Masterarbeit, 2015
278 Seiten, Note: 1
Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg
1. Einleitung
1.1. Hinführung zum Thema
1.2. Entwicklung der Untersuchungsfragestellung
1.3. Zielsetzung der Untersuchung
2. Die Weimarer Republik
2.1. Die letzten Jahre der Weimarer Republik
2.2. Parteien und Verbände der Weimarer Republik
2.2.1.Politische Bewegungen und Parteien
2.2.2.Sonstige Gruppierungen
2.2.3.Besonderheiten in Württemberg
3. Die Politische Polizei in der Weimarer Republik
3.1. Zum Begriff der Politischen Polizei
3.2. Frühe Ursprünge und Entwicklung im 19. Jahrhundert
3.3. Die Politische Polizei (1919-1933)
3.3.1.Wiederaufbau nach der Staatsumwälzung
3.3.2.Der Reichskommissar für Überwachung der Öffentlichen Ordnung
3.4. Die Politische Polizei von Württemberg
3.4.1.Ursprung und Entwicklung bis 1918
3.4.2.Organisatorische Entwicklung ab 1919-1922
3.4.3.Organisatorische Entwicklung ab 1923-1933
3.4.4.Personelle Verhältnisse
3.4.5.Informationsgewinnung und Nachrichtenaustausch
3.4.6.Entwicklung der Politischen Polizei nach der Machtergreifung
3.4.7.Ausgewählte Kurzbiographien:
3.4.7.1. Friedrich Mußgay
3.4.7.2. Jakob Wöger
3.4.7.3. Dr. Wilhelm Harster
3.4.7.4. Wilhelm Kley
3.4.7.5. Karl Weber
4. Die Untersuchung – Methode und Vorgehensweise
4.1. Methode der strukturierten Inhaltsanalyse
4.2. Darstellung des Untersuchungsmaterials
4.2.1.Lageberichte der Politischen Polizei
4.2.2.Festlegung des Untersuchungszeitraums
4.2.3.Auswahl der Untersuchungseinheiten
4.3. Inhaltsanalytisches Kategoriensystem
4.3.1.Theoriegeleitete Vorgehensweise
4.3.2.Erarbeitete Kategorien und Ausprägungen
4.4. Gütekriterien
4.4.1.Kodierleitfaden
4.4.2.Verfahrensdokumentation
4.4.3.Test zur Intracoder-Reliabilität
5. Ergebnisse der Untersuchung
5.1. Der Berichtsfokus der Politischen Polizei
5.1.1.Allgemeiner Berichtsumfang nach Fokusgruppen
5.1.2.Erwähnte politische Versammlungen / Veranstaltungen
5.2. Die Art und Weise der Berichterstattung
5.3. Gefahrenhinweise
5.4. Verursacherhinweise
5.5. Sprachliche Auffälligkeiten
5.6. Anwendung von Vollzugsmaßnahmen
6. Diskussion der Ergebnisse
6.1. Zu den Ausgangshypothesen
6.2. War die Beachtung der NSDAP angemessen?
6.3. Handelte die Politische Polizei neutral?
6.4. Problemstellungen und weitere Forschungsansätze
6.5. Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
Die Arbeit verfolgt das Ziel, mittels einer systematischen qualitativen Inhaltsanalyse der Lageberichte der württembergischen Politischen Polizei im Zeitraum von 1929 bis 1933 zu klären, in welchem Umfang, mit welcher Qualität und mit welcher Zielrichtung über die NSDAP berichtet wurde. Dabei soll untersucht werden, ob sich Belege für eine fehlende neutrale Gesinnung der Beamten gegenüber dem politischen Spektrum finden lassen und wie angemessen die polizeiliche Beobachtung im Kontext der damaligen Zeit war.
1.1. Hinführung zum Thema
Im Zusammenhang mit der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) offenbarte die deutsche Sicherheitsarchitektur eklatante Schwachstellen: Mehrfach wurde ein mangelnder Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz kritisiert. Auch wurde festgestellt, dass oft mehr „gegen- als miteinander“ gearbeitet wurde. Seither ist die öffentliche Diskussion um die Notwendigkeit und die zeitgemäße Ausgestaltung des „Trennungsgebots“ zwischen der Polizei und den Nachrichtendiensten erneut entbrannt.
