Examensarbeit, 2018
41 Seiten, Note: 16,00
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
A. Einführung
B. Der Flüchtlingsbegriff gem. Art. 1 A Abs. 2 GFK
I. Begründete Furcht
II. Verfolgung
III. Fehlender staatlicher Schutz
IV. Spezifische Verfolgungsgründe
C. Kodifizierte Ausschlussgründe - Ausdruck der Subsidiarität internationalen Schutzes
I. Schutz oder Beistand durch die Vereinten Nationen gem. Art. 1 D GFK
1. Entstehungsgeschichtlicher Hintergrund von Art. 1 D GFK
2. Interpretation und Anwendung von Art. 1 D GFK
II. Schutz durch Aufenthalt in einem Drittstaat gem. Art. 1 E GFK
III. Mehrfache Staatsangehörigkeit, Art. 1 A Abs. 2 S. 2 GFK
D. Zumutbare Fluchtalternativen - ungeschriebene Ausschlussgründe?
I. Interne Fluchtalternative: Schutz in sicheren Regionen des Heimatstaates
1. Konzeptionelle Grundlage der internen Fluchtalternative
2. Maßgeblicher Zeitpunkt
3. Erreichbarkeit des Ausweichortes
4. Hinreichende Sicherheit vor Verfolgung am Ausweichort
a) Staatliche Verfolgung: Problematik des mehrgesichtigen Staates
b) Nichtstaatliche Verfolgung
5. Zumutbarkeit der Niederlassung am internen Ausweichort
a) Präventiver Schutzansatz: Schutz vor indirektem Refoulement
b) Wirtschaftliches Existenzminimum
c) Maßstab der grundlegenden Menschenrechte
aa) Der „reasonableness test“
bb) Hathaway/Foster: Schutzbezogener Ansatz
cc) Diskussion
6. Schutzakteure
II. Externe Fluchtalternative: Schutz in „sicheren Drittstaaten“
1. Vereinbarkeit von Drittstaatenregelungen mit der GFK
2. Unmittelbarkeit der Einreise gem. Art. 31 Abs. 1 GFK
3. Zumutbarkeit: Anforderungen an die Sicherheit des Drittstaats
E. Schlussbetrachtung
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen und die Zumutbarkeit von internen und externen Fluchtalternativen im Kontext der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), um zu klären, unter welchen Bedingungen der Verweis auf diese Alternativen die internationale Schutzbedürftigkeit eines Asylsuchenden entfallen lässt.
1. Entstehungsgeschichtlicher Hintergrund von Art. 1 D GFK
Ausgehend von der allgemeinen Formulierung, wonach sich die Vorschrift nicht auf Personen bestimmter Staatsangehörigkeit bezieht, könnte sich Art. 1 D GFK auf jede Gruppe von Flüchtlingen beziehen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Die Entstehungsgeschichte sowie die praktische Anwendung der Norm seit Inkrafttreten demonstrieren allerdings, dass Art. 1 D GFK de facto nur palästinensische Flüchtlinge betrifft. Aus den travaux préparatoires geht die gemeinsame Absicht der arabischen und westlichen Staaten hervor, palästinensische Flüchtlinge vom Konventionsschutz auszuschließen, solange sie von den Vereinten Nationen unterstützt werden.
Nachdem insbesondere die Konflikte rund um die Entstehung des Staates Israel dazu geführt haben, dass circa eine Million Palästinenser ihre Heimatregion verlassen haben, um andernorts Zuflucht zu suchen, setzt sich die Rolle der Vereinten Nationen bei der Unterstützung palästinensischer Flüchtlinge aus einer Reihe verschiedener Aspekte zusammen, die ein unterschiedliches Spektrum an Schutz und Beistand beinhalten. Wichtigstes Organ ist dabei das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), das auf Grundlage von Art. 7 Abs. 2, 22 UN-Charta gegründet wurde und dessen Mandat neben Bildung, Gesundheit und Entlastungsprogrammen insbesondere humanitäre Hilfe und Schutz umfasst. Nach dem UNHCR Handbuch über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft sind Personen, die Schutz durch UNRWA erhalten, explizit vom Flüchtlingsstatus im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention ausgeschlossen.
A. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle politische Debatte um Abschiebungen afghanischer Asylbewerber und ordnet die Genfer Flüchtlingskonvention als "Magna Charta" des internationalen Flüchtlingsrechts in den rechtlichen Kontext ein.
