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Diplomarbeit, 2004
74 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Wahl der Ankerwährung
2.2 Konstituierende Merkmale eines CBS
2.2.1 Wechselkurs
2.2.2 Konvertierbarkeit
2.2.3 Deckungspflicht
2.2.4 Rechtliche Verankerung der konstituierenden Merkmale
2.3 Bankensystem
2.4 Öffentlicher Haushalt
2.5 Inflation
2.6 Zahlungsbilanz
2.6.1 Leistungsbilanz
2.6.2 Kapitalverkehrsbilanz
2.7 Offenheit des Marktes
2.8 Preisflexibilität
2.9 Wettbewerbspolitik
2.10 Privatisierung
2.11 Öffentliche Korruption
2.12 Unterstützung des CBS durch Bevölkerung und Politiker
3. Analyse der CBS in Argentinien und Estland
3.1. Die Anfänge der CBS in Argentinien und Estland
3.2 Wahl der Ankerwährung
3.3 Konstituierende Merkmale
3.3.1 Wechselkurs
3.3.2 Konvertierbarkeit
3.3.3 Deckungspflicht
3.3.4 Rechtliche Verankerung der konstituierenden Merkmale
3.4 Zentralbank
3.5 Lender of Last Resort
3.6 Öffentlicher Haushalt
3.7 Inflation
3.8 Leistungsbilanz
3.9 Ausländische Direktinvestitionen
3.10 Offenheit des Marktes
3.11 Preisflexibilität
3.12 Wettbewerbspolitik
3.13 Privatisierung
3.14 Korruptionsniveau
3.15 Unterstützung des CBS durch Bevölkerung und Politiker
4. Ergebnisse und Schlussbemerkungen
Bibliographie
Die Geld- und Kapitalmärkte der Mittel- und Osteuropäischen Länder (MOEL) gewinnen für die Weltwirtschaft an Bedeutung, weil sie dem Wirtschaftswachstum und der makroökonomischen Stabilisierung dienen und auch zur internationalen Verzahnung der Kapitalmärkte beitragen. Da drei der zehn Länder (Bulgarien, Estland und Litauen), die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beitreten, ein Currency Board System (CBS) als Währungssystem haben, gewinnt das CBS auch in der EU an Bedeutung. Denn bevor die Beitrittsländer nicht ihre Fähigkeit zur Stabilisierung des Währungs- und des Finanzsektors langfristig unter Beweis gestellt haben, dürfen sie nicht der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) beitreten[1].
Ein CBS ist zunächst nur ein Teil einer ordnungspolitischen Systementscheidung. Es existiert in der bisherigen Literatur keine einheitliche Definition eines CBS, da es in unterschiedlichen Formen existiert[2]. Für die Zwecke dieser Arbeit soll die Definition des reinen CBS, die einfachste Form eines CBS, verwendet werden: Ein Land, das Currency Board-Land (CB-Land), bindet seine Währung durch einen Wechselkurs an die Währung eines anderen Landes, dem Ankerwährungsland. Die Currency Board-Währung (CB-Währung) ist voll konvertibel und 100prozentig durch Devisenreserven oder Gold der sog. Währungsbehörde, das die Zentralbank ersetzt, gedeckt[3]. Die Funktionen der Währungsbehörde in einem reinen CBS sind sehr beschränkt: Die Währungsbehörde kann inländisches Bargeld emittieren, indem nationales Geld durch den Ankauf der Ankerwährung zu dem festen Wechselkurs in Umlauf gebracht wird. Die Tätigkeit der Währungsbehörde ist durch die Einschränkung des Ermessensspielraums in geld- und wechselkurspolitischen Fragen vereinfacht[4]. Durch die Aufgabe der eigenständigen Geldpolitik und die vollständige geldpolitische Anlehnung an ein Land mit hohem Stabilitätsstandard wird die Sicherung der Geldwertstabilität erreicht. Ein Glaubwürdigkeitsgewinn des CBS erfolgt also durch die Übernahme der geldpolitischen Reputation des Ankerwährungslandes. Die Glaubwürdigkeit des CBS erhöht sich durch das Verbot ein Haushaltdefizit durch Zentralbankgeldschöpfung auszugleichen. Zusätzlich können vom Inland keine monetären Schocks ausgelöst werden, da sich das CB-Land der strikten Regelbindung für die Geldpolitik unterwirft[5].
In anderen Formen eines CBS ist mindestens eines die konstituierenden Merkmale oder die Funktion der Währungsbehörde verändert. Diese CBS werden als „modifiziert“ bezeichnet. Sobald eines der konstituierenden Merkmale von der Währungsbehörde nicht mehr garantiert wird, bedeutet dies das Ende des CBS[6].
