Masterarbeit, 2019
97 Seiten, Note: 1,3
1. Problemstellung
2. Grundlagen des § 1 AStG
2.1. Vorüberlegungen und Urteilssachverhalt
2.2. Tatbestandsmerkmale des § 1 AStG
2.2.1. Minderung der Einkünfte eines Steuerpflichtigen
2.2.2. Nahestehende Personen
2.2.3. Geschäftsbeziehung zum Ausland
2.2.4. Abweichen vom Fremdvergleichsgrundsatz
2.3. Rechtsfolgen und internationale Einordnung des § 1 AStG
3. Das EuGH-Urteil „Hornbach-Baumarkt“ – EU-Grundfreiheiten
3.1. Verstoß gegen die Europäischen Grundfreiheiten
3.1.1. Niederlassungsfreiheit und/oder Kapitalverkehrsfreiheit?
3.1.2. Eröffnung und Beschränkung des Schutzbereichs der Niederlassungsfreiheit
3.1.3. Rechtfertigungsgründe der Beeinträchtigung des Schutzbereichs
3.2. Entscheidung des EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen
4. Konsequenzen des EuGH-Urteils - Unionsrechtliche Einschränkung des Fremdvergleichsgrundsatzes?
4.1. Fortgang des Verfahrens
4.2. Wirtschaftliche Gründe – die bisherige Sichtweise
4.3. Wirtschaftliche Gründe nach der Judikatur des EuGH
4.3.1. Grundsätze des EuGH-Urteils „Hornbach-Baumarkt“
4.3.2. „Eigenkapitalersetzende Maßnahmen“
4.3.3. Erweiterung des Geschäftsbetriebs einer Tochtergesellschaft
4.3.4. Wirtschaftliches Interesse am Gewinn der Tochtergesellschaft
4.4. EuGH-Urteil „Hornbach-Baumarkt“ – weitere Auswirkungen
4.4.1. Funktionsverlagerung
4.4.2. Sonstige weitergehende Implikationen
5. Handlungsalternativen für Gesetzgeber und Verwaltung – „Die HORNBACH Möglichkeiten“
5.1. Reaktion der Verwaltung - BMF Schreiben vom 06.12.2018
5.1.1. Wirtschaftliche Gründe aus dem Blickwinkel des BMF
5.1.2. Kritische Würdigung des BMF-Schreibens
5.2. Handlungsalternativen des Gesetzgebers
5.2.1. Implementierung einer „Escape-Klausel“
5.2.2. Ausweitung der verdeckten Einlagen auf Nutzungseinlagen
5.2.3. Ausweitung des § 1 AStG auf Inlandsfälle
6. Thesenförmige Zusammenfassung und Ausblick
Die Arbeit analysiert kritisch das EuGH-Urteil „Hornbach-Baumarkt“ im Hinblick auf die Vereinbarkeit der deutschen Einkünftekorrekturvorschrift des § 1 AStG mit den EU-Grundfreiheiten. Ziel ist es herauszuarbeiten, unter welchen Voraussetzungen wirtschaftliche Gründe aus der Gesellschafterstellung ein Abweichen vom Fremdvergleichsgrundsatz rechtfertigen können und welche Konsequenzen dies für die zukünftige Anwendung des AStG sowie für den deutschen Gesetzgeber hat.
4.3.1. Grundsätze des EuGH-Urteils „Hornbach-Baumarkt“
Die Entscheidung des EuGH mit Urteil vom 31.05.2018 lässt sich vor allem als Konkretisierung seiner Rechtsprechung in der Rechtssache „SGI“ verstehen. Er bleibt bei seinen dort aufgestellten Leitsätzen, dass eine Vorschrift wie § 1 AStG gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt aber grundsätzlich durch die Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Mitgliedstaaten gerechtfertigt ist. Er stellt jedoch darüber hinaus fest, dass § 1 AStG dem Steuerpflichtigen den Nachweis von wirtschaftlichen Gründen, die in der Gesellschafterstellung liegen, ermöglichen muss, um ein vom Fremdvergleichsgrundsatz abweichenden Wert zu rechtfertigen. Hierdurch lässt sich zunächst festhalten, dass dies eine Absage an das bisherige Verständnis von wirtschaftlichen Gründen und der Rechtsprechung des BFH darstellt. Die Quintessenz der Entscheidung lässt sich daran festmachen, dass der EuGH zum einen wirtschaftliche Gründe sieht, die ein Abweichen vom Fremdvergleichsgrundsatz rechtfertigen und zum anderen diese Gründe sogar in der gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit der nahestehenden Personen lokalisiert.
