Bachelorarbeit, 2017
41 Seiten, Note: 2,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1 Einleitung
1.1 Ausgangssituation und Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Fragestellungen
1.3 Methodische Vorgehensweise
1.4 Aufbau der Arbeit
2 Begriffsdefinitionen
2.1 Arbeitnehmer
2.2 Weisung
2.3 Gewissen und Recht
3 Weisungsrecht
3.1 Allgemeines
3.2 Grenzen des Weisungsrechts
4 Weisungen und Gewissenskonflikte
4.1 Gewissensfreiheit als Grundrecht
4.2 Gesetzliche Bestimmungen
4.3 Gerichtliche Beurteilung eines Gewissenskonflikts
4.3.1 Der Gewissenskonflikt wurde vorhergesehen bzw. war vorhersehbar
4.3.2 Der Konflikt wurde nicht vorhergesehen bzw. war nicht vorhersehbar
4.3.3 Gewissenswandel der ArbeitnehmerIn
5 Schadenersatzrecht
5.1 Schaden
5.2 Verursachung
5.3 Rechtswidrigkeit
5.4 Verschulden
5.5 Schadenbemessung
6 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz
6.1 Anwendungsbereiche
6.2 Verschuldensausmaß
6.3 Mäßigungskriterien
7 Fazit
7.1 Zusammenfassung
7.2 Beantwortung der Forschungsfrage
7.3 Handlungsempfehlungen
7.3.1 Handlungsempfehlungen für ArbeitgeberInnen
7.3.2 Handlungsempfehlungen für ArbeitnehmerInnen
7.4 Persönliche Stellungnahme
Die Arbeit untersucht die zivilrechtliche Haftungssituation von ArbeitnehmerInnen, die sich aus Gewissensgründen weigern, rechtskonforme Weisungen ihrer ArbeitgeberInnen auszuführen, sofern dadurch dem Unternehmen ein finanzieller Schaden entsteht.
Gerichtliche Beurteilung eines Gewissenskonflikts
Infolge der gerichtlichen Beurteilung eines Gewissenskonflikts ist einleuchtend, dass folgende „Extremlösungen“ gänzlich ausscheiden: Einerseits verbietet die grundrechtliche Verankerung der Gewissensfreiheit, diese in einem Vertragsverhältnis völlig unbeachtet zu lassen, und andererseits würde sich eine Privatrechtsordnung „selbst aus den Angeln heben“, wenn diese „der Weltanschauung eines Vertragspartners ohne Grenzen Vorrang vor der Vertragserfüllungspflicht“ einräumen würde. (Grassl-Palten 1994, S. 34 f.)
Grundsätzlich ist eine Gewissensentscheidung zunächst bloß „zur Kenntnis zu nehmen“ (Grassl-Palten 1994, S. 15). Die Glaubhaftmachung des Glaubens- oder Gewissenskonflikts ist für die weitere Vorgehensweise entscheidend (vgl. Konzen/Rupp 1990, S. 39). Die bloße Behauptung von Gewissenskonflikten kann nicht ausreichen, denn dies würde den „Grundsatz der Vertragstreue völlig seines Sinns zu entleeren.“ Im Sinne der „Grundregel der Beweislastverteilung“ hat im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses die ArbeitnehmerIn als SchuldnerIn der Leistungspflicht den Gewissenskonflikt zu beweisen, welchen diese behauptete, um sich von ihrer „Leistungspflicht zu befreien“. Prinzipiell ist ein Beweis im strengen positiven Sinne zu erbringen. Jedoch entzieht sich das Gewissen als die innere Haltung eines Menschen eines strengen „naturwissenschaftlichen“ Beweises, weshalb die reine Glaubhaftmachung ausreichend ist – wie dies etwa früher im Zuge der Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensnot einer Zivildienstkommission glaubhaft zu machen war. Nach erfolgter freier richterlicher Beweiswürdigung kann die Entscheidung lauten, dass der behauptete „seelische Notstand“ mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ besteht. Diese Entscheidung wird aufgrund der Beurteilung von diversen Indizien getroffen werden. (Grassl-Palten 1994, S. 15 f.)