Da die Währungsbehörde eines CBS weniger Aufgaben zu erfüllen hat als Zentralbanken in anderen Währungssystemen, ist ein geringerer Personalbestand nötig. Ein CBS hat noch weiter Vorteile: Durch die Verhinderung eines Haushaltsdefizitausgleichs durch Zentralbankgeldschöpfung wird eine höhere fiskalpolitische Disziplin erreicht. Weiterhin fällt für ausländische Direktinvestoren und den Handelssektor das Wechselkursrisiko weg. Auch erleichtert ein CBS durch die Realisierung vollkommener Konvertierbarkeit die Integration in die Weltkapitalmärkte. Positiv wirkt sich für das CB-Land auch aus, dass das geldpolitische Managementwissen durch die Übertragung der geldpolitischen Verantwortung auf das Ankerwährungsland unentgeltlich importiert wird. Diese Vorteile eines CBS haben dazu beigetragen, dass bereits über 70 Länder über einen gewissen Zeitraum als Währungssystem ein CBS gewählt haben; zurzeit sind es fünf Länder[7]. Das CBS ist für Länder attraktiv, deren Geldpolitik wenig Vertrauen genießt und deren Zentralbanken im Bereich der Sicherung der Geldwertstabilität noch unerfahren sind[8].
Das erste CBS wurde 1849 in der damaligen britischen Kolonie Mauritius eingeführt. In vielen britischen Kolonien wurde es de facto bereits durch Bindung der jeweiligen inländischen Währung an das britische Pfund praktiziert. Dadurch sollte die Lokalwährung stabil und konvertibel werden. Mit der Unabhängigkeit der Kolonialländer wurden die CBS aufgegeben, um die nationale Souveränität dieser Länder zu stärken und eine unabhängige Geldpolitik zu führen[9]. So verschwand das CBS bis 1983, als die britische Kronkolonie Hongkong[10] ein solches errichtete[11]. Internationale Aufmerksamkeit gewann dieses System erst wieder, als Argentinien und Estland in den Jahren 1991 und 1992 die CB-Mechanismen als Eckpunkte in ihre makroökonomischen Stabilisierungsprogramme aufgenommen hatten[12].
Im Februar 2002 brach dann das argentinische CBS zusammen. Mit dem Übergang zu flexiblen Wechselkursen wertete der Peso ab und verlor innerhalb von sechs Monaten fast die Hälfte seines Wertes. Nach Aufgabe des argentinischen CBS im Januar 2002 wird nunmehr vielerorts diskutiert, ob das CBS als fiskalisches Steuerinstrument allgemein noch eine Zukunft haben kann oder sollte. Heribert Dieter vertritt z. B. die Meinung, dass mit der schweren Wirtschafts- und Finanzkrise in Argentinien das Konzept des Currency Board als gescheitert anzusehen ist[13].
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen ökonomischen und politischen Faktoren ein CBS erfolgreich sein kann. Zu diesem Zweck soll eine vergleichende Fallstudie durchgeführt werden, die sich auf zwei Länder konzentriert: Argentinien und Estland. Diese Länder wurden aus zwei Gründen gewählt: Zum einen haben beide Länder das CBS bereits Anfang der 1990er eingeführt, und so ist schon einige analytische Literatur vorhanden. Zum anderen aber hat sich das CBS in beiden Ländern unterschiedlich bewährt, wodurch es gelingen sollte, die für den Erfolg oder das Versagen eines CBS verantwortlichen Faktoren herauszufiltern.
Dafür wird folgendermaßen vorgegangen: Im Theorieteil wird zunächst erklärt, welche verschiedenen Möglichkeiten es bei der Gestaltung der konstituierenden Merkmalen eines CBS gibt und warum die richtige Gestaltung der konstituierenden Merkmale die Basis für ein erfolgreiches CBS setzen. Die konstituierenden Merkmale sind der feste Wechselkurs der Currency Board-Währung (CB-Währung) zu einer Ankerwährung, die Konvertierbarkeit der inländischen Währung und die Gewährleistung, dass die inländische Geldmenge durch Devisenreserven der Währungsbehörde gedeckt ist. Anschließend wird gezeigt, warum ein defizitärer Staatshaushalt zur Aufgabe eines CBS führen kann. Der Theorieteil wird mit der Darstellung weiterer Faktoren, die auf den Erfolg eines CBS Einfluss haben, abgeschlossen. Dazu gehören das Bankensystem, die Inflation, die Leistungsbilanz, der Kapitalverkehr, die Inflationsrate, die Offenheit des Marktes, die Preisflexibilität, die Wettbewerbspolitik, die Privatisierung, das Korruptionsniveau und die politische Stabilität des CB-Landes.
Im Analyseteil werden die Erfahrungen in Argentiniens und Estlands mit ihren CBS dargestellt und erörtert, um zu erfahren, unter welchen politischen und ökonomischen Bedingungen ein CBS erfolgreich sein kann. Dabei werden die im Theorieteil dargestellten Faktoren in unmittelbarer Gegenüberstellung der argentinischen und estnischen Regelungen untersucht, um die Unterschiede zu verdeutlichen, die zum Erfolg bzw. Misserfolg des jeweiligen Systems geführt haben.
Zwei Faktoren spielen bei der Wahl der Ankerwährung eine wichtige Rolle: Zum einen sind dies die Handelsbeziehungen des CB-Landes zum Ankerwährungsland, zum anderen insbesondere die Stabilität der Ankerwährung.
