Bachelorarbeit, 2019
46 Seiten, Note: 1,0
1. Steuerhinterziehung
1.1 Straftatbestand der Steuerhinterziehung
1.1.1 Objektiver Tatbestand
1.1.2 Subjektiver Tatbestand
1.2 Unterscheidung: Berichtigte Steuererklärung oder Selbstanzeige
2. Die (strafbefreiende) Selbstanzeige
2.1 Sinn und Zweck der Regelung
2.2 Form der Selbstanzeige
2.3 Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige
2.3.1 Vollständigkeitsgebot
2.3.2 Ausschluss aufgrund eines Sperrgrundes
2.3.3 Vollständige und fristgerechte Nachzahlung
2.4 Sperrgründe
2.4.1 Prüfungsanordnung
2.4.2 Ermittlungsverfahren
2.4.3 Erscheinen eines Amtsträgers
2.4.4 Tatentdeckung
2.4.5 Verkürzungsbetrag und schwerer Fall der Steuerhinterziehung
2.5 Wirkung
3. Selbstanzeige bei Umsatzsteuervor- und Lohnsteueranmeldungen
3.1 Die heutige Selbstanzeige: Abriss der historischen Entwicklung
3.2 § 371 Abs. 2a AO
3.2.1 Hintergrund für die Wiedereinführung der Teilselbstanzeigen
3.2.2 Fallkatalog
3.3 Bewertung
4. Exkurs: Praxis im Innendienst
5. Fazit
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der strafbefreienden Selbstanzeige im deutschen Steuerrecht, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Neuregelung gemäß § 371 Abs. 2a AO und deren Anwendung bei Umsatzsteuervor- und Lohnsteueranmeldungen liegt.
2.4.1 Prüfungsanordnung
Gem. § 371 Abs. 2 Nr. 1 Bst. a) AO ist nach Anordnung einer Außenprüfung keine Selbstanzeige mehr möglich. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer Außenprüfung alle sträflich relevanten Sachverhalte ausnahmslos entdeckt werden. Somit ist die Chance durch Ehrlichkeit noch Straffreiheit zu erlangen dadurch vertan. Die bloße Ankündigung oder Terminabsprache reicht noch nicht als Sperrwirkung aus.26 Die Sperrwirkung tritt mit Bekanntgabe der Prüfungsanordnung gegenüber dem Begünstigten ein und wirkt auch für eventuell vorhandene Anstifter oder Gehilfen. Mit Prüfungsanordnung ist ein Verwaltungsakt nach § 196 AO gemeint. Diese wird vor Beginn einer Außenprüfung erlassen und in ihr ist der zeitliche und sachliche Prüfungsumfang angegeben. Die Sperrwirkung reicht nur in dem, in der Prüfungsanordnung dokumentierten, Prüfungsumfang. Ein Steuersünder kann demnach noch Strafffreiheit durch Selbstanzeige für nicht von der Prüfungsanordnung erfasste Steuerarten oder Veranlagungszeiträume erhalten.27
Beispiel 1:
Steuersünder S wird die Prüfungsanordnung einer Umsatzsteuersonderprüfung bekannt gegeben. S hat Lohnsteuer verkürzt und befürchtet, dass dies durch die Prüfung entdeckt wird. Am nächsten Tag nach Bekanntgabe erstattet er Selbstanzeige.
=> Da sich die Prüfungsanordnung nur auf die Umsatzsteuer bezieht, tritt keine Sperrwirkung gem. § 371 Abs. 2 Nr.1 Bst. a) AO ein.
1. Steuerhinterziehung: Erläutert die Tatbestandsvoraussetzungen (objektiv und subjektiv) sowie die Definition des Straftatbestands im Steuerstrafrecht.
2. Die (strafbefreiende) Selbstanzeige: Beschreibt Sinn, Zweck und Form der Selbstanzeige sowie die zentralen Voraussetzungen wie das Vollständigkeitsgebot, Sperrgründe und Nachzahlungspflichten.
3. Selbstanzeige bei Umsatzsteuervor- und Lohnsteueranmeldungen: Analysiert die historische Entwicklung und die spezifische Ausnahmeregelung des § 371 Abs. 2a AO für Anmeldesteuern anhand verschiedener Fallbeispiele.
4. Exkurs: Praxis im Innendienst: Kurzer Hinweis auf die Meldepflicht der Finanzämter bei Steuerstraftaten gemäß dem Legalitätsprinzip.
5. Fazit: Reflektiert über die Notwendigkeit der Selbstanzeige und die zunehmende Komplexität durch die gesetzlichen Verschärfungen.
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Die Arbeit behandelt die strafbefreiende Selbstanzeige im deutschen Steuerrecht, mit Fokus auf die Voraussetzungen, Sperrgründe und die spezielle Regelung für Anmeldesteuern.
Die Themen umfassen den Tatbestand der Steuerhinterziehung, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstanzeige, die Sperrgründe wie Prüfungsanordnungen oder Tatentdeckung, sowie die Neuregelung der Teilselbstanzeige.
Das Ziel ist es, die Systematik der strafbefreienden Selbstanzeige verständlich darzulegen und insbesondere die Anwendung und Auslegung des § 371 Abs. 2a AO zu beleuchten.
Die Arbeit verwendet eine rechtliche Analyse auf Basis von Gesetzen, Kommentaren, Fachliteratur und einschlägiger BGH-Rechtsprechung.
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfungsschemata der Steuerhinterziehung, die detaillierte Analyse der Voraussetzungen für Straffreiheit, eine historische Einordnung sowie einen umfassenden Fallkatalog zur Anwendung von Teilselbstanzeigen.
Zentrale Begriffe sind die strafbefreiende Selbstanzeige, das Vollständigkeitsgebot, Sperrgründe sowie die Besonderheiten bei Umsatz- und Lohnsteueranmeldungen.
Es handelt sich um eine Sonderregelung, die es Steuerpflichtigen erlaubt, fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldungen oder Lohnsteueranmeldungen zu korrigieren, ohne zwingend alle anderen Steuerstraftaten sofort offenlegen zu müssen.
Nein, für Jahreserklärungen gilt nach der aktuellen Gesetzeslage weiterhin das strenge Vollständigkeitsgebot, weshalb eine Teilselbstanzeige hier ausgeschlossen ist.
Mit Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung tritt in der Regel Sperrwirkung ein, wodurch eine strafbefreiende Selbstanzeige für den betroffenen Prüfungsumfang nicht mehr möglich ist.
Sobald eine Tat entdeckt wurde, tritt grundsätzlich Sperrwirkung ein; Ausnahmen gelten jedoch für Anmeldesteuern gemäß § 371 Abs. 2a AO, sofern die Entdeckung auf der eigenen Korrektur beruht.
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