Examensarbeit, 2005
85 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung
2. Welchen Sinn macht politische Bildung?
2.1. Demokratie ist kein Naturzustand
2.2. Der Faktor der gesellschaftlichen und politischen Unbeständigkeit
3. Was versteht man unter schulischer politischer Bildung?
3.1. Inhalte und Ziele gemäß den Rahmenrichtlinien von Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt
3.2. Impulse des „Darmstädter Appells“
3.3. Richtlinien des Beutelsbacher Konsenses
4. Eine problematisierende Bestandaufnahme
4.1. Ausgewählte empirische Daten aus Studien zur politischen Bildung deutscher Jugendlicher
4.2. Theoretische Problematisierung der Ergebnisse der Studien
5. Ein konstruktiver Ausblick
5.1. Ein Auszug differenter theoretischer Ansätze
5.2. Schlussfolgernde Ansätze aus der Praxis des Fachunterrichtes der politischen Bildung und des Lernraums Schule
6. Fazit
7. Literatur
Die vorliegende Arbeit untersucht das Verhältnis von theoretischen Zielvorgaben der politischen Bildung und deren empirisch messbarer Umsetzung im schulischen Alltag, insbesondere im Bundesland Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen dem demokratischen Erziehungsanspruch und der Lebenswelt heutiger Jugendlicher zu analysieren und konstruktive Handlungsalternativen für den Fachunterricht sowie den Lernraum Schule aufzuzeigen.
3.1. Inhalte und Ziele gemäß den Rahmenrichtlinien von Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt
Da Bildungsfragen dieser Art wesentlich auf Länderebene festgelegt werden, sind in der Bundesrepublik Deutschland nahezu ebenso zahlreich differenziert gestaltete Rahmenrichtlinien vorzufinden, wie Bundesländer existieren. Es macht daher m. E. wenig Sinn, an dieser Stelle alle momentan geltenden Rahmenrichtlinien vorzustellen. Dennoch möchte ich eventuell differenzierte Facetten an zwei Rahmenrichtlinien, deren qualitative Gestaltung im Rahmen des aktuellen Schulsystems mich weitgehend überzeugen, offen legen: die Rahmenrichtlinien der politischen Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Des Weiteren ermöglicht sich bei der Wahl dieser Bundesländer eine vergleichende Betrachtung von einem alten und einem neuen Bundesland.
Rahmenrichtlinien für Sozialkunde in Sachsen-Anhalt: Schon zu Beginn des Dokuments wird als allgemeines Ziel dieses Unterrichtsfaches die Befähigung des Bürgers „[…] zur politischen Beteiligung auf dem Boden des Grundgesetzes […].“ (Rahmenrichtlinien des Kultusministeriums des Landes S.-A. 2003, S.6) beschrieben. Hierbei sind v. a. Fähigkeiten, wie eine rationale Urteilsfähigkeit und Eigenständigkeit, in Bezug auf Erfassung von politischen Sachverhalten, von enormer Bedeutung. Die am Ende des Kapitel 2.1. gestellte Frage: „Macht politische Bildung eher durch Demokratielernen oder Politiklernen einen Sinn?“ wird hier ganz klar mit der Entscheidung für Demokratielernen als Hauptgewichtung des Unterrichtsfaches beantwortet.
1. Einleitung: Die Einleitung begründet die Relevanz der politischen Bildung für die Demokratiefähigkeit und formuliert die zentrale Fragestellung sowie die thesenbasierte Ausrichtung der Arbeit.
2. Welchen Sinn macht politische Bildung?: Dieses Kapitel erörtert die Notwendigkeit politischer Bildung als notwendige Pflege für die Demokratie und als Antwort auf gesellschaftliche Instabilität.
3. Was versteht man unter schulischer politischer Bildung?: Es werden maßgebliche Orientierungspunkte wie Rahmenrichtlinien, der Darmstädter Appell und der Beutelsbacher Konsens als didaktische Grundlagen analysiert.
4. Eine problematisierende Bestandaufnahme: Dieses Kapitel prüft anhand empirischer Studien den Ist-Zustand, deckt Diskrepanzen zur Theorie auf und thematisiert Aspekte wie Partizipation und Rechtsextremismus.
5. Ein konstruktiver Ausblick: Der Ausblick diskutiert theoretische Reformansätze und praxisnahe Möglichkeiten zur Stärkung der politischen Bildung sowie der Schuldemokratie.
6. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bestätigt die Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität, während es die Dringlichkeit für eine fachdidaktische Neuausrichtung betont.
7. Literatur: Das Literaturverzeichnis listet die verwendeten Quellen und Forschungsstudien auf.
Politische Bildung, Demokratie, Sozialkundeunterricht, Schulklima, Partizipationsbereitschaft, Beutelsbacher Konsens, Darmstädter Appell, Sachsen-Anhalt, Politische Mündigkeit, Demokratieerziehung, Schulautonomie, Politische Sozialisation, Extremismusprävention, Schülervertretung, Handlungsorientierung.
Die Arbeit untersucht das Verhältnis von theoretisch geforderter und praktisch umgesetzter politischer Bildung an deutschen Schulen mit einem speziellen Fokus auf Sachsen-Anhalt.
Die zentralen Themen sind die Legitimation politischer Bildung, didaktische Grundlagen, empirische Befunde zu politischen Einstellungen von Jugendlichen sowie Ansätze zur Schulentwicklung.
Das Ziel ist es, die Distanz zwischen dem „Sollzustand“ (mündige Bürger) und dem „Istzustand“ (politische Desinteresse und mangelnde Konfliktfähigkeit) zu analysieren und Alternativen aufzuzeigen.
Die Arbeit basiert primär auf einer Literatur- und Dokumentenanalyse, die aktuelle empirische Studien und Rahmenrichtlinien in eine theoretische Reflexion einbettet.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Auseinandersetzung mit Didaktik, eine empirische Bestandsaufnahme mittels Jugendstudien sowie die Diskussion von Reformmodellen.
Schlüsselwörter sind u. a. Demokratielernen, politische Partizipation, Schulklima, Handlungsorientierung und politische Mündigkeit.
Sie dient als theoretischer Rahmen, um die Qualität der sozialen Beziehungen zwischen Schülern und Lehrern zu bewerten und deren Einfluss auf die politische Orientierung zu erklären.
Die Autorin wählt diesen territorialen Fokus, um auf Basis regional verfügbarer Studien und Rahmenrichtlinien eine fundierte und detailreiche Analyse zu ermöglichen.
Lehrer werden als zentrale Vermittler angesehen, wobei deren Haltung gegenüber kontroversen Themen und ihre Fähigkeit zur Moderation als entscheidende Faktoren für die Qualität des Unterrichts hervorgehoben werden.
Es beschreibt die Dreierbeziehung zwischen Lehrkraft, Lernenden und dem Unterrichtsstoff, wobei die Einhaltung des Überwältigungsverbots und des Kontroversitätsgebots im Zentrum steht.
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