Da für das CB-Land zum Ankerwährungsland kein Wechselkursrisiko besteht, erhöht sich die Sicherheit für den Handelssektor des CB-Landes mit der Enge der Handelsbeziehungen zum Ankerwährungsland. Wertet beispielsweise ein wichtiger Handelspartner des CB-Landes seine Währung ab oder wertet die Ankerwährung gegenüber wichtigen Handelspartnern des CB-Landes auf, so kann dies die Handelsbilanz des CB-Landes erheblich belasten, da ein CB-Land nicht die Möglichkeit hat, Wechselkursänderungen wichtiger Handelspartner durch eine Anpassung seiner, der CB-Währung auszugleichen[14]. Für das CB-Land sind also enge Handelsbeziehungen zu dem Ankerwährungsland von hoher Bedeutung. Ferner ist die Stabilität der potentiellen Ankerwährung und ihre Akzeptanz auf internationalen Finanzmärkten zu berücksichtigen[15].
Des Weiteren ist die Verwendung der Ankerwährung bei Kapitaltransaktionen bedeutsam. Hier ist auf den Währungsraum zu achten, aus dem mit Direktinvestitionen in das CB-Land gerechnet wird, denn je größer der Anteil der Kapitalströme ist, der in der Ankerwährung abgewickelt wird, desto geringer ist die relative Häufigkeit und Stärke externer Wechselkursschocks[16].
Ein konstituierendes Merkmal eines CBS ist der Wechselkurs. Grundsätzlich wird zwischen dem nominellen und dem realen Wechselkurs unterschieden. Der nominelle Wechselkurs ist das Wertverhältnis zweier Währungen. Er wird gewöhnlich als in heimischen Währungseinheiten ausgedrückter Preis einer bestimmten Menge ausländischer Währungseinheiten angegeben. Der reale Wechselkurs hingegen ist das Preisverhältnis zweier Güter in unterschiedlichen Währungsräumen[17].
Darüber hinaus existieren verschiedene Wechselkurssysteme. Es gibt zwei Ecklösungen, zum einen flexible Wechselkurssysteme und zum anderen feste Wechselkurssysteme. Alle anderen Systeme liegen zwischen diesen beiden[18]. Als stärkste Form eines festen Wechselkurssystems wird das CBS angesehen, denn hier wird der Wechselkurs der nationalen Währung an die Währung eines anderen Landes gebunden. Die nationale Währung des CB-Landes wird als CB-Währung bezeichnet und die Währung des anderen Landes als Ankerwährung. Statt an eine einzelne Währung kann ein CB-Land seine Währung grundsätzlich aber auch an einen Währungskorb binden, der aus verschiedenen Währungen besteht[19].
Bei der Einführung eines CBS ist stets das Eingangswechselkursniveau zu bestimmen. Dabei ist es das Ziel, ein Wechselkursniveau zu finden, das den realen Marktverhältnissen entspricht, gleichzeitig aber einen Anpassungsprozess der Volkswirtschaft ermöglicht. Bei einer zu starken Überbewertung könnte es unmittelbar zu Zahlungsbilanzproblemen kommen. Eine zu starke Unterbewertung hätte hingegen einen Inflationsimport zur Folge[20].
Wird die vor der Einführung des CBS existierende Währung des CB-Landes in dem CBS beibehalten, dann fällt die Festlegung des Eingangswechselkursniveaus leichter als bei der Einführung einer neuen Währung, da es bereits einen Marktpreis als Anhaltspunkt gibt. Jedoch ist nicht auszuschließen, dass es im Vorfeld der Fixierung zu Spekulationen über den Eingangskurs kommt. Wenn der flexible Wechselkurs vor Einführung des CBS noch nicht lange Bestand hatte, erhöht sich die Gefahr, dass die Währung Gegenstand von Spekulationen wird. In diesem Fall müssten weiteren Indikatoren für den anfänglichen Wechselkurs genommen werden. Die frühzeitige Ankündigung der gewählten Anker- und Ankerwährung und der Zeitpunkt der CB-Einführung kann dazu beitragen, dass der Marktkurs vor Einführung des CBS als Anfangswechselkurs genommen werden kann. So können die Wirtschaftssubjekte ihre Portfolioentscheidungen der Vermögensanlage schon auf das Currency Board-System ausrichten und die Gefahr destabilisierender Kapitalströme kurz vor Beginn und in der Anfangsphase des CBS durch Portfolioumschichtungen ist geringer[21].
Bei der Einführung einer neuen Währung mit der Einführung des CBS fehlt es an einem marktpreisorientierten Anhaltspunkt. Hier lässt sich dennoch das Eingangswechselkursniveau über den Wechselkurs der bisherigen Währung zur Ankerwährung festlegen. Dafür ist zunächst der Umtauschkurs der neuen CB-Währung zur alten Zentralbankwährung zu bestimmen. Auch bei der Bestimmung des Umtauschkurses zwischen alter Zentralbankwährung und der neuen CB-Währung besteht dann die Möglichkeit einer Über- oder Unterbewertung[22].
Schließlich ist noch zu entscheiden, ob in Ausnahmefällen eine Auf- oder Abwertung der CB-Währung möglich sein soll, um die Stabilität des CBS gewährleisten zu können.