Der urteilende Senat präzisiert diese Gründe im wirtschaftlichen Eigeninteresse der Muttergesellschaft am geschäftlichen Erfolg der Tochtergesellschaft z. B. über Gewinnausschüttungen zu partizipieren und in einer gewissen Finanzierungsverantwortung der Hornbach AG als Muttergesellschaft gegenüber ihrer Tochtergesellschaft. Der Einwand der deutschen Regierung, dass der Begriff wirtschaftliche Gründe im Hinblick auf den freien Wettbewerb und damit die Preisbildung am freien Markt zu sehen sein soll, erteilte der EuGH somit ebenfalls eine Absage. Die hohe Relevanz und Brisanz der Sichtweise des EuGH ergibt sich daraus, dass § 1 AStG als Umsetzungsnorm des Art. 9 OECD-MA 2017 nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift genau solche gesellschaftsrechtlichen Aspekte aus der Preisbildung zwischen nahestehenden Personen ausscheiden möchte.
1. Problemstellung: Erläutert das Grundproblem der Steueroptimierung durch konzerninterne Preisgestaltung und führt in die Bedeutung des Fremdvergleichsgrundsatzes sowie des BEPS-Projekts ein.
2. Grundlagen des § 1 AStG: Analysiert die Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen der Einkünftekorrekturvorschrift sowie deren Einordnung in das internationale Steuerrecht.
3. Das EuGH-Urteil „Hornbach-Baumarkt“ – EU-Grundfreiheiten: Untersucht die europarechtliche Prüfung des EuGH, insbesondere im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit und die Anerkennung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis als Rechtfertigungsgrund.
4. Konsequenzen des EuGH-Urteils - Unionsrechtliche Einschränkung des Fremdvergleichsgrundsatzes?: Diskutiert kritisch die Auslegungsmöglichkeiten wirtschaftlicher Gründe und deren Auswirkungen auf Praxis und Rechtsprechung.
5. Handlungsalternativen für Gesetzgeber und Verwaltung – „Die HORNBACH Möglichkeiten“: Bewertet die Reaktion des BMF vom 06.12.2018 und erörtert mögliche gesetzgeberische Anpassungen, wie etwa eine „Escape-Klausel“.
6. Thesenförmige Zusammenfassung und Ausblick: Fasst die zentralen Erkenntnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die weitere Entwicklung der internationalen Steuerpolitik vor dem Hintergrund des Binnenmarktes.
§ 1 AStG, Fremdvergleichsgrundsatz, Hornbach-Baumarkt, EuGH-Urteil, Niederlassungsfreiheit, wirtschaftliche Gründe, Gesellschafterstellung, Einkünftekorrektur, Patronatserklärung, BMF-Schreiben, Verhältnismäßigkeitsprüfung, Steuerwettbewerb, Konzernbesteuerung, Eigenkapitalersatz, Binnenmarkt.
Die Arbeit untersucht die steuerrechtlichen Konsequenzen des EuGH-Urteils „Hornbach-Baumarkt“ für die Anwendung der deutschen Korrekturvorschrift des § 1 AStG bei unentgeltlichen Vorteilsgewährungen innerhalb von Konzernen.
Im Fokus stehen das Spannungsfeld zwischen nationalen Einkünftekorrekturvorschriften, dem europäischen Primärrecht (insbesondere der Niederlassungsfreiheit) sowie der praktische Umgang mit wirtschaftlichen Begründungen im Fremdvergleich.
Es soll geklärt werden, inwieweit der EuGH durch das Urteil „Hornbach-Baumarkt“ die Anwendung des § 1 AStG eingeschränkt hat und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen wirtschaftliche Gründe aus ihrer Gesellschafterstellung vorbringen können, um fremdunübliche Vereinbarungen zu rechtfertigen.
Der Autor führt eine kritische juristische Analyse des EuGH-Urteils unter Berücksichtigung der bestehenden Literatur, Verwaltungsanweisungen (BMF-Schreiben) und der Rechtsprechung deutscher Finanzgerichte durch.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Grundlagen des § 1 AStG, die europarechtliche Prüfung durch den EuGH, die Diskussion der Konsequenzen für die Praxis sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der Reaktion des BMF und potenziellen Handlungsalternativen des Gesetzgebers.
Die wichtigsten Begriffe sind Fremdvergleichsgrundsatz, Niederlassungsfreiheit, wirtschaftliche Gründe, Konzernbesteuerung und die Rechtssache „Hornbach-Baumarkt“.
Der EuGH hat anerkannt, dass wirtschaftliche Gründe aus der Gesellschafterstellung – wie das Eigeninteresse am geschäftlichen Erfolg der Tochtergesellschaft – ein Abweichen vom Fremdvergleichsgrundsatz rechtfertigen können, was eine Abkehr von der bisher strengen Sichtweise des deutschen Gesetzgebers und der Finanzverwaltung darstellt.
Der Autor begrüßt die schnelle Reaktion als Richtschnur für die Praxis, kritisiert jedoch die sehr enge Auslegung des BMF, die wirtschaftliche Gründe primär auf sanierungsbedingte Maßnahmen beschränkt, was nach Auffassung des Autors hinter der Intention des EuGH-Urteils zurückbleibt.
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