Das Trennungsgebot wurde erstmals im sog. „Polizeibrief“ vom 14. April 1949 der Besatzungsmächte festgelegt. Darin wurde die Errichtung einer neuen Staatsschutzstelle für die BRD nur unter der Prämisse bejaht, dass eine solche Stelle keinerlei Polizeibefugnisse haben darf. Die Erfahrungen mit dem Dritten Reich gaben hierfür reichlich Anlass. Schließlich erhielten die Politischen Polizeien der Weimarer Republik, als Polizeieinrichtungen zur Aufklärung „staatsfeindlicher Umtriebe“, bereits früh nach Hitlers Machtergreifung Befugnisse, die bisher der Justiz oblagen. Damit wurde sogleich der Grundstein gelegt für die „Pervertierung der Politischen Polizei vom Staatsschutzorgan […] zum gefürchteten Repressivinstrument des NS-Staats“, der Geheimen Staatspolizei - besser bekannt als Gestapo.
Im Zuge der Nürnberger Prozesse wurde die Gestapo zur verbrecherischen Organisation erklärt. Der ehemalige Gestapo-Beamte, Hans Bernd Gisevius, schilderte vor dem Internationalen Militärgerichtshof das Wesen der Gestapo folgendermaßen: „[Das] war keine Polizei, die gegen […] Mord, Freiheitsberaubung und Raub eintrat. [Das] war eine Polizei, die diejenigen schützte, die sich solcher Exzesse schuldig machten.“
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Relevanz des Themas im Kontext aktueller Sicherheitsdebatten und definiert die Untersuchungsfragestellung hinsichtlich der Rolle der Politischen Polizei.
2. Die Weimarer Republik: Dieses Kapitel skizziert den politischen Rahmen der Weimarer Republik sowie die verschiedenen Parteien und Gruppierungen, mit einem speziellen Fokus auf die Besonderheiten in Württemberg.
3. Die Politische Polizei in der Weimarer Republik: Hier werden der Begriff der Politischen Polizei, ihre historischen Ursprünge und ihre spezifische Entwicklung in Württemberg zwischen 1919 und 1933 eingehend dargelegt.
4. Die Untersuchung – Methode und Vorgehensweise: Dieses Kapitel erläutert die methodische Herangehensweise der qualitativen Inhaltsanalyse sowie das Kategoriensystem, das zur Auswertung der Lageberichte entwickelt wurde.
5. Ergebnisse der Untersuchung: Die Ergebnisse präsentieren die quantitativen und qualitativen Befunde zur Berichtstätigkeit, zum Fokus der Polizei und zur Anwendung von Vollzugsmaßnahmen.
6. Diskussion der Ergebnisse: Das letzte Kapitel reflektiert die Ausgangshypothesen, diskutiert die Angemessenheit der Beobachtung der NSDAP und bewertet kritisch die neutrale Haltung der Politischen Polizei.
Politische Polizei, Weimarer Republik, Württemberg, Nationalsozialismus, KPD, NSDAP, Inhaltsanalyse, Lageberichte, Staatsschutz, Extremismus, Berichterstattung, Nachrichtendienste, Gestapo, Radikalisierung, Polizeigeschichte.
Die Arbeit untersucht die historische Rolle und Arbeitsweise der Politischen Polizei im Volksstaat Württemberg während der Endphase der Weimarer Republik.
Im Mittelpunkt stehen die Struktur der Politischen Polizei, ihre Berichtstätigkeit über politische Bewegungen sowie die Frage, wie sie mit den extremistischen Parteien KPD und NSDAP umging.
Ziel ist es zu klären, ob die Politische Polizei in Württemberg politisch neutral agierte oder ob sie gegenüber bestimmten Parteien voreingenommen war.
Die Untersuchung basiert auf einer systematischen, qualitativen Inhaltsanalyse von 270 Lageberichten der Politischen Polizei aus dem Zeitraum 1929 bis 1933.
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse der Polizeientwicklung in Württemberg und eine empirische Auswertung der überlieferten Lageberichte hinsichtlich Fokus, Qualität und Bedrohungseinschätzungen.
Die Arbeit wird wesentlich durch Begriffe wie Politische Polizei, Weimarer Republik, Inhaltsanalyse, Staatsschutz und das Verhältnis zu NSDAP und KPD geprägt.
Friedrich Mußgay war ein leitender Beamter im Bereich Nachrichtenwesen und Vereinswesen; er wurde nach 1933 zum letzten Leiter der Staatspolizeileitstelle in Stuttgart und war maßgeblich an Gestapo-Verbrechen beteiligt.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass auf Basis der verschrifteten Berichte keine Bevorzugung der NSDAP oder unbegründete Benachteiligung der KPD nachweisbar ist; die Polizei handelte im Rahmen ihrer Erkenntnislage weitgehend objektiv, wenngleich eine latent stärkere Fokussierung auf die KPD aufgrund deren offensiverem Vorgehen vorlag.
Die Politische Polizei war chronisch unterbesetzt, was zu einer "partiellen" Überwachung führte, bei der man auf vertrauenswürdige Informanten und Kontakte angewiesen war, anstatt eine flächendeckende Überwachung zu gewährleisten.
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