Bachelorarbeit, 2017
41 Seiten
1 Einleitung
2 Abgrenzung der Einkünfte nach § 15 und § 18 EStG
2.1 Gewinneinkünfte nach § 15 EStG
2.2 Gewinneinkünfte nach § 18 EStG
2.3 Steuerliche Konsequenzen aus der Klassifizierung der Einkünfte
3 Der Normierungsinhalt des § 35 EStG
3.1 Begründung und Entwicklung des § 35 EStG
3.2 Die pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
3.2.1 Der Ermäßigungshöchstbetrag nach § 35 Abs. 1 EStG
3.2.2 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften nach § 35 Abs. 2 EStG
3.3 Die Überkompensation durch § 35 EStG im Hinblick auf die Festsetzung der Annexsteuern
4 Optionsmöglichkeiten zu den Einkünften nach § 15 EStG
4.1 Vorteilhaftigkeitsüberlegungen einer hypothetischen Wahlmöglichkeit
4.2 Argumentationsmöglichkeiten gegenüber der Finanzverwaltung
5 Fazit und kritische Würdigung
Die vorliegende Arbeit untersucht primär die Frage, ob durch die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG eine steuerliche Überentlastung und somit eine Begünstigung für Steuerpflichtige mit gewerblichen Einkünften im Vergleich zu Freiberuflern entstehen kann.
Die Überkompensation durch § 35 EStG im Hinblick auf die Festsetzung der Annexsteuern
Als Annexsteuern werden Steuern bezeichnet, die sich an der Höhe einer anderen Steuer bemessen.68 Im Einkommensteuerrecht handelt es sich dabei konkret um die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Da bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer die Gewerbesteueranrechnung nach § 51a Abs. 2 EStG keine Anwendung findet, wird im Folgenden auf die Kirchensteuer nicht näher eingegangen.
Der Solidaritätszuschlag hingegen bemisst sich an der festzusetzenden Einkommensteuer nach Abzug des Anrechnungsbetrages nach § 35 EStG und beträgt gemäß § 4 SolzG 5,5 %. Hieraus entsteht der Effekt, dass die Steuerermäßigung des § 35 EStG nicht nur auf die Einkommensteuer wirkt, sondern durch die dadurch geminderte Bemessungsgrundlage indirekt auch auf den Solidaritätszuschlag durchschlägt.
Dieser Effekt wird durch das Zahlenbeispiel in Anlage 2 auf S.32f. deutlich. Das Beispiel führt einen Vergleich der Gesamtsteuerbelastungen eines Steuerpflichtigen mit Einkünften nach § 18 EStG und alternativ nach § 15 EStG c. p. unter Zugrundelegung unterschiedlicher Gewerbesteuerhebesätze. Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Steuerpflichtige mit gewerblichen Einkünften bei einem Gewerbesteuerhebesatz i. H. v. 385 % eine insgesamt niedrigere Ertragsteuerlast zu tragen hat, als der Steuerpflichtige mit Einkünften nach § 18 EStG, unter sonst gleichen Bedingungen. Es zeigt sich also, dass § 35 EStG tatsächlich zugunsten des Steuerpflichtigen wirken kann.
1 Einleitung: Einführung in die Thematik der Doppelbelastung durch Gewerbesteuer und die Intention der Entlastungsnorm § 35 EStG.
2 Abgrenzung der Einkünfte nach § 15 und § 18 EStG: Definition und systematische Abgrenzung der Gewinneinkunftsarten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen.
3 Der Normierungsinhalt des § 35 EStG: Analyse der Anrechnungsnorm, insbesondere der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags und der Auswirkungen auf Annexsteuern.
4 Optionsmöglichkeiten zu den Einkünften nach § 15 EStG: Diskussion, unter welchen Umständen eine steuerliche Überkompensation eintritt und welche Argumentationswege gegenüber der Finanzverwaltung bestehen.
5 Fazit und kritische Würdigung: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse unter Einbeziehung der Nachteile gewerblicher Einkünfte wie zusätzliche Bürokratie- und Beratungslasten.
§ 35 EStG, Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Gewinneinkünfte, § 15 EStG, § 18 EStG, Freiberufler, Überkompensation, Solidaritätszuschlag, Annexsteuern, Steuerermäßigung, Mitunternehmerschaften, Steuerbelastung, Abgrenzungskriterien, Ermäßigungshöchstbetrag.
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Belastung von Einkünften aus Gewerbebetrieb im Vergleich zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit und der Wirkung der Anrechnungsnorm des § 35 EStG.
Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen § 15 und § 18 EStG sowie die Analyse der pauschalierten Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer.
Das Ziel ist es zu prüfen, ob die Anwendung des § 35 EStG zu einer steuerlichen Überentlastung führen kann, die den Steuerpflichtigen begünstigt.
Die Arbeit stützt sich auf eine deskriptive Darstellung der Rechtsnormen, ergänzt durch mathematische Zahlenbeispiele zur Quantifizierung der steuerlichen Effekte.
Behandelt werden die historische Entwicklung des § 35 EStG, die Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags, die Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften und die Auswirkungen auf Annexsteuern.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie § 35 EStG, Gewerbesteueranrechnung, Überkompensation und Einkunftsartenabgrenzung charakterisiert.
Ja, durch die Minderung der festzusetzenden Einkommensteuer verringert sich indirekt auch die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag, was zu einem Überkompensationseffekt führen kann.
Obwohl eine steuerliche Ersparnis durch § 35 EStG möglich sein kann, stehen dem häufig höhere Kosten für Gewerbeanmeldung, IHK-Mitgliedschaft und steuerliche Beratung gegenüber.
Die Finanzverwaltung stellt hohe Anforderungen an die Klassifizierung als Freiberufler; bei typischen Katalogberufen sind Spielräume für eine Argumentation pro Gewerbebetrieb sehr gering.
Sie erlaubt bis zum VZ 2016 eine Anrechnung für unterjährig ausgeschiedene Gesellschafter, sofern die übrigen Gesellschafter dem zustimmen, um Härten aus dem neuen BFH-Urteil zu vermeiden.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

