Bachelorarbeit, 2019
31 Seiten, Note: 2,0
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
1. Einleitung
1.1 Ausgangssituation und Problemstellung
1.2 Fragestellung und Zielsetzungen
1.3 Aufbau der Arbeit
2. Suizid
2.1 Begriffsdefinitionen und -abgrenzungen
2.2 Symptome und Ursachen
2.3 Suizid und Verantwortung
3. Der „rationale“ Suizid
3.1 Kriterien für einen „rationalen“ Suizid
3.2 Kritik am „rationalen“ Suizid
3.2.1 Szientismus
3.2.2 Ethischer Relativismus
3.2.3 Heteronomie anstatt Autonomie
4. Der „autonome“ Suizid
4.1 Verbot von „Opfer-Suiziden“
4.2 Suizid-Verbot als indirekte Pflicht gegen sich selbst
4.3 „Mittel-zum-Zweck-Argument“
4.4 Kants Widerspruchs-Argumente
4.4.1 Naturwidrigkeitsargument
4.4.2 Der Suizid kann nicht gewollt werden
4.4.3 Einwände auf Kants Argumente
5. Schlussbemerkungen
5.1 Zusammenfassung und Fazit
5.2 Abschließende Bemerkungen
Die vorliegende Arbeit untersucht die ethische Rechtfertigbarkeit des Suizids unter Berücksichtigung sowohl psychologischer als auch philosophischer Perspektiven. Dabei steht die zentrale Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob ein „rationaler“ Suizid oder ein „absolutes“ Verbot des Suizids ethisch fundiert begründet werden können.
3.1 Kriterien für einen „rationalen“ Suizid
Nach Birnbacher müsse ein(e) Ethiker(in) selbst bei einer grundsätzlichen „moralischen Indifferenz“ bezüglich des Suizids „nicht auf jede Art der Beurteilung von Selbstmordhandlungen“ verzichten (Birnbacher 1990, 407). Es könne also nicht jeder Suizid ethisch gerechtfertigt sein, selbst wenn dieser selbstbestimmt ausgeführt wurde. Es müssen „gute“ bzw. „rationale“ Gründe vorliegen. Nach Birnbacher lässt sich die „moralische Qualität“ eines Suizids anhand des zugrundeliegenden Motivs beurteilen. Dabei bezieht er sich auf den „weitgehenden Konsens“ unter jenen Philosophinnen und Philosophen, „die den Selbstmord zumindest unter bestimmten Bedingungen für moralisch zulässig halten“ (Birnbacher 1990, 408). Dieser Konsens bestehe „in der Hochschätzung des philosophischen, wohlerwogenen, auf der Abwägung der weiteren Lebenschancen beruhenden Selbstmords und in der Geringschätzung des affektbestimmten, kurzschlüssigen und wahnhaften Selbstmords“ (Birnbacher 1990, 408). Diese Beurteilung entspringe „dem auch ansonsten vorherrschenden Persönlichkeitsideal eines autonomen, rationalen, im Handeln an realistischen Zukunftsprojektionen orientierten Individuums“ (Birnbacher 1990, 408): „Es gibt Selbstmordhandlungen, bei denen kein Zweifel besteht, da[ss] sie wohlerwogen sind, [...], bei denen der Selbstmörder über längere Zeit hinweg das Für und Wider des Selbstmords gründlich abgewogen hat“ (Birnbacher 1990, 410). Diese (Bilanz-)Suizide basieren auf einer „Bilanzierung“ der „verbleibenden Lebenschancen“ und sind „gewöhnlich sorgfältig geplant“ und „stehen, falls sie überhaupt von einem bestimmten „auslösenden“ Ereignis abhängen, zu einem solchen Ereignis in einer gewissen zeitlichen Distanz“ (Birnbacher 2012, 216). Nicht unter „rationale“ Handlungen fallen also Suizidhandlungen, welche aus einem Affekt, Kurzschluss oder Wahn heraus begangen werden. Als ein eindeutiges Beispiel für einen „wohlerwogenen“ Suizid gelten „terminal“ Erkrankte, „die sich der qualvollen Endphase der Krankheit durch Selbstmord entziehen wollen.“ (Birnbacher 1990, 411)
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle gesellschaftliche und rechtliche Debatte in Österreich um Suizid und Sterbehilfe und legt die Problemstellung sowie die Forschungsfragen der Arbeit dar.
2. Suizid: Dieses Kapitel analysiert das Phänomen Suizid aus einer psychologischen Perspektive, um Suizidversuche aufgrund psychischer Störungen von anderen Handlungsformen abzugrenzen.
3. Der „rationale“ Suizid: Es werden verschiedene ethische Konzeptionen vorgestellt, die unter bestimmten Voraussetzungen einen rationalen Suizid für rechtfertigbar halten, gefolgt von einer kritischen Reflexion dieser Argumente.
4. Der „autonome“ Suizid: Hier wird die philosophische Position Kants untersucht, der den Suizid anhand verschiedener Argumente wie dem Widerspruchs- oder Mittel-zum-Zweck-Argument als absolut unzulässig ablehnt.
5. Schlussbemerkungen: Das abschließende Kapitel fasst die Erkenntnisse zusammen und positioniert sich gegen ein rein szientistisches oder relativistisches Verständnis der Ethik im Kontext des Suizids.
Suizid, rationale Suizid, Ethik, Selbstbestimmung, Autonomie, Kant, Sterbehilfe, psychische Störung, Bilanzsuizid, Szientismus, Handlungsfreiheit, Willensfreiheit, Selbsterhaltung, Menschenwürde, praktische Vernunft.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der ethischen Bewertung von Suizid und der Frage, ob ein Suizid autonom gewollt und ethisch begründet werden kann.
Die zentralen Themen umfassen die psychologische Differenzierung von Suizid, die philosophische Begründung eines „rationalen“ Suizids und die ethische Kritik daran durch Positionen, die beispielsweise auf Kant zurückgreifen.
Ziel ist es zu erforschen, ob sowohl ein „rationaler“ Suizid als auch ein „absolutes“ Verbot des Suizids ethisch fundiert begründet werden können.
Es wird eine ethisch-philosophische Analyse durchgeführt, die durch psychologische Literatur ergänzt wird, um eine saubere Abgrenzung der Suizidmotive zu gewährleisten.
Im Hauptteil werden zunächst psychologische Grundlagen (Kapitel 2), dann die Befürworter eines „rationalen“ Suizids (Kapitel 3) und schließlich die kantische Gegenposition (Kapitel 4) kritisch reflektiert.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Suizid, Autonomie, Ethik, rationale Suizid, Kant, Selbstbestimmung und praktische Vernunft charakterisieren.
Diese Unterscheidung ist notwendig, um zu klären, welche Suizidhandlungen überhaupt Gegenstand einer ethischen Bewertung sein können, da bei psychotischen Zuständen die volle Handlungsverantwortung oft fehlt.
Kant argumentiert, dass ein Suizid die Freiheit als Bedingung des Lebens aufhebt, wodurch ein Selbstwiderspruch entsteht, was den Befürwortern eines rationalen Bilanzsuizids, die auf Handlungsfreiheit setzen, entgegensteht.
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