B. Der Flüchtlingsbegriff gem. Art. 1 A Abs. 2 GFK: Dieses Kapitel erläutert die zentralen Tatbestandsmerkmale des Flüchtlingsbegriffs, insbesondere die begründete Furcht vor Verfolgung, den Mangel an staatlichem Schutz und die spezifischen Verfolgungsgründe.
C. Kodifizierte Ausschlussgründe - Ausdruck der Subsidiarität internationalen Schutzes: Hier werden die Ausschlussgründe nach Art. 1 D, 1 E GFK sowie die Problematik mehrfacher Staatsangehörigkeit behandelt, um den subsidiären Charakter der Konvention aufzuzeigen.
D. Zumutbare Fluchtalternativen - ungeschriebene Ausschlussgründe?: Das Kernstück der Arbeit analysiert interne Fluchtalternativen innerhalb des Heimatstaates sowie externe Fluchtalternativen in Drittstaaten unter besonderer Berücksichtigung der Zumutbarkeit und der Sicherheitsanforderungen.
E. Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst zusammen, dass die GFK niemanden schutzlos stellen will und betont die Notwendigkeit einer individuellen Einzelfallprüfung bei der Anwendung von Schutzalternativen.
Genfer Flüchtlingskonvention, GFK, Asyl, Flüchtlingsbegriff, Non-Refoulement, interne Fluchtalternative, sichere Drittstaaten, staatlicher Schutz, Menschenrechte, zumutbare Fluchtalternative, UNRWA, Subsidiarität, individuelle Einzelfallprüfung, Verfolgung, Schutzbedürftigkeit.
Die Seminararbeit befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit und Zumutbarkeit von sogenannten Fluchtalternativen (innerhalb des Heimatstaates oder in Drittstaaten) und deren Verhältnis zum internationalen Schutzanspruch nach der Genfer Flüchtlingskonvention.
Die zentralen Themen sind der Flüchtlingsbegriff nach Art. 1 A Abs. 2 GFK, die kodifizierten Ausschlussgründe (Art. 1 D, 1 E GFK), das Konzept der internen Fluchtalternative sowie die verfahrensrechtlichen Aspekte externer Fluchtalternativen.
Ziel ist es zu klären, unter welchen spezifischen Umständen der Verweis auf interne oder externe Fluchtalternativen rechtlich zumutbar ist und inwiefern dadurch die internationale Schutzbedürftigkeit einer Person entfallen kann.
Es handelt sich um eine juristische Seminararbeit, die auf einer tiefgehenden Analyse der einschlägigen Rechtsgrundlagen, völkerrechtlicher Verträge (insb. GFK), der einschlägigen Fachliteratur sowie der Rechtsprechung (national und international, wie EGMR) basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine dogmatische Herleitung des Flüchtlingsstatus, eine detaillierte Prüfung der Ausschlusskriterien für den Schutz durch UN-Organisationen oder Drittstaaten sowie eine umfassende Auseinandersetzung mit der "internen Fluchtalternative", ihrer Konzeption und den Zumutbarkeitskriterien.
Schlüsselbegriffe sind "Surrogationscharakter der GFK", "Subsidiarität", "Non-Refoulement-Prinzip", "internal flight alternative" und der "reasonableness test" im Kontext der individuellen Schutzprüfung.
Die interne Fluchtalternative bezieht sich auf Schutzmöglichkeiten innerhalb des Herkunftsstaates und beruht direkt auf dem subsidiären Charakter der GFK, während die externe Fluchtalternative eine Frage der Zuständigkeitsverteilung zwischen verschiedenen Staaten darstellt.
Der "reasonableness test" ist ein vor allem in Common-Law-Rechtsordnungen bevorzugtes Konzept, um zu beurteilen, ob die Niederlassung an einem sicheren Ort innerhalb des Heimatstaates für einen Betroffenen zumutbar ist, ohne dabei jedoch zwingend einen umfassenden westlichen Lebensstandard vorauszusetzen.
Das Zitat dient als anschauliches Fallbeispiel für die politische und rechtliche Kontroverse um die Abschiebung von Asylbewerbern in Regionen, die als "relativ sicher" eingestuft werden, und leitet über zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Zumutbarkeit solcher Verweise.
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