Fachbuch, 2019
96 Seiten
1 Einleitung
2 Holdingstrukturen
2.1 Grundlegendes
2.2 Motive für die Errichtung einer Holdingstruktur
2.3 Holdingformen
2.4 Nachteile
3 Das BEPS-Projekt
3.1 Historie und Hintergründe
3.2 Grundprinzipien des Steuerrechts
3.3 Die Aktionspunkte
4 Anti-Hybrid-Richtlinie
4.1 Historie
4.2 Allgemeine Bestimmungen
4.3 Doppelter Abzug mittels eines hybriden Unternehmens
4.4 Abzug bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung mittels eines hybriden Unternehmens
4.5 Importierte Besteuerungsinkongruenzen
4.6 Besteuerungsinkongruenzen durch umgekehrt hybride Unternehmen
4.7 Besteuerungsinkongruenzen durch doppelt ansässige Unternehmen
5 Schlussbetrachtung
Die Arbeit untersucht die steuerliche Relevanz von Holdingstrukturen und analysiert kritisch, wie internationale Anti-BEPS-Maßnahmen sowie die EU-Anti-Hybrid-Richtlinien die steuerlichen Gestaltungsspielräume bei der Umstrukturierung von Unternehmen beeinflussen.
4.3 Doppelter Abzug mittels eines hybriden Unternehmens
Steuerliche Gestaltungen, die zu einem doppelten Abzug (DD-Ergebnis) führen, sind gem. Art. 2 Abs. 9 g) ATAD II eine hybride Gestaltung. Im Folgenden soll die Funktionsweise der Systematik eines hybriden Unternehmens, durch welches ein doppelter Abzug i.S.d Art. 9 Abs. 1 ATAD II erlangt werden kann, mit Hilfe der Abb. 2, S. 41 erläutert werden. Das Unternehmen X ist ein hybrides Unternehmen, wenn es wie in diesem Fall, im Sitzstaat (Staat B), als steuerlich intransparent qualifiziert wird und zugleich im Ansässigkeitsstaat (Staat A) des Gesellschafters (Holdinggesellschaft A) als steuerlich transparent eingeordnet wird. Steuerliche Intransparenz bedeutet, dass das Unternehmen X als eigenständiger Steuerpflichtiger behandelt wird. Die transparente Behandlung von Unternehmen X durch Staat A ermöglicht die Hinzurechnung des Ergebnisses von Unternehmen X bei der Holdinggesellschaft A. Infolge der körperschaftsteuerlichen länderbegrenzten Organschaft, können die Ergebnisse von X und Y verrechnet werden, sodass durch die Gruppenbesteuerung keine Steuer in Staat B erhoben werden kann. Infolge der transparenten Beurteilung von X in Staat A wird das Ergebnis von X auf Ebene des Gesellschafters, der Holdinggesellschaft A, besteuert und mindert so in diesem Fall etwaige vorhandene Einkünfte von A.
1 Einleitung: Stellt das wirtschaftliche Umfeld dar und begründet die Relevanz von Holdingstrukturen sowie die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit dem internationalen Steuerrecht.
2 Holdingstrukturen: Erläutert die Grundlagen, Motive, Formen und Nachteile von Holdinggesellschaften im zivil- und steuerrechtlichen Kontext.
3 Das BEPS-Projekt: Bietet einen Überblick über die Hintergründe und alle 15 Aktionspunkte des OECD-Projekts zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung.
4 Anti-Hybrid-Richtlinie: Analysiert systematisch hybride Gestaltungsformen und die Gegenmaßnahmen der EU-Richtlinien ATAD I und II.
5 Schlussbetrachtung: Fasst die Ergebnisse zusammen und würdigt die Auswirkungen des Rechtswandels auf internationale Steuerplanungen von Holdingstrukturen.
Holdingstrukturen, BEPS-Projekt, Anti-Hybrid-Richtlinie, ATAD, Steuergestaltung, Gewinnverlagerung, Steuergerechtigkeit, Doppelbesteuerung, Leistungsfähigkeitsprinzip, Steuerplanung, Finanzinstrumente, Zwischenholding, Steuerwettbewerb, Organschaft, Grenzüberschreitende Sachverhalte
Die Arbeit untersucht die steuerliche Nutzung von Holdingstrukturen und wie aktuelle internationale Maßnahmen zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung die Möglichkeiten und Risiken dieser Strukturen beeinflussen.
Die zentralen Felder umfassen die Funktionsweise von Holdingstrukturen, das OECD-BEPS-Projekt, hybride Gestaltungen nach ATAD I/II sowie die Problematik der Doppelbesteuerung.
Ziel ist es, die steuerliche Praxis von Holdingstrukturen im Hinblick auf internationale regulatorische Änderungen zu bewerten und Gestaltungsempfehlungen unter Berücksichtigung neuer Anti-Missbrauchsregeln zu geben.
Die Arbeit basiert auf einer methodischen, systematischen Analyse der aktuellen steuerrechtlichen Literatur sowie der offiziellen Berichte der OECD und EU-Richtlinien.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Holdingkonzepte, das BEPS-Projekt mit seinen Aktionspunkten sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Anti-Hybrid-Richtlinie und deren spezifischen Anwendungsszenarien.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Holdingstrukturen, BEPS, hybride Gestaltungen, Steuergerechtigkeit und Gewinnverlagerung charakterisiert.
Es führt zu einer erheblichen Unsicherheit durch stetige Rechtsänderungen, erhöht die Dokumentationspflichten und zwingt Unternehmen zur Überprüfung ihrer bisherigen Steuerplanungsstrategien hinsichtlich Minderbesteuerung.
Dabei handelt es sich um Steuergestaltungsmöglichkeiten, die aus zwischenstaatlichen Qualifikationskonflikten resultieren, wenn beispielsweise ein Finanzinstrument oder ein Unternehmen in verschiedenen Staaten unterschiedlich eingestuft wird, was zu einer steuerlichen Minderbelastung führt.
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