Dafür ist zunächst zu bestimmen, wie eine Auf- oder Abwertung zu erfolgen hat, insbesondere, ob die Währungsbehörde diese mit oder ohne parlamentarischen Beschluss durchführen darf. Für den Fall, dass eine Aufwertung nur durch Gesetzesänderung oder Parlamentsbeschluss möglich sein soll, so besteht die Gefahr, dass diese Maßnahme vor ihrer Umsetzung öffentlich bekannt wird, da eine parlamentarische Beratung stattfindet. Dadurch kann es z.B. zu Aufwertungsspekulationen kommen, die zwar zunächst Kapitalimporte anziehen würden; nach der Aufwertung würden diese aber wieder abgezogen[23]. Um einer solchen Gefahr entgegenzuwirken, benötigt die Währungsbehörde das Recht zur Abwertung, um so spekulative Kapitalexporte zu vermeiden.
Eine Aufwertung der CB-Währung zur Ankerwährung ist darüber hinaus nicht alleine von den rechtlichen Regelungen, sondern auch von den ökonomischen Bedingungen des CBS abhängig, denn Aufwertungen sind durch die Höhe der Überschussreserven begrenzt: Mit jeder Aufwertung der CB-Währung zur Ankerwährung entsteht ein höherer Bedarf an Reserven, um die Deckung des Zentralbankgeldes zu erreichen. Daher kann nur aufgewertet werden solange die Deckung des Zentralbankgeldes gewährleistet ist[24]. Durch die Aufwertung der CB-Währung kann eine höhere Inflationsrate des Ankerwährungslandes ausgeglichen werden[25].
Eine Abwertung wäre mit einem CBS vereinbar, wenn die Vorgehensweise der Abwertung und die Abwertungsraten gesetzlich vorgeschrieben sind Sie könnte z. B. durchgeführt werden, um eine reale Aufwertung, die durch eine höhere Inflationsrate im CB-Land als im Ankerwährungsland entstanden ist, auszugleichen[26].
Bei der Einführung eines CBS ist somit zusammenfassend Folgendes zu beachten: Die Ankerwährung sollte stabil und die Handelsbeziehungen des CB-Landes zum Ankerwährungsland eng sein. Der Wechselkurs ist so bestimmen, dass er den realen Marktverhältnissen entspricht. Dabei kann der Wechselkurs der Vorgängerwährung zur Ankerwährung oder, bei Integrierung der eigenen Währung in das CBS, deren Wechselkurs vor der Währungsbindung als Anhaltspunkt dienen. Eine Veränderung des Wechselkurses kann nötig werden, wenn es zu einer Über- oder Unterbewertung der CB-Währung gegenüber der Ankerwährung kommt. Dafür ist der Änderungsmechanismus gesetzlich zu bestimmen, um den Glaubwürdigkeitsverlust des CBS nicht zu groß werden zu lassen.
Eine weitere konstituierende Eigenschaft eines CBS ist die Konvertierbarkeit der CB-Währung. Konvertierbarkeit einer Währung stellt die Möglichkeit dar, mit dieser Währung inländische und ausländische Waren und Dienstleistungen, inklusive Währungen, zu kaufen und ist ein Element liberaler Außenwirtschaftspolitik. Prinzipiell lassen sich volle und beschränkte Konvertierbarkeit unterscheiden. Volle Konvertierbarkeit bedeutet Konvertierbarkeit ohne jede Einschränkung, d. h. für in- und ausländische natürliche und juristische Personen, für laufende Zahlungen und Kapitaltransaktionen sowie sämtliche Währungen. Beschränkte Konvertierbarkeit bezogen auf Währungen hingegen bedeutet, dass nur bestimmte Währungen gegen einheimische Währung eingetauscht werden können[27].
Bei der Konvertierbarkeit einer Währung wird zwischen Inlands- und Auslandskonvertierbarkeit differenziert.
Bei der Inlandskonvertierbarkeit lässt sich zwischen Barkonvertierbarkeit und Güterkonvertierbarkeit unterscheiden. Barkonvertierbarkeit bedeutet, dass gegen Einlagen Bargeld bei den Geschäftsbanken verlangt werden kann. Unter Güterkonvertierbarkeit ist zu verstehen, dass uneingeschränkt Güter erworben werden können. Die Besonderheit der Güterkonvertierbarkeit in einem CBS ist, dass die Bezahlung mit der CB-Währung gesetzlich gesichert ist[28].
Bei der Auslandskonvertierbarkeit lässt sich weiter zwischen Inländer- und Ausländerkonvertierbarkeit unterscheiden. Inländerkonvertierbarkeit bedeutet, dass ein Inländer ein inländisches Zahlungsmittel unbeschränkt ins Ausland transferieren oder zum geltenden Wechselkurs gegen ausländische Währung tauschen kann. Des Weiteren darf ein Inländer ein ausländisches Zahlungsmittel unbeschränkt zum jeweiligen Wechselkurs in inländische Währung eintauschen. Ausländerkonvertierbarkeit liegt vor, wenn ein Ausländer über das inländische Zahlungsmittel unbeschränkt verfügen darf[29].
