gebhardt dazu auf, für militärmedizinische Zwecke mit der Sulfonamidforschung zu beginnen. Auslöser war auf der einen Seite eine „Vertrauenskrise der Verwundeten“ an der Ostfront und die Hilflosigkeit der dort eingesetzten Ärzte und auf der anderen Seite Flugblätter, die unter den Alliierten verteilt wurden, auf denen Sulfonamide als Infektionsschutz angepriesen wurden. Gebhardt zögerte zunächst auf Himmlers Befehl, doch kam es im Mai 1942 zu einem Zwischenfall, der ihn schließlich dazu zwang, mit der Forschung zu beginnen: Nach dem Attentat auf Reinhardt Heydrich am 27.05.1942 und seinem Tod nach der Operation, an der Gebhardt beteiligt war, wurde dieser wegen Nicht-Verwendens von Sulfonamiden für Heydrichs Tod verantwortlich gemacht.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den Wandel der deutschen Medizin unter dem Nationalsozialismus und stellt die zentrale Forschungsfrage nach dem Umgang mit diesen Verbrechen nach 1945.
2. Eine neue Art der Forschung: Dieses Kapitel erörtert die historische Entwicklung der medizinischen Ethik vor 1933 und beschreibt die Entartung des ärztlichen Berufsauftrags unter dem NS-Regime durch die Verknüpfung von Medizin mit Rassenideologie.
3. Umgang mit Menschenversuchen in der Bundesrepublik Deutschland nach 1945: Hier wird die rechtliche Aufarbeitung der NS-Medizinverbrechen dargestellt, insbesondere durch das Kontrollratsgesetz Nr. 10 sowie die Entstehung des Nürnberger Kodex als ethische Richtlinie.
4. Strafrechtlicher und gesellschaftlicher Umgang mit den Menschenversuchen des Nationalsozialismus nach 1945 – Zwei Beispiele: Anhand der Fälle Herta Oberheuser und Hans-Wilhelm Münch werden die unterschiedlichen gerichtlichen und gesellschaftlichen Reaktionen auf Täter sowie deren Verteidigungsstrategien untersucht.
5. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die NS-Medizinverbrechen zwar rechtlich geahndet wurden, jedoch die deutsche Ärzteschaft durch die Einzelfallfixierung der Prozesse ihr Selbstbild teilweise bewahren konnte, während der Nürnberger Kodex die moderne Ethik maßgeblich prägte.
6. Quellen- und Literaturverzeichnis: Diese Abschnitte listen die verwendeten Primär- und Sekundärquellen der Arbeit auf.
Nationalsozialismus, Medizinethik, Menschenversuche, Nürnberger Ärzteprozess, Sulfonamidversuche, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Herta Oberheuser, Hans-Wilhelm Münch, Nürnberger Kodex, Konzentrationslager, Ravensbrück, Auschwitz, Entlastungsstrategien, medizinische Verantwortung
Die Arbeit analysiert die medizinischen Verbrechen im Nationalsozialismus und wie diese nach 1945 sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich in der Bundesrepublik Deutschland aufgearbeitet wurden.
Zentrale Themen sind der Wandel ärztlicher Ethik im Dritten Reich, die medizinischen Experimente in Konzentrationslagern, die alliierten Prozesse gegen NS-Ärzte sowie die Verteidigungsstrategien der Täter.
Das Ziel ist es zu ergründen, wie mit der Entartung der ärztlichen Ethik nach 1945 umgegangen wurde, ob die Bewertung nach ethischen oder rechtlichen Gesichtspunkten erfolgte und wie die Täter rückblickend ihre Taten legitimierten.
Die Arbeit basiert auf einer historischen Untersuchung, die Primärquellen wie Prozessakten, eidesstattliche Erklärungen und Zeitungsartikel sowie einschlägige wissenschaftliche Literatur zur NS-Medizingeschichte auswertet.
Im Hauptteil werden die rechtliche Lage nach 1945, die Hintergründe der Prozesse (insbesondere der Nürnberger Ärzteprozess und der Krakauer Prozess) sowie zwei detaillierte Fallstudien zu den Ärzten Herta Oberheuser und Hans-Wilhelm Münch bearbeitet.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie NS-Medizin, Nürnberger Kodex, medizinische Menschenversuche, Kriegsverbrechen und die Fallbeispiele Oberheuser und Münch charakterisiert.
Der Nürnberger Kodex wurde als Ergebnis des Ärzteprozesses entwickelt und dient seitdem als eine weltweit anerkannte ethische Richtlinie dafür, unter welchen Bedingungen Versuche am Menschen medizinisch und ethisch zulässig sind.
Während Oberheuser trotz ihrer Versuche in Ravensbrück zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, erlebte Münch im Krakauer Prozess einen Freispruch, da sein Verhalten in Auschwitz als "wohlwollend" gegenüber Häftlingen interpretiert wurde, was jedoch aus historischer Sicht durch spätere Aussagen von Münch selbst infrage gestellt wird.
In späten Interviews (z.B. mit Robert Jay Lifton) räumte Münch ein, dass er durchaus ein wissenschaftliches Interesse an seinen Experimenten hatte und sich in Auschwitz nicht unwohl gefühlt habe, was seine im Prozess vorgebrachte Legende vom "guten KZ-Arzt" massiv widerspricht.
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