1 Einleitung: Vorstellung der Problemstellung, der Forschungsfrage sowie der methodischen Herangehensweise zur Untersuchung von Gewissenskonflikten im Arbeitsverhältnis.
2 Begriffsdefinitionen: Juristische Klärung der zentralen Fachbegriffe Arbeitnehmer, Weisung sowie Gewissen und Recht.
3 Weisungsrecht: Darstellung der allgemeinen Grundlagen und der rechtlichen Grenzen des Weisungsrechts im Rahmen von Dienstverhältnissen.
4 Weisungen und Gewissenskonflikte: Analyse der Gewissensfreiheit als Grundrecht und die prozessuale sowie inhaltliche Vorgehensweise bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
5 Schadenersatzrecht: Erläuterung der allgemeinen Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche bei Vertragsverletzungen.
6 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz: Untersuchung der spezifischen arbeitsrechtlichen Haftungsprivilegien und Mäßigungskriterien für ArbeitnehmerInnen.
7 Fazit: Zusammenfassende Beantwortung der Forschungsfrage, Ableitung von Handlungsempfehlungen sowie eine persönliche Stellungnahme des Verfassers.
Gewissenskonflikt, Weisungsrecht, Arbeitnehmerhaftung, Schadenersatzrecht, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, Treuepflicht, Fürsorgepflicht, Gewissensfreiheit, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Rechtsprechung, Haftungsminderung, Rechtsphilosophie, Vertragsstreue, Vorhersehbarkeit.
Die Arbeit untersucht die arbeitsrechtliche Zulässigkeit und die zivilrechtlichen Haftungsfolgen, wenn eine ArbeitnehmerIn aufgrund von Gewissensgründen eine rechtskonforme Weisung des Arbeitgebers verweigert.
Zentral sind das österreichische Arbeits- und Schadenersatzrecht, die Rolle der Gewissensfreiheit in Dienstverhältnissen sowie die Anwendung des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes (DHG) als Haftungsprivileg.
Das Ziel ist die Beantwortung der Forschungsfrage, inwiefern eine ArbeitnehmerIn schadenersatzpflichtig wird, wenn sie aus Gewissensgründen Weisungen ignoriert und dem Unternehmen dadurch ein finanzieller Schaden entsteht.
Die Untersuchung basiert auf einer literaturbasierten Forschungsarbeit, die klassische juristische Einführungsliteratur, interdisziplinäre rechtsphilosophische Quellen sowie einschlägige Gesetzestexte und OGH-Entscheidungen heranzieht.
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Kernbegriffe, die Darstellung des Weisungsrechts, die Analyse von Gewissenskonflikten inklusive der gerichtlichen Beurteilung sowie die Untersuchung der schadenersatzrechtlichen Haftungsbedingungen.
Zu den prägenden Begriffen zählen Gewissenskonflikt, Weisungsrecht, Arbeitnehmerhaftung, Schadenersatzrecht, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG) und die Abwägung zwischen Treuepflicht und Gewissensfreiheit.
Die Vorhersehbarkeit eines Gewissenskonflikts zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist ein entscheidendes Indiz für die Rechtmäßigkeit der Leistungsverweigerung und beeinflusst maßgeblich, ob Schadenersatzansprüche seitens des Arbeitgebers als berechtigt angesehen werden.
Das DHG ermöglicht in bestimmten Fällen eine Mäßigung oder den gänzlichen Erlass von Schadenersatzforderungen, insbesondere dann, wenn der Schaden nur leicht fahrlässig verursacht wurde und eine Unverhältnismäßigkeit zwischen Gehalt und Schadenshöhe vorliegt.
Nein. Laut der Arbeit, insbesondere unter Verweis auf OGH-Rechtsprechung, rechtfertigen selbst glaubhafte Gewissensgründe die Verletzung der arbeitsvertraglichen Treuepflicht nicht, wenn es sich lediglich um subjektive Auffassungen handelt.
Der Autor empfiehlt Arbeitgebern und Arbeitnehmern bereits im Aufnahmeprozess eine offene Kommunikation über gewissensproblematische Arbeitsaufgaben, um Konflikte proaktiv zu minimieren.
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