Unter der notwendigen Bedingung der Konvertierbarkeit der Currency Board-Währung wird verstanden, dass das CB-Bargeld zu einem festgeschriebenen Wechselkurs gegen die Ankerwährung getauscht werden kann. Dabei wird – in der Hoffnung, dass sich die Reputation der Ankerwährung auf die Inlandswährung überträgt – vollständige Substitutionalität zwischen Inlandswährung und ausländischer Ankerwährung angestrebt. Ein CBS kann so gestaltet werden, dass die gesamte Öffentlichkeit Zugang zur Währungsbehörde hat, oder dass der Zugang auf Geschäftsbanken oder nur auf einzelne Geschäftsbanken beschränkt ist. Werden beim Umtausch der heimischen Währung gegen die Ankerwährung hohe Gebühren erhoben, bedeutet dies eine Einschränkung der Konvertierbarkeit, wobei die Höhe der Umtauschgebühren von CB-Bargeld und Ankerwährung den tatsächlichen Konvertierbarkeitsgrad beeinflusst[30].
Das Recht, die CB-Währung unbeschränkt zum fixierten Wechselkurs gegen die Ankerwährung eintauschen zu können, soll dem CB-Land also den Waren- und Güteraustausch erleichtern und ihm ermöglichen sich an internationale Kapitalbewegungen zu beteiligen.
Während sich die ersten beiden konstituierenden Merkmale eines CBS nicht von einem herkömmlichen Währungssystem mit festem Wechselkurs unterscheiden, ist die Deckungspflicht die wesensdefinierende Besonderheit des CBS. Unter der Deckungspflicht in einem CBS wird die vollständige Deckung der Zentralbankgeldmenge durch Devisenreserven und Gold der Währungsbehörde verstanden[31]. Demnach darf das CBS nicht mehr an Verbindlichkeiten eingehen, als internationale Reserven zu deren Deckung zur Verfügung stehen. Führt eine Volkswirtschaft ein CBS ein, dann hat sie bezüglich der Deckungspflicht einige Entscheidungen zu treffen. So ist zu bestimmen welche Passiva und welche Aktiva zu decken sind, ob es sich bei den Reserven um eine Brutto- oder Nettogröße handeln soll und wie hoch der Deckungsgrad sein soll. Bei der Bestimmung des Deckungsgrades ist zu berücksichtigen, dass die Netto- oder Bruttoreserven, die deckungsfähigen Aktiva und die zu deckenden Passiva unterschiedlich hoch ausfallen können[32].
In einem CBS sollte auf der Passivseite wenigstens das umlaufende Bargeld gedeckt sein. Weiterhin könnte verlangt werden, dass die Passivpositionen eines CBS, resultierend aus Einlagen der Geschäftsbanken und des Staates, durch die Devisenreserven der Währungsbehörde gedeckt sein sollten[33].
Mögliche Aktiva, die als deckungsfähig zugelassen werden können sind Goldreserven, auf die Ankerwährung lautende Wertpapiere oder inländische Staatsanleihen, die auf die Ankerwährung lauten. Die Qualität der Aktiva, die zur Deckung herangezogen werden können, kann insofern stark voneinander abweichen. Allgemein gilt, dass in einem CBS internationale Nettoreserven als deckungsfähige Aktiva verlangt werden[34].
Darüber hinaus ist vom CB-Land zu entscheiden, ob es sich bei den Reserven um eine Brutto- oder Nettogröße handeln soll. Im Nettofall setzen sich die Gesamtreserven aus der Summe aus internationalen Nettoreserven und heimischer Nettofremdwährungspositionen zusammen, und im Bruttofall bestehen die Gesamtreserven aus den Bruttogrößen der internationalen Reserven und den heimischen Fremdwährungsaktiva. Diese Entscheidung ist während der Einführung des CBS besonders wichtig, da in diesem Zeitraum einige Volkswirtschaften nicht ausreichend Internationale Nettoreserven besitzen können[35]. Wird eine einhundertprozentige Deckung der Geldmenge durch internationale Nettoreserven der Währungsbehörde erreicht, erhöht dies die Stabilität und Glaubwürdigkeit des CBS. Falls es der Währungsbehörde nicht gelingen sollte, die einhundertprozentige Deckung durch internationale Nettoreserven zu erreichen, hat es zwei Möglichkeiten: Es senkt den Deckungsgrad oder es versucht die Deckung durch Bruttoreserven zu erreichen. Beide Lösungen haben einen Stabilitätsverlust und nachhaltigen Vertrauensverlust zur Folge[36].
Ist eine Entscheidung über die Höhe der Deckung und über das Erreichen der Deckung gefallen, so kommt es darüber hinaus noch darauf an, inwieweit die festgelegten Regeln auch eingehalten werden[37].
Wurde bestimmt, wie die konstituierenden Merkmale des CBS zu gestalten sind, hat das CB-Land weiterhin zu entscheiden, ob diese gesetzlich festgehalten werden sollen. Dafür spricht, dass ad hoc Veränderungen der konstituierenden Merkmale durch die gesetzliche Festschreibung verhindert werden können, da es zeitaufwendig und mit Anstrengungen verbunden ist, Gesetze zu verändern. Die Hürde, die konstituierenden Merkmale zu verändern, wäre so höher und die Glaubwürdigkeit des CBS gesteigert. Weiterhin können die Gesetze zeigen, wie ein CBS organisiert ist und wie es ausgeführt wird. So werden politische Absichten leichter verständlich und die Transparenz des CBS wird erhöht. Der Währungsbehörde hilft das Gesetz bei seiner Tätigkeit, der Öffentlichkeit wiederum hilft es die Arbeit der Währungsbehörde zu bewerten. Außerdem können durch ein Gesetz die Möglichkeiten eines CBS klar ausgedrückt werden. Damit die Vorteile der gesetzlichen Festschreibung der konstituierenden Merkmale zur Geltung kommen, müssen die Gesetze aber auch durchgesetzt und befolgt werden[38].
