Bachelorarbeit, 2019
31 Seiten, Note: 2,1
I. Vorwort
II. Gegenstand des Falls „Uploaded“
1. Die Klage gegen Uploaded
a) Entscheidung des Oberlandesgerichts München
aa) Keine täterschaftliche Urheberechtsverletzung
bb) Frage nach Mittäterschaft, Unterlassen und Gehilfenschaft
cc) Störerhaftung von Uploaded
dd) Einordnung der Entscheidung des OLG München
ee) Ableitungen aus der Entscheidung des OLG München
b) Beschluss des BGH
aa) Die Fragestellungen des BGH
bb) Ableitung aus der BGH Entscheidung
2. Abzusehende Neuerungen
3. Die Folgen für Uploaded
4. Meinungen zum Fall Uploaded
III. Gegenstand des Falls „Bastei/Lübbe gegen Michael Strotzer“
1. Die Klage gegen den Anschlussinhaber
a) Das Verfahren am Landgericht München I
b) War die Vorlage nach Luxemburg nötig?
c) Die Entscheidung des EuGH
2. Meinungen zum Fall „Bastei/Lübbe"
IV. Resümee
Die Arbeit untersucht die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung zur Haftung von Anschlussinhabern sowie Filesharing-Diensten (Sharehostern) bei Urheberrechtsverletzungen im Internet. Dabei steht die Analyse zentraler Urteile des BGH und des EuGH im Vordergrund, um die zukünftige Verantwortungsverteilung und mögliche Auswirkungen gesetzlicher Reformen zu bewerten.
II. Gegenstand des Falls „Uploaded“
Die Schweizer Cyando AG betreibt unter anderem den Sharehoster-Dienst uploaded.net (im Folgenden Uploaded). Der Dienst bietet seinen Nutzern einen großen, online verfügbaren Speicherplatz, ähnlich einer Cloud, wie MEGA oder auch der bekannteren Version Dropbox.
Anders als bei den genannten Anbietern, braucht man jedoch bei Uploaded kein Nutzerkonto. Ohne einen sogenannten Premium-Account ergibt sich hier nur der Nachteil, dass der Download mit einer sehr geringen Geschwindigkeit läuft. Der wirkliche Vorteil von Diensten wie Uploaded ist jedoch die unbegrenzte Speichermenge, die man als Nutzer zur Verfügung hat und gleichzeitig wohl auch die Anonymität.
Wie funktioniert Uploaded? Lädt ein Nutzer eine Datei hoch, so wird bei Uploaded ein Download Link erzeugt, der dem Nutzer sogleich zur Verfügung steht. Sinn der Sache sollte es sein, dass die hochgeladene Datei, welche vielleicht wegen ihrer Größe nicht als Email versendet werden kann, mit diesem Link an einen Empfänger weitergegeben werden kann. Die Theorie unterscheidet sich dabei leider von der Praxis. Obwohl es auf Uploaded nicht die Möglichkeit gibt, zum Beispiel mittels einer Suchmaschine, aktiv nach hochgeladenen Dateien zu suchen, gibt es mittlerweile sehr viele Drittwebseiten, auf denen ganze Linksammlungen zu finden sind. So gibt also nicht nur Nutzer A seinen Link an B weiter, sondern den Link über die Webseite an jeden, der danach sucht. Die Urheberrechtsverletzung beginnt spätestens da. Auf diesen Seiten gibt es Suchmaschinen. Dann einfach auf den Link geklickt, gelangt man nun zu Uploaded und kann die Datei auf sein Endgerät herunterladen. Der Dienst Uploaded weist seine Mitglieder in den AGB ausdrücklich daraufhin, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke hochgeladen werden dürfen. Selbst kann Uploaded diese Vorgehensweise aber auch nicht verhindern.
I. Vorwort: Einführung in die Problematik des illegalen Filesharings und die Rolle der Gerichte bei der Klärung der Haftung von Anschlussinhabern und Plattformbetreibern.
II. Gegenstand des Falls „Uploaded“: Untersuchung der Haftungsfragen rund um den Sharehoster Uploaded, insbesondere bezüglich Täterschaft und Störerhaftung im Lichte der BGH-Beschlüsse.
III. Gegenstand des Falls „Bastei/Lübbe gegen Michael Strotzer“: Analyse der Haftung von privaten Anschlussinhabern für Filesharing-Verstöße und die Rolle des Grundrechtsschutzes von Ehe und Familie.
IV. Resümee: Zusammenfassende Bewertung der rechtlichen Neuerungen und des Trends zur verschärften Haftung bei Urheberrechtsverletzungen.
Urheberrecht, Filesharing, Haftung, Anschlussinhaber, Sharehoster, Störerhaftung, BGH, EuGH, Uploadfilter, Urheberrechtsverletzung, Digitale Medien, Beweislast, Providerprivileg, Cyando AG, Bastei/Lübbe.
Die Bachelorarbeit behandelt die rechtliche Haftungssituation von Filesharing-Diensten (Sharehostern) und privaten Anschlussinhabern im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung.
Zentrale Themen sind die Haftungsprivilegien der Provider (§ 10 TMG), die Störerhaftung, der Schutz von Ehe und Familie in Filesharing-Prozessen sowie die Auswirkungen von EU-Richtlinien, insbesondere Artikel 13.
Ziel ist es, die Entwicklung der Rechtsprechung zu untersuchen und aufzuzeigen, wie sich die Verantwortung von Anschlussinhabern und Betreibern durch aktuelle Urteile und geplante Reformen verschiebt.
Die Arbeit nutzt die juristische Fallanalyse und Rechtsvergleichung, gestützt auf die Untersuchung aktueller Urteile des BGH, des EuGH sowie relevanter Gesetzesvorhaben.
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Analyse der Fälle „Uploaded“ (Haftung des Dienstleisters) und „Bastei/Lübbe gegen Michael Strotzer“ (Haftung des Anschlussinhabers) sowie die Diskussion absehbarer rechtlicher Neuerungen.
Urheberrecht, Filesharing, Haftung, Anschlussinhaber, Sharehoster, Störerhaftung, BGH, EuGH, Uploadfilter und Providerprivileg.
Das OLG München verneinte eine täterschaftliche Haftung von Uploaded, erkannte jedoch auf eine strenge Störerhaftung, wobei der Dienst verpflichtet ist, bei Kenntnis von Rechtsverletzungen umgehend zu deaktiveren.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass sich Anschlussinhaber nicht pauschal unter Berufung auf den Schutz von Ehe und Familie der Haftung entziehen können, sondern detaillierte Angaben zur Nutzung machen müssen.
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