Bachelorarbeit, 2019
50 Seiten, Note: 2,0
Diese Arbeit befasst sich mit der atypisch stillen Beteiligung als Alternative zur Organschaft. Das Ziel ist es, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte beider Konstruktionen zu analysieren und ihre Vor- und Nachteile im Vergleich zu beleuchten.
Die Arbeit befasst sich mit den Themen atypisch stille Beteiligung, Organschaft, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Haftung, Recht, Steuerrecht, Unternehmensrecht, Finanzierung, Unternehmensstrukturen, Steueroptimierung, wirtschaftliche Eingliederung, finanzielle Eingliederung, organisatorische Eingliederung.
Bei einer atypisch stillen Beteiligung wird der stille Gesellschafter steuerlich als Mitunternehmer angesehen, da er nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust und an den stillen Reserven des Unternehmens beteiligt ist.
Die Organschaft ist ein steuerliches Konstrukt zur Verrechnung von Gewinnen und Verlusten zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen, während die stille Beteiligung eine Form der Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen darstellt.
Wichtige Merkmale sind die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft in den Organträger und der Abschluss eines wirksamen Gewinnabführungsvertrages über mindestens fünf Jahre.
Ja, sie kann unter bestimmten Bedingungen ähnliche steuerliche Effekte wie die Verlustverrechnung erzielen, ohne die strengen formalen Anforderungen eines Gewinnabführungsvertrages erfüllen zu müssen.
Der stille Gesellschafter haftet im Außenverhältnis grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten des Unternehmens; seine Haftung ist auf die Einlage beschränkt.
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