In einem reinen CBS gibt es keine Zentralbank, sondern nur die Währungsbehörde. Ein reines CBS wird zu einem modifizierten CBS, wenn neben der Währungsbehörde eine Zentralbank existiert. In den Kolonien mit einem CBS gab es keine Zentralbanken, diese wurden erst mit der Unabhängigkeit der Kolonien und der Aufgabe des CBS eingeführt. Die Wiedereinführung von CBS in den 1990ern war jedoch nicht die Umkehrung dieses Prozesses. Die Nationen, die sich für die Einführung eines CBS entschieden hatten, waren bereits unabhängig und waren nicht gezwungen, bereits existierende Zentralbanken aufzugeben[39]. Heute sind CBS Wechselkurssysteme, die normalerweise in einem Zentralbanksystem integriert werden[40].
Es handelt sich ebenfalls um ein modifiziertes CBS, wenn die Währungsbehörde neben den Funktionen, die eine Währungsbehörde in einem reinen CBS hat, noch weitere Funktionen ausfüllt. Dies könnte z.B. die Funktion als sog. Lender of Last Resort (LOLR). Unter einem LOLR wird verstanden, dass die Währungsbehörde in Zeiten einer krisenhaften Entwicklung des Bankenwesens Kreditinstitute unterstützt, die in Schwierigkeiten geraten sind. Diese Unterstützung erfolgt, indem die Notenbank als Kreditgeber aushilft[41]. Wenn sich ein CB-Land dazu entschließt seine Währungsbehörde mit der Funktion eines LOLR auszustatten, dann sind auch die erweiterten Kompetenzen der Währungsbehörde zu definieren. Dabei sind vor allem zwei Entscheidungen zu fällen: Welche Mittel für eine LOLR-Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden und zu welchem Zeitpunkt diese Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Währungsbehörde kann nur Überschussreserven für LOLR-Tätigkeiten nutzen, damit das Deckungskriterium weiterhin erfüllt wird. Die Kredite der Währungsbehörde sollten keine Geschäftsbanken erhalten, die schon insolvent sind, sondern nur solche, die vorübergehend illiquide sind. Auch dürfen keine Zahlungen durch die Währungsbehörde garantiert werden, die durch zahlungsunfähig gewordenen Kreditinstitute ausstehen[42]. Die Befürworter eines LOLR rechtfertigen seine Existenz in einem CBS damit, dass es ein effektives Mittel sei, um frühzeitig Probleme auf dem Finanzsektor zu beseitigen. Dies solle jedoch so geschehen, dass systematisch geholfen wird, um die Insolvenz von Banken zu verhindern. Denn wenn es keinen LOLR gäbe, könne es passieren, dass die von einem CBS ausgehende Gefahr einer sprunghaft ansteigenden Nachfrage nach Bargeld unterschätzt werde[43]. Die Gegner eines LOLR argumentieren hingegen, dass bei dessen Existenz die Eigenverantwortlichkeit der Banken für Währungsstabilität falle. Außerdem würde der LOLR schnell missbraucht werden, was inflationäre Konsequenzen hätte[44].
Im Haushaltsplan (Budget, Etat) werden alle für eine Finanzperiode (Haushaltsjahr) vorgesehenen öffentlichen Einnahmen und öffentlichen Ausgaben zusammengestellt. Im Haushaltsplan als Soll-Etat finden die geplanten finanzwirtschaftlichen Aktivitäten der Regierung ihren Niederschlag. Die nachträgliche Haushaltsrechnung enthält die im abgelaufenen Haushaltsjahr tatsächlich entstandenen Ausgaben und Einnahmen[45].
Dauerhaft überhöhte Fiskaldefizite sind eine große Gefahr für die Stabilität des CBS. Werden sie durch Auslandskredite finanziert, so kommt es zum Aufbau einer Auslandsverschuldung mit Zins- und Tilgungsausgaben, die den Staatshaushalt belasten. Unter Auslandsverschuldung wird die Verschuldung in heimischer Währung und in Fremdwährungen gegenüber ausländischen Gläubigern verstanden. Die Weltbank versteht unter totaler Auslandverschuldung die Summe aller öffentlichen, öffentlich garantierten, privaten nicht garantierten, langfristigen Auslandschulden, die kurzfristigen Schulden sowie die in Anspruch genommenen internationalen Kredite[46].
Wenn der Kredit in einer anderen Währung als der CB-Währung oder der Ankerwährung aufgenommen wird, dann steigert sich die Verwundbarkeit des CBS gegenüber externen Wechselkursschocks, weil sich durch eine Aufwertung der Währung des Kreditgebers oder durch eine Abwertung der CB-Währung die Schulden erhöhen[47]. Dem Staat bleiben im Rahmen eines CBS als steuerbare Einnahmequellen nur die Abgabe der privaten Wirtschaftssubjekte oder die Verschuldung, weil die Währungsbehörde ein Haushaltsdefizit nicht durch Geldschöpfung ausgleichen darf. Deshalb sind fiskalische Stärke und wenn nötig fiskalische Reformen eine Voraussetzung für die Etablierung und Aufrechterhaltung eines CBS. Die Schlüsselfunktion eines CBS ist es eine wirtschaftspolitische Glaubwürdigkeit zu erreichen, jedoch kann eine solche nur mit fiskalischer Disziplin erreicht werden. Durch das monetäre Finanzierungsverbot im CBS durch die Währungsbehörde erhalten die verantwortlichen Minister gegenüber anderen Mitgliedern der Regierung und der Öffentlichkeit eine Rechtfertigung für Einsparungen. Insgesamt fördert ein CBS fiskalische Disziplin, aber es garantiert sie nicht[48].
Inflation ist der Prozess allgemeiner Preissteigerungen[49] und für den Erfolg eines CBS von zentraler Bedeutung. Nach einer längeren Phase mit hohen und schwankenden Inflationsraten ist die Glaubwürdigkeit der Geldpolitik eines Landes in der Öffentlichkeit gesunken. Um die Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen, reicht die Ankündigung einer stabilitätsorientierten Geldpolitik alleine nicht aus. Da in einem CBS die Regierung an die Regeln des CBS gebunden ist und deren disziplinierenden Effekte zu einer Senkung der Inflation beitragen könnten, wurde in den 1990ern von einigen Ländern das CBS als Währungssystem gewählt, um niedrigere Inflationsraten zu erreichen. Tatsächlich konnten Erfolge bei der Senkung von Inflationsraten in einigen CB-Ländern beobachtet werden[50]. Jedoch kann die Inflationsrate der CB-Währung höher sein als diejenige der Ankerwährung. Die Ursache dafür ist eine reale Aufwertung der CB-Währung gegenüber der Ankerwährung. Von einer realen Aufwertung wird gesprochen, wenn das Preisniveau des CB-Landes stärker steigt als das Preisniveau des Ankerwährungslandes. Diese unterschiedliche Entwicklung des Preisniveaus kann folgendermaßen entstehen: Bei der Einführung eines CBS gleicht die Fixierung des Wechselkurses bei konstanten Weltmarktpreisen die Inflation nur bei den handelbaren Gütern gegenüber dem Ankerwährungsland an. Die Inflationsrate berechnet sich jedoch aus der durchschnittlichen Preissteigerung sowohl der handelbaren Güter und als auch der nicht-handelbaren Güter. Die Inflation der nicht-handelbaren Güter des CB-Landes kann höher sein als die des Ankerwährungslandes, wenn beispielsweise das Produktivitätswachstum auf dem Sektor der nicht-handelbaren Güter in beiden Ländern unterschiedlich ist, wenn sich die Inflationserwartungen der nicht-handelbaren Güter des CB-Landes nicht unmittelbar anpassen oder wenn die Käuferpräferenzen variieren. Aufgrund des geringeren Wettbewerbs sind die Produzenten nicht-handelbarer Güter nicht gezwungen, die Preise ihrer Güter den meist niedrigeren Preisen der Güter auf dem internationalen Markt anzugleichen, und es kommt zu einer realen Aufwertung.
Schließlich kann auch ein höheres Produktivitätswachstum auf den Sektoren der handelbaren Güter kann zu einer realen Aufwertung der CB-Währung führen: Die steigende Produktivität kann zu einer Lohnforderung in Höhe des Produktivitätswachstums führen und die Arbeitnehmer der Sektoren nicht-handelbarer Güter könnten ebenfalls eine Lohnerhöhung verlangen, ohne aber einen Produktivitätswachstum erreicht zu haben.
Kommt es aus den genannten Gründen zu einer höheren Inflationsrate in dem CB-Land als in dem Ankerwährungsland, wertet die CB-Währung real auf und die Produkte des CB-Landes verlieren international an Konkurrenzfähigkeit[51].
Die Zahlungsbilanz ist die Darstellung aller außenwirtschaftlichen Transaktionen eines Landes innerhalb einer Periode. Die Zahlungsbilanz ist von ihrer Grundkonzeption als Ganzes immer ausgeglichen, da jeder Vorgang sowohl im Soll als auch im Haben der Zahlungsbilanz erscheint. Wichtige Posten der Zahlungsbilanz sind die Leistungsbilanz und die Kapitalbilanz. Diese Teilbilanzen können im Gegensatz zur Zahlungsbilanz unausgeglichen sein[52]. Zwischen der Leistungsbilanz und der Kapitalbilanz besteht ein direkter Zusammenhang: Exportiert ein Land mehr Güter- oder Dienstleistungen als es importiert, dann steigen entweder die Auslandsforderungen oder aber die Auslandsverbindlichkeiten sinken. Umgekehrt verhält es sich wenn mehr Güter- oder Dienstleistungen im- als exportiert werden. Also tätigt jedes Land genau im Umfang eines Leistungsbilanzüberschusses Kapitalexporte bzw. im Ausmaß eines Leistungsbilanzdefizits Kapitalimporte[53]. Für das Bestehen eines CBS ist es von entscheidender Bedeutung, wie ein eventuelles Leistungsbilanzdefizit finanziert werden kann, um eine ausgeglichene Zahlungsbilanz zu erhalten.
Erfolgt ein Ausgleich des Leistungsbilanzdefizits durch öffentliche Kreditaufnahmen, so droht ein Scheitern des CBS, wenn die Kredite nicht durch Haushaltsüberschüsse getilgt werden können. Hingegen ist ein Leistungsbilanzdefizit kein existenzbedrohender Faktor, wenn der Ausgleich beispielsweise durch ausländische Direktinvestitionen erreicht wird, da diese den Haushalt nicht belasten.
[...]
[1] Vgl. Jacobsen, 2000: 404.
[2] Vgl. Janssen, 2002: 20.
[3] Vgl. Ho, 2002: 5.
[4] Vgl. Balino/Enoch, 1997: 6.
[5] Vgl. Willms, 1995: 163; vgl. Bender, 2003: 142; vgl. Levy Yeyati/Sturzenegger, 2001, 6.
[6] Vgl. Aschinger, 2001a: 125; vgl. Balino/Enoch, 1997: 3; vgl. Setzer, 2003: 58.
[7] Hongkong, Estland, Litauen, Bulgarien und Bosnien-Herzegowina (Stand: Januar 2004).
[8] Vgl. Balino/Enoch, 1997: 6; vgl. Fuhrmann, 1999: 88; vgl. Gurtner, 2003: 210; vgl. Sörg/Vensel, 2000: 113; vgl. Willms, 1995: 163.
[9] Vgl. Balino/Enoch, 1997: 1.
[10] Hongkong ist ein spezieller Fall, da es eine Kolonie war und politisch immer noch nicht unabhängig ist (Ho, 2002: 2).
[11] Vgl. Aschinger, 2001a: 126; vgl. Ho, 2002: 10.
[12] Vgl. Ho, 2002: 2, Fn 3.
[13] Vgl. Dieter, 2002: 187.
[14] Vgl. Setzer, 2003: 63.
[15] Vgl. Willms, 1995: 165.
[16] Vgl. Balino/Enoch, 1997: 3; vgl. Bender, 2003: 151/152; vgl. Hanke/Jonung/Schuler, 1993: 100; vgl. Humpage/Mcintire, 1995: 7; vgl. Schwartz, 1993: 179.
[17] Vgl. Piekenbrock, 2002: 466.
[18] Vgl. Liviatan, 1993: 98.
[19] Vgl. Oliva/Rivera-Batiz/Sy, 2001: 608; vgl. Setzer, 2003: 64.
[20] Vgl. Hanke/Schuler, 1992: 31.
[21] Vgl. Hanke/Schuler, 1992: 24.
[22] Vgl. Fuhrmann, 1994:12.
[23] Vgl. Balino, 1997: 28.
[24] Vgl. Janssen, 2002: 97.
[25] Vgl. Janssen, 2002: 96.
[26] Vgl. Janssen, 2002:98.
[27] Vgl. Gabler, 1990: 452.
[28] Vgl. Janssen, 2002: 68.
[29] Vgl. Janssen, 2002: 69.
[30] Vgl. Aschinger, 2002b: 115; vgl. Enoch/Gulde, 1998: 41.
[31] Vgl. Bender, 2003: 144.
[32] Vgl. Janssen, 2002: 63.
[33] Vgl. Berensmann, 2002: 21.
[34] Vgl. Janssen, 2002: 63.
[35] Vgl. Balino, 1997: 29.
[36] Vgl. Janssen, 2002: 29.
[37] Vgl. Enoch/Gulde, 1998: 43.
[38] Vgl. Berensmann, 2002: 21; vgl. Ho, 2002: 20/21.
[39] Vgl. Ho, 2002: 5.
[40] Vgl. Ho, 2002: 6.
[41] Vgl. Berensmann, 2002: 20; vgl. Kyrer, 2001: 333.
[42] Vgl. Bennett, 1994: 4; vgl. Hanke/Schuler, 1992a: 56.
[43] Vgl. Balino/Enoch, 1997: 20.
[44] Vgl. Ho, 2002: 16.
[45] Vgl. Gabler, 1996: 468.
[46] Vgl. Kyrer, 2001: 42.
[47] Vgl. Bender, 2003: 152.
[48] Vgl. Aschinger, 2001a: 130; vgl. Balino/Enoch, 1997: 18; vgl. Schwartz, 1993: 15.
[49] Vgl. Gabler, 1990: 370.
[50] Vgl. Freytag, 1998: 381; vgl. Oliva/Rivera-Batziz/Sy, 2001: 611.
[51] Vgl. Freytag, 1998: 384, vgl. Pautola, 2000: 81, vgl Setzer, 2003: 60, vgl. Schweickert, 1998: 423.
[52] Vgl. Gabler, 1990: 1013.
[53] Vgl. Gabler, 